Wenn ich mit meinem Bruder mir zusammen eine Wohnung mieten würde, würden wir dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden ?
Ich 28, Hartz 4 und mein Bruder 23, in Arbeit -kein Hartz 4
Also würde sein Gehalt auf meinen Hartz 4 Satz angerechnet bzw müsste er mich mitversorgen ?
Beiträge von DerFragende
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Nein sorry ... bitte erläutern !
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Ich bin 28 Jahre alt und beziehe zu meinen Job Hartz 4. Wohne bisher mit meinen Eltern zusammen ,die ebenfalls Hartz 4 bekommen. Nun möchte ich ausziehen. Habe auch eine Wohnung in angemessenen Rahmen gefunden ,eine Mietbescheinigung an das Amt geschickt und leider ein Schreiben bekommen, in dem steht, das mein jetziges Wohnverhältnis ausreichend wäre...
Eine Begründung zu meinem Auszug habe ich nicht dazu geschrieben. Hatte nicht erwartet das man mit 28 Jahren BEGRÜNDEN muss, wieso man eine eigene Wohnung möchte.
Nun gut, die Sache ist so: Ich bin schon seit längerem auf der Suche nach einer Wohnung und konnte aber bisher nichts günstiges finden. Noch dazu: Wenn ich ausziehe ,müssen meine Eltern natürlich auch ausziehen ,weil die Miete sonst zu hoch ist. Nun hat es sich so ergeben, dass in einem 2 Familienhaus ,beide kleine (sehr günstige) Wohnungen frei werden. Die obere würde ich nehmen und die untere könnten meine Eltern beziehen. So hätte jeder eine Wohnung und unserer gemeinsame Haushalt wäre getrennt.
Wie begründe ich nun meinen Auszug ,so dass ich die Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlt bekomme ?
Und macht es was, dass wir ja im Enddefekt doch in "einem Haus" zusammen leben würden?