Mein zweckgebundener Freibetrag für die Altersvorsorge (750 € x Lebensjahre) ist mit 8.500,00 € überschritten. Wäre es hier möglich, den nicht ausgeschöpften Grundfreibetrag (150 € x Lebensjahre) aufzurechnen?
Die beiden priv. Rentenversicherungsverträge, um die es geht, stehen 3 Jahre vor Ihrem Ablaufdatum, also der Fälligkeit der Versicherungsleistung. Könnte hier unter Berücksichtigung der "Unwirtschaftlichkeit der Verwertung" bzw. "unzumutbaren Härte" von einer vorzeitigen Verwertung zum Zwecke des ALG-II-Antrages abgesehen werden? Denn so hätte ich ab 2018 die monatliche Renten und bräuchte nicht wieder den Staat zur Last fallen wegen Altersarmut.