Beiträge von Loop

    Also wenn die deinen ALG I gecancelt haben, bleibt dir ja nur der Antrag auf ALG II. Und letzteres bekommst du auf jeden Fall!

    Du könntest aber auch folgendes versuchen:
    Sammle alle Nachweise von Ärzten und dergleichen wegen deiner Depression und lege Widerspruch gegen die Aufhebung von ALG I ein. Du warst psychisch in dieser Zeit nicht belastbar, was du durch die Ärzte schriftlich bestätigt hast und sie sollten das ALG I für den Zeitraum deines Ausfall "verlängern". Ein Versuch ist es wert, zu verlieren hast du nichts.

    Oder du ersparst dir das alles und beantragst ALG II, was aber bestimmt weniger Geld sein wird. Jedoch hast du den psychischen Stress dann nicht.

    Ich kann nicht alle Fragen beantworten, aber immerhin ein paar. :eek:

    In der Regel hängen viele Faktoren von deinem Sachbearbeiter ab. Ich hatte beispielsweise 2 verschiedene. Die Eine bestand darauf, dass ich mich in meinem Berufsfeld bewerben sollte. Und wenn ich nach einiger Zeit (zB 3 Monaten) noch keinen Erfolg gehabt hätte, würden wir ähnliche Berufe suchen. Sie ließ mir eigentlich freie Hand. Die Andere bestand darauf, dass ich mich auf JEDEN Mist bewerbe, auch wenn der mit meiner Berufsausbildung absolut NICHTS zu tun hatte.

    1. Wo? Soweit ich weiß, überall wo du willst. Ich z.B. habe KEINEN Führerschein und KEIN Auto, bin also beschränkt. Ich wurde von meiner Sachbearbeiterin zwar gefragt ob ich für meinen Job umziehen würde, bzw gewillt wäre, aber das verneinte ich, da meine Familie hier wohnt und ich gar kein Geld bzw Rücklagen hätte für eine neue Wohnung, Möblierung etc. Daraufhin wurde ich mit diesem Thema auch nie mehr konfrontiert. Ich hätte auch über eine Stunde Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf mich genommen, für einen neuen Arbeitsplatz. Mit Auto VERMUTE ich mal, dass sie von dir schon die Pendel-Dauer von 1:15 verlangen könnten.

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    4) In der Regel darfst / sollst du dich auf Stellen deiner Berufsausbildung bewerben, aber wenn die Suche erfolglos bleibt (es gibt da kein Zeitlimit) wird dir das Amt andere Berufszweige geben. (siehe 1) Denk dran: dem Amt ist nur wichtig, dass du Arbeit hast und von hartz4 weg bist. Als WAS du arbeitest, ist denen wirklich egal. (Schon 3x Erfahrungen damit gemacht)

    5) Also: die wollen im Grunde nur sehen, dass du dich selbstständig um Arbeit bemühst. In der Regel sind das MINDESTENS 10 Bewerbungen pro Monat. Mehr sind aber natürlich immer besser! Auch für dich selbst. Ich hatte es schwer als Assistent eine Stelle zu finden. Mein Markt war also auch begrenzt. So sollte ich mich also auf andere Stellen bewerben. (siehe Einleitung)

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    Ich (29) habe noch vor 3 Jahren studiert. Ob meine Infos nun also immer noch aktuell sind, kann ich nicht sagen. Aber ich schildere mal wie es bei mir damals war:

    Vater, unterhaltspflichtig... aber da gabs irgendne Regelung bis 25.. hab ich nicht ganz durchgeblickt. Ich hatte auch Bafög bekommen, welches mir aber versagt wurde, da ich über die Regelstudienzeit hinaus studiert hab. Tja, geht nicht anders, wenn man nebenbei für alles arbeiten muss. :mad:

    Jedenfalls sagte mir mein Vater er könne mich nicht weiter im großem Maße finanziell unterstützen, also musste ich zusehen wie ich an Geld kam. Die Semestergebühren (Studienticket etc.) übernahm er weiterhin, Unterhalt fiel ganz weg, Bafög gab es keines mehr, Studiengebühren wurden durch mein Darlehen bei der NRW Bank übernommen.

    Laut Erkundigunen darf / kann ein Student kein Hartz4 beantragen.
    Aber es gibt die Möglichkeit auf Wohngeld. Dies wird dem Student jedoch nur bewilligt, wenn der Student den Nachweis der Absage des Bafög hat und einen Nachweis über eine Nebenbeschäftigung (400€ Job reicht).

    Als Beispiel bei mir:
    400€ Job
    170€ Miete inkl Nebenkosten (Miete für einzelnes Zimmer einer WG)

    bewilligt wurden mir immerhin 230€ Wohngeld. Das ist je nach Stadt jedoch unterschiedlich.
    Und leider weiß ich auch nicht wie es aussieht, wenn der Student noch bei den Eltern wohnt. Eine eigene Wohnung kann sich damit nicht geleistet werden, aber immerhin ein WG-Zimmer oder (falls zulässig) als Unterstützung des Haushalts bei den Eltern.