Wann Muss man den ALGII-Folgeantrag spätestens bzw. ab wann kann man in frühestens abgeben?
Muss man zur Abgabe einen Termin ausmachen?
Ist ein Ausfüllen auch online möglich?
Vielen Dank
Wann Muss man den ALGII-Folgeantrag spätestens bzw. ab wann kann man in frühestens abgeben?
Muss man zur Abgabe einen Termin ausmachen?
Ist ein Ausfüllen auch online möglich?
Vielen Dank
Ist es nicht, schau dir doch die Anlage mal an (eine ältere Version hier: https://www.hamm.de/fileadmin/user…bstaendiger.pdf)
Es dreht sich alles nur um Angaben zum eigenen Betrieb, ich habe aber keinen eigenen Betrieb, sondern biete meine Leistungen FÜR ein anderes Unternehmen an.
Ich danke dir für deine Antwort, wevell,
aber diese Anlage scheint auch nicht zu passen, ich bin ja nicht "selbständig" im engeren Sinne -d..h. ich habe kein eigenes Unternehmen etc. (genauso daraufhin ist aber die Anlage EKS gestrickt), sondern ich bin höchtstens freiberuflich, und das aber auch nicht als Hauptverdienst - mein "Hauptverdienst" ist ja HARTZ-IV.
Hallo,
Einkommen aus Honorartätigkeit soll ich angeben und habe dazu die Anlage EK bekommen. Dort gibt es ja drei Optionen um Verdienst (unter Punkt 2 Einkommen) anzugeben:
- Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ( Mit dem Verweis: "Bitte füllen Sie Anlage EKS aus")
- Arbeitseinkommen aus Erwerbstätigkeit
- nebenberufliche, gemeinnützige od. ehrenamtliche Tätigkeit, für die steuerfreie Aufwandsentschädigungen gezahlt werden
Was kreuze ich an? Erwerbstätigkeit ist es ja nicht. Selbständige Tätigkeit- ich habe ja einen VErtrag mit einem Bildungsinstitut unterschrieben.
Und was bedeutet es, dass ich den "Zufluss" der Zahlungen nachweisen soll. Wollen die da einen Kontoauszug haben?
Vielen Dank im Voraus
Danke für die Antwort.
Warum hätte ich es angeben müssen?
Und drohen jetzt Sanktionen?
Ich habe vor einigen Wochen bei einem Bildungsunternehmen einen Vertrag unterschrieben, dass ich dort auf Honorartätigkeit arbeite.
Ich habe aber noch nicht gearbeitet, und demzufolge noch kein Honorar erhalten.
Hätte ich trotzdem dem Jobcenter (z.B. per VÄM) melden müssen, dass ich den Vertrag unterschrieben habe?
Hallo,
mich würde interessieren, ob das Jobcenter u.U. Job-coachings von privaten Anbietern o.ä. finanziert.
Ich meine gehört zu haben, dass diese irgendwie zertifiziert sein müssen. Mehr weiß ich aber auch nicht.
Vielen Dank im Voraus
Ja, aber mir fällt auf, ich habe ein Blatt "Antrag zur Notwendigkeit eines Umzuges" , mit der Begründung "Ich bin Wohnungslos" ausgefüllt . ist das nicht jetzt das falsche Formblatt gewesen? Es geht ja bei mir eigentlich nur um einen Einzug, nicht um einen Umzug.
Will eine erstwohnung ziehen, da ich seit Juni wohnungslos bin.
ALGII-bescheid habe ich, erhalte Regelsatz (ohne Kosten für Unterkunft). Die Angemessenheit einer Wohnung, deren Expose ich abgab, wurde auch bestätigt. Dann musste ich noch einen Antrag auf Notwendigkeit einer Wohnung stellen. (Dies erfolgte alles während eines Termins.) Darauf kam aber noch keine Antwort.
Was wären die nächsten Schritte?
Vielen Dank im Voraus.