Beiträge von hageis

    Hallo,

    das Schonvermögen wird für alle Mitglieder der BG errechnet. Und wie ich bereits geschrieben habe, liegt die Erbschaft unter diesem Schonvermögen.

    Problematisch ist nur der Monat des Zugangs des Erbes.

    Grußp!

    Verstehe. Und dass der Monat, an dem das Erbe zu geht problematisch sein wird, damit kann ich leben. :cool:

    Danke an alle, die mir bislang geantwortet haben. :D

    Gruß Hageis

    Hallo,

    durch die Erbschaft entfällt die Hilfebedürftigkeit. Grundleistung nach SGB II und XII werden eingestellt, das heisst, ihr müsst euren Lebensunterhalt solange durch die Erbschaft sicher stellen, bis die Erbschaft auf Höhe des Schonvermögens aufgebraucht ist.

    Schonvermögen: Pro Lebensjahr 150,00 € zuzüglich 750,00 € "Anschaffungspauschale"

    wevell

    Wird das Schonvermögen für jede Person ermittelt?
    Da meine Frau 57 Jahre alt ist wären das 8625 € und bei mir als 62jähriger 9375 €. Bei einer Erbschaft von 10.000 € dürfte es dann ja wohl gar nicht zur Einstellung der Grundleistungen kommen, oder sehe ich da was falsch?

    Gruß Hageis

    Hallo,

    normalerweise wird das Vermögen nur im Zuflußmonat als EInkommen gerechnet, danach als Vermögen (was sich dann innerhalb der Vermögensfreigrenzen befindet).

    Gruß!

    Hallo und danke für die Antwort.

    Wenn das so ist wie Du schreibst, dann haben wir ja doch was von der Erbschaft. Hoffe, das ist so und werde sobald die Angelegenheit geregelt ist, hier berichten, was sich ergeben hat.

    Schönen Sonntag. Hageis

    Hallo,

    es dürfte auf die Leistungen voll angerecht werden.

    Gruß!

    Danke für die Antwort.
    Nachfrage:
    Dass die Erbschaft als einmaliges Einkommen (oder so) angerechnet wird, verstehe ich. Ich habe da was gelesen, dass die Summe auf mehrere Monate verteilt wird (6 oder 12 Monate?) und das darüber hinaus verbleibende als Schonvermögen. Ist das korrekt? Wenn ja, dann bliebe doch wenigstens ein kleiner Teil wenn 6 Monate angerechnet würden, oder?

    Hallo.

    Meine Frau erhält Hartz 4 als Aufstockung und ich Grundsicherung zu meiner kleinen EU-Rente. Wir erhalten zusammen etwa 700 Euro vom JobCenter bzw. Sozialhilfeträger.

    Nun steht eine kleine Erbschaft an: 10.000 Euro.

    Wird das alles auf die Leistungen angerechnet oder haben wir am Ende doch noch was davon? :confused: