Hallo,
ein Anwalt für Strafrecht ist beratend zur Seite.
Das Geld kann aktuell nicht zurück gezahlt werden, da es von der Tochter ausgegeben wurde und es keine Rücklagen gibt.
Bei ALG 2 wird es schwierig diese Summe nach zu erwartendem Urteil schnell zurück zu zahlen. Mal sehen was da an Ratenzahlung ausgemacht werden kann.
Da für das JC das Prinzip des Zuflusses gilt, wird das unlauter erworbene Geld wohl als Einkommen gerechnet und somit kommt es zu einer Neuberechnung, deren negative Differenz die BG tragen muss.
Danke Euch für die schnelle Einschätzung.
Gruß Mark