Beiträge von Sanschy

    Hallo - und nein diese Regel ist mir nicht bekannt

    Wenn sie dir bekannt ist, dann frage ich mich warum du hier fragst ? Wenn du die Antwort auf deine Frage kennst, dann ist doch alles gut - oder ?

    Dann mach was draus - lege es den Sachbearbeitern auf den Tisch und oder nehme Anwalt mit usw. ... alles gut

    Alles Gute dir
    Sanschy

    Hallo,

    klar müssen die den Antrag erst einmal annehmen - da hast du voll recht - auch ohne Formular - ist bekannt.

    ABER du darfst nicht vergessen, daß die sich leider nicht immer an ihre eigenen Regeln halten. Was meine ich? Es gibt so viele Kann-Bestimmungen, so daß sie gern ausweichen und das auch dürfen.

    Auch wenn du 10mal recht hast, mußt du ruhig und sachlich auftreten, sonst erreichst du da nur das Gegenteil. Die vermuten dann schnell mal, daß du was verschweigst und das meinen die dann mit nicht-Mithilfe.

    Irgend etwas wollten die haben, was du ihnen nicht gegeben hast, so mein Eindruck. Was genau hat wirklich gefehlt ?
    Antrag war gut ausgefüllt und OK, Untermietvertrag war alles OK oder fehlte was ?
    Hast du denen deinen/Ihren geliebten Perso oder Reisepaß vorgezeigt - JA oder Nein ?
    Hast du den Antrag auch persönlich abgegeben und hast es intelligenterweise auch schön abzeichnen lassen ?

    Es nützt nicht viel, wenn du dich aufregst. Wenn du was von JC und Co. haben willst, mußt die Regeln einhalten auch wenn es im Kopf kocht und du Tag und Nacht dich übergeben könntest.

    Du kannst auch Streß machen, klar steht dir ja frei, aber bedenke, daß dann die Türe ganz zugehen könnte. Du könntest auch Hausverbot bekommen - SIE besitzen allein das Hausrecht und darum legen sie auch die Regeln fest. Sobald du einen Antrag dort stellst, unterwirfst du dich ihren Regeln. Entweder du akzeptierst das oder du bist draußen. Mit Gewalt kannst du es nicht erzwingen.

    Du wirst in deiner Sache kaum einen Anwalt finden, der dich so vertritt wie du es möchtest ... leider. Ich denke du weißt, was ich meine.

    Ich verstehe dich sehr gut, aber ich rate dir dringend zur Mitwirkung, wenn du von JC Geld haben möchtest - Punkt und aus.

    Grüße
    Sanschy :rolleyes:

    Hallo,

    schwieriges Thema - ihr seid ein BG und alles ist geregelt. Klar wollen JC-Leute keine Veränderung, die Mehrkosten erzeugen, darum mußt du geschickter vorgehen.

    Das mit dem Haus ist zwar praktisch für euch alle, aber die mögen das wohl nicht. Die fühlen sich wohl bissel verarscht.

    Also, wenn du schon ausziehen willst, dann stelle es anders an. Suche ein WG-Zimmer - wäre besser im Moment. Dann sind deine Eltern für sich und können weiter ALG2 beziehen - Neuberechnung klar - aber eben ohne dich.

    Du bist jung - und die Mitarbeiter vom JC unterstützen grundsätzlich deine Idee so nicht. Wie wäre es mit einem Vollzeitjob in einer Zeitfirma ? Zumindest übergangsweise, dann Wohnung oder Zimmer suchen - und schon bist du dein eigener Herr. Danach kann ja keiner weiter in die Zukunft schauen.

    Klar ist das alles nicht so einfach in der heutigen Zeit. Das wissen wir alle. ABER der Knackpunkt ist dein Alter.
    Die Verschärfen da gern ihre Art und Weise auf dich und deine Wünsche einzugehen.

    Begründen kannst du viel - die schauen auf dein Alter und schütteln abwinkend mit dem Kopf.

    Versuche einen anderen Weg ...

    LG Sanschy

    Bitte bitte gern geschehen

    Aber mir geht noch was anderes im Kopf herum. Du hast ein kleines Kind von 2 Jahren. Es ist oft ein schwieriger Pfad die Klinik, Psychologen und ein Kleinkind. Du mußt stark sein, trotz Krankheit. Paß gut auf die Fragen der Psychologen auf, daß du nicht ausversehen sagst, daß dir das Leben über den Kopf wächst, verstehst du. Nicht das jemand von den Ärzten auf komische Ideen kommt wegen der Betreuung deines Kindes, ob du das überhaupt alles schaffst. Du wirst viel erzählen müssen, aber denke immer trotzdem gut nach, was du alles erzählst ... ich meine das nur gut ... deiner Verantwortung als Mutter muß auch immer wichtig sein ... und sei auch vorsichtig beim fragenstellen ... das sind intelligente und studierte Ärzte.

    Alles Gute dir
    Sanschy

    Hallo,

    leider hast du nicht geschrieben, von was du lebst - ob du arbeitest. Denn wenn du arbeitest und volles Einkommen hast, dann gibt es keine Befreiung. Diese Befreiung ist nur für Bedürftige - deine Eltern z.B. hier.

    Du scheinst nicht in der BG zu sein, darum darfst du zahlen ... leider

    Es gibt zwar inzwischen genügend AZ und Gerichtsurteile gegen GEZ-Nachfolger, aber das ist dann deine Sache wie du das regelst - kämpfen oder zahlen.

    Aber die Chancen stehen eher schlecht, als gut zu gewinnen.

    Die haben neulich sogar mal einem Mann, der im Wald lebt und dort kein Fernsehen oder Radio hat, einen Zahlbescheid geschickt.
    Einnahmen hat der schon mal gar nicht, aber so ist das eben - dort wo du dich anmeldest im Einwohnermeldeamt liegt der Hase im Pfeffer.
    Das Einwohnermeldeamt ist, glaub ich, verpflichtet jeden Neuanmelder der GEZ zu melden. Und dann gibt es Post.

    Alles Gute dir
    Sanschy

    Hallo,

    leider ist das so, sobald einer der BG-Mitglieder eigenes Geld verdient wird das angerechnet und der Verdiener, also du, bist voll mit im Boot. Nicht gut gelaufen, würde ich sagen. Deine Eltern haben es sicherlich gut gemeint, aber sie sollten die Regeln ja auch kennen.

    Immer, wenn Nichtverdiener auf Verdiener trifft und der Nichtverdiener irgendwie von Sozialhilfen lebt, passiert ganau das.
    Das Zusammenziehen ist dann meist unvorteilhaft, um das mal nett auszudrücken.

    Einspruch einlegen ist immer gut, aber wenn nicht begründet, schmettern die das auch schnell wieder ab und das wars dann.
    Sozialanwalt ist dann auch eine gute Idee, aber der wird euch dann wohl auch nichts anderes erzählen, als ihr ehe schon wißt.

    Du hast einige Möglichkeiten:

    1. du bleibst dort wohnen und reihst dich mit ein in die Geflogenheiten des Hartz4/ALG2 und gibst ihnen was sie benötigen
    und dein Einkommen fließt dann voll mit in die BG ein

    2. du ziehst schnell wieder aus und deine Eltern haben dann wieder ihren Urzustand - normales ALG2

    3. Ihr könntet es auch mit einem Untermietvertrag versuchen, aber nur wenn genug Wohnraum da ist und das auch möglich ist und du sowieso lieber bei den Eltern wohnen möchtest

    4. Als normaler Besucher deiner Eltern, der mal für 14 Tage zu Besuch kommt, wärst du besser gefahren. Es wäre nicht so kompliziert.

    Mein Tip an dich - suche dir ein Zimmer oder Wohnung wo anders - du hast doch einen Job, dürfte doch kein Problem sein. Oder ?

    LG
    Sanschy
    :rolleyes:

    Ach so ja - und die Sache mit der Überzahlung - kann ich nicht so recht nachvollziehen. Es kommt darauf an, was JC zugrunde legt.

    Du als Vorstand der BG bekommst den vollen Satz alle weiteren Personen bekommen weniger - gibt es eine Liste für.

    Wieviel dann bei jedem einzelnen abgezogen wird, hängt von der Grundlage ab s.o.

    Ich kann nur spekulieren, weil ich den Bescheid ja nicht sehe. Also, es könnte sein, daß die (JC) was weggerechnet haben und dann kommt es schon zu dieser gewissen "Überzahlung" - da liegt meist der Hund begraben.

    Also, versuche den Bescheid genau zu studieren, was für wen als Grundlage genommen wurde und dann ziehe die Einnahmen ab. Die Bescheide sind schwieriger zu verstehen geworden - leider. Darum mach auch auf einem blanken Zettel deine Rechnung und vergleiche dann die Zahlen unter dem Strich, ob sie deiner Rechnung ähneln - so mache ich es.

    Wenn dann ne Differenz auftaucht, haben die (JC) nicht an den Einnahmen was geändert, sondern an der Vorraussetzung/Grundlage, daß sie für jeden einzelnen bei euch irgendwie weniger bezahlen - für eine oder mehrere Personen - weiß ich nicht.

    Ansonsten erstmal Einspruch einlegen per Einschreiben Wurfpost oder mit Rückschein.
    Nicht die Einspruchsfrist ablaufen lassen.

    Ansonsten bleibt bloß noch der Hilfeverein oder der Sozialanwalt

    Alles Gute euch
    Sanschy
    :rolleyes:

    Hallo Irenet,

    also ich habe auch mal mit meinem Sohn über 25 unter einem Dach gelebt. Er bekam seine eigene Nummer, aber den Antrag stellte ich und die meinten wir seien zusammen eine BG. Aber OK, vielleicht haben sich da ja die Regeln inzwischen geändert.

    Aber wenn JC nun solche Fragen stellt und Mietzahlen haben will, dann würde ich das schon mal genau recherchieren. Das JC hat doch sicherlich ein paar Paragraphen dazu geschrieben, die mußte du mal nachschlagen und durchlesen, dann verstehst du es besser.

    Eine andere Variante wäre, deine Tochter mietet ein Zimmer zur Untermiete an - entweder in einer anderen Wohnung oder WG und hat dann ihren eigenen Mietvertag, den sie dann auch einreichen kann + ALG2 Satz mit Verrechnung der Einnahmen die sie halt hat.

    Und wenn die Tochter zwar wo anders wohnhaft ist, aber gern bei dir übernachtet, wo ist das Problem. Es gibt keine Vorschrift, daß man ständig in seiner Wohnung oder angemieteten Zimmer schlafen muß bzw. dich dort ununterbrochen aufhalten muß. Verstehst du was ich meine ? (Als damals Hartz4 losging erklärte mir damals die eine Sachbearbeiterin genau den Unterschied.)

    oder

    Ihr macht einen Untermietvertrag - da mußt du als Mutter aber die Genehmigung vom Vermieter holen - schriftlich - das du untervermieten darfst. Dann holst du dir ein Formular, gibt es in Schreibwarenläden oder Internet zum runterladen, und machst das.

    Berechne dann selbst die Miete - Qm - Kalt und Warm usw. Natürlich müßt Ihr die Überweisungen auch tätigen - logisch - es muß dann auch nachvollziehbar sein. Im Gegenzug mußt dann als Mutter diese Einnahme vom Untermietvertrag als Einnahme für deine BG angeben. Dann ist an alles gedacht und alle sind zufrieden. :)

    ansonsten Sozialanwalt oder Sozialhilfevereine aufsuchen.

    LG
    Sanschy
    :rolleyes:

    Hallo Vertigo,

    Es ist nicht leicht sich in deine Geschichte reinzudenken. Also, du hast irgendwann mal BaföG beantragt und bekommst es auch. Super.
    Klar ist es wenig Geld - das versteht hier jeder, so denke ich, auch wenn du den Betrag nicht mit reingeschrieben hast. Keine Ahnung wie viel das ist. Hmm OK.

    Also wenn deine Mutter dir mal Geld überweist, so ist das eben ne Einnahme, die du mit angeben mußt ... so ist das mit allen diesen
    Mitteln und Zuwendungen die man von JC und Co. bekommt.

    Ich habe 2 Tips für dich.

    1. Wenn du mal wieder von der Mutter Geld bekommst bzw. brauchst, mache mit ihr einen Leihvertrag mit genauen Rückzahlungsraten, das du dann vorlegen kannst - wird so viel ich weiß, akzeptiert. Natürlich mußt du die Ratenrückzahlung nachweisen können. So ne Art Kredit halt. Immer schön alles schriftlich machen - dann ist alles gut.

    2. Wenn die Mutter dir gern 100 Euro jeden Monat geben würde, so eine Art Unterhalt wäre von Muttern doch ne gute Sache.
    Zumal du noch studierst ist sie da nicht Unterhaltspflichig ? - ich weiß es nicht .... ?

    Denk mal in Ruhe darüber nach - vieles ist möglich - aber auch an die Regeln halten.

    Manche Dinge brauchen oft einen anderen Namen und schon ist es akzeptabel, weil sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

    Ansonsten mal mit Rechtsvertretern sprechen, die wissen oft mehr als man denkt.

    LG
    Sanschy

    P.S. Ach ja - das BaföG verlangen die eines Tages zurück - ist dir hoffentlich klar. Entweder von Mutter oder dir.

    Hallo Jan,

    Ihr seid auf jeden Fall eine BG, wenn Ihr nen Antrag auf ALG2 stellt - logisch.

    ABER ... hier meine Gedanken dazu


    Ihr lebt also gemeinsam in IHREM geerbten Haus und du arbeitest Vollzeit und sie bekommt Geld ALG1 vom JC.

    So wie ich es sehe, lebst du anscheinend kostenlos im Hause deiner Freundin. Du könntest, wenn du so gerne rechnest, ihr doch jeden Monat etwas Miete geben. Qm mal ausrechnen und Mietspiegel zur Hand und schon hat sie mehr Einkommen. ups

    Ihr solltet lernen an einem Strang zu ziehen.

    Du siehst nur, daß deine Freundin weniger Geld bekommt als du.
    Deine Sorge besteht nur darin, daß das JC für Ihren Unterhalt aufkommt.
    Das ist in meinen Augen KEINE gute Einstellung einer Frau gegenüber, die dich aus Liebe kostenlos bei sich wohnen läßt.

    Wenn du sie so sehr liebst und sie auch aus Liebe dich kostenlos bei sich wohnen läßt .... wo genau ist dein Problem.

    Warum genau sollte sie überhaupt zum JC gehen ?

    Warum sich so viele Probleme an Land ziehen ?

    Könnt Ihr nicht gemeinsam von deinem Geld leben ?

    Ich finde es einen wunderbaren Ausgleich ... du ernährst sie mit und sie bietet dir dafür kostenlos Wohnraum.

    Falls du jetzt inneren Groll :mad: entwickeln solltest, dann frage dich doch mal wie sehr du diese Frau wirklich liebst, die so selbstlos dich kostenlos in Ihrem Haus wohnen läßt.

    Alles Gute euch beiden - wenn die Liebe groß genug ist, werdet ihr alle Problem mit dem Geld gemeinsam meistern und hoffentlich bald heiraten und Kinderchen in die Welt setzen ;)

    Alles Gute und nicht böse sein

    Sanschy
    :rolleyes:

    Hallo, falls du noch keine Antwort gefunden hast hier meine Gedanken dazu.

    Als Selbständiger kann man aufstocken - aber du mußt einen Erstantrag stellen und dort eben alles angeben. Ob du dann was bekommst, weiß nur das JC bei dir. Einfach ausprobieren und nicht so viel fragen ... darf ich das oder das ... mach es doch einfach und dann warte ab

    Wenn der Antrag läuft, mußt du ehe eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und dann gelten für dich wie für alle anderen hier die allgemeinen Regeln ... Bewerbungen schreiben, Nachweise erbringen usw.

    Vielleicht wäre es eine gute Idee dein Geschäft zu schließen, wenn es nichts mehr einbringt. Aber das ist allein deine Entscheidung.
    Wenn du da verschuldet bist - keine Ahnung - aber falls und kannst nichts mehr begleichen, bleibt noch die Insolvenz und Ende und Aus.

    LG
    Sanschy

    Hallo,

    JA Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und ja du brauchst seine Einkommensnachweise -

    zieh aus - heißt suche dir Wohnraum und laß das vom JC abchecken. Am besten 2 oder 3 Angebote von Vermietern holen und absegnen lassen vom JC

    Man kann auch eine WG gründen - die bessere Variante - dann sollte sich dies im Mietvertrag ändern - so das du z.B. ein Untermieter wirst ... was natürlich riskant ist, aber machbar ... die WG-Vaiante ist nicht so leicht zu beweisen, aber möglich - haben schon Leute gemacht und durchbekommen.

    ansonsten ziehe aus - zu Freundin oder Familie und von da aus eine neue Wohnung suchen - dann bist du ihn los
    oder
    schmeiß den Herrn raus, wenn du es schaffst.

    Aber .... es kommt auf den Mietvertrag an, wenn du da drin stehst, dann mußt du sehen, daß du da raus kommst - ist alles nicht
    so einfach - dem Vermieter ist es Wurst wer die Miete zahlt. Falls ihr z.B. gemeinsam drin steht, dann kommt der Vermieter zu dir, wenn er nicht zahlt auch wenn du keine Kohle hast.

    Sieh zu, daß du dich mit ihm arangierst oder weg dort, aber sauber raus aus dem Vertrag. Und die Kaution ? Wem gehört die ?

    Es gibt immer mehrere Möglichkeiten um die Trennung zu vollziehen

    LG
    Sanschy

    Hallo

    NEIN - bis 31.08.2015 - du hast im voraus für August was bekommen, danach ist AUS.
    Falls du dich dann selbst ernähren kannst - ist alles gut so.
    Falls das nicht so ist, solltest du schnell einen Wiederbewilligungsantrag holen und ausfüllen.

    Alles Gute
    Sanschy

    Hallo,

    der Rechner ist ne gute Sache.

    Leider hast du nicht geschrieben, ob deine Mutter alleine lebt und wie groß z.B. ihre Wohnung ist. Das spielt eben alles eine Rolle.
    Naja, und in welcher Stadt sie wohnt. Wie hoch dort die Miete bei ALG2 sein darf usw.
    Der Strom spielt leider überhaupt keine Rolle, auch wenn man die Kosten mit angeben muß. Aber da tut sich im Moment auch einiges,
    daß da vom JC mehr übernommen werden soll, weil viel zu niedrig angesetzt.

    Ansonsten - wenn sie denkt, daß sie Anspruch haben könnte, einfach ausprobieren. Antrag stellen und gut ist. Dann habt ihr Gewißheit.
    Wenn du mich fragen würdest, was ich machen würde. Ich würde keinen Antrag stellen. Sie könnte es in der Wohngeldstelle probieren, das könnte evtl. besser klappen. Wenn die dann sagen - nix da gehe zu ALG2, dann weißt du bescheid.

    Wohngeldrechner

    http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/Wohngeldrechner.php#

    Es heißt ja um Wohngeld zu bekommen, muß man den ALG2-Satz haben, sonst bekommt man keines. Und das scheint mir lt. deinen Angaben erfüllt zu sein.

    Alles Gute und LG
    Sanschy

    Hallo,

    ja schließe ich mich an - ist von Gemeinde/Stadt sehr verschieden.

    Laß dir das doch mal schriftlich geben von der Gemeinde - nicht am Telefon - gehe da hin und bitte um einen Ausdruck ihrer Vorschriften.
    Wenn alles rechtens ist, dann macht die das auch. Und dann beräts du dich mal mit jemanden mit Fachwissen, falls dir das alles zu wenig erscheint, Beratungshilfeschein und zum Sozialanwalt oder Verein oder was auch immer dort bei euch ist.

    Der Link s.o. Harald Thome ist gut - der sammelt alles, was man so braucht. Ein sehr tüchtiger Mann.

    Wie gesagt, es kann sein, daß alles in eurer Gemeinde so rechtens ist - schon möglich - dann kannst sowieso nicht viel machen.
    Aber ob es so ist - finde es raus.

    Immer schön freundlich, aber bestimmt auftreten - nicht abspeisen lassen. Die müssen das rausgeben. Tue so als sei es so und du
    bestehst darauf. So nach dem Motto - ich brächte da mal ihre Grundlage usw. ich will mal meinen Bescheid nachrechnen usw.
    Nicht mit denen streiten - das ist ungesund und da werden die stinkig. Und nicht so viel über die Familie erzählen, das ist unklug.
    Immer schön sachlich bleiben - du brauchst es und gut ist.

    Wenn sie sich trotzdem weigert - schön freundlich - Auf Wiedersehen sagen und tja nun muß ich doch zum Anwalt gehen ...

    ach ja - immer schön alles dokumentieren - am besten immer nen Zeugen mitnehmen - bei solchen Sachen nicht alleine hingehen - die
    streiten manchmal solche Besuche ab - leider.

    LG und viel Glück
    Sanschy

    Hallo,

    das kann und darf nicht sein !!!

    Wenn du einen Bewilligungs-Bescheid hast, wo eine Zahl drauf steht und deine Konto-Nummer als Überweisung mit dazu steht und die auch stimmt, dann müssen sie zahlen.

    Wenn alles OK ist, aber einfach nur nichts gekommen ist, dann empfehle ich dir ganz schnell morgen dahinzufahren, wenn du es noch nicht getan hast, und auf den Fehler hinweisen und sofort einen Vorschuß beantragen - das macht Dampf im Club - die lieben das.
    Und nicht vertrösten lassen - Zeit mitbringen

    Also immer schön nachhaken und nicht so lange warten - hast ja sonst nix zu beißen und kein Geld für Miete

    LG
    Sanschy

    Hallo,

    für jede Stadt gibt es da Richtwerte - von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch.
    Du mußt dir erst die Infos deiner Stadt besorgen und dann weißt du deine Sätze

    Es ist ja so

    Kaltmiete
    Kalt-Nebenkosten
    und
    Heizkosten
    = dein Bedarf sozusagen

    Die Kalt-Nebenkosten sind alle Kosten ohne die Heizung und ohne die nackte Kaltmiete.

    Die JC brauchen nur bis 45 qm bezahlen, wenn du alleine bist. Du kannst die auch selbst fragen. Oftmals haben die Zettel, wo das alles drauf steht - was sie zahlen. Der qm-Preis Kalt usw. ... da wirst du dich mal reinknien müssen ...

    §§ sind dafür erst mal nicht wichtig - du brauchst die genauen Zahlen.

    LG
    Sanschy

    Hallo,

    deine Frage ist schon 1 Monat her - ich weiß nicht, ob du inzwischen Hilfe gefunden hast - es gibt ja Vereine die da weiterhelfen und Sozialanwälte - die können diese Fragen am besten beantworten.

    Ich blicke in deiner Sache nicht so ganz durch. Du müßtest es besser der Reihe nach aufschreiben, damit man es nachvollziehen kann.

    LG
    Sanschy

    Hallo

    wenn der Aufenthaltstitel abläuft genehmigen die nur bis zu diesem Datum - das ist deren Vorschrift. Das gibt es keine Ausnahmen.

    Wenn du den neuen Aufenthaltstitel dann noch rechtzeitig nachgereicht hast, mußt du schnell die Verlängerung beantragen.
    Vielleicht hast du da einen Tag oder mehrere verpaßt. Das weiß ich nicht. Das müßtest du genauer mit Datum schreiben.

    Wenn du das alles rechtzeitig gemacht hast - gleich mit Titel und Verlängerung, dann solltest du das beweisen können oder ?

    Hast hoffentlich vor der Abgabe eine Kopie zum Abstempeln denn JC-Mitarbeitern vorgelegt. Wenn nicht - beim nächsten mal
    dran denken. Alles schön in die Mappe abheften und alles aufheben - es lebe die Bürokratie ... lach

    Dieses nachträgliche Nachreichen der Verlängerung für Juni kannst du auch auf jeden Fall machen - doppelt hält besser.

    Also wenn alles nachvollziehbar und rechtens ist und du alles vorzeigen und beweisen kannst, dann haben die nen Fehler gemacht.

    Einen neuen Antrag kannst du natürlich stellen, nur mußt du dann wieder alle Unterlagen beibringen - viel Mühe - aber auch das
    macht Sinn - mach es - besser ist das.

    Und immer die Kopie des Antrags bei der Abgabe abstempeln lassen !!! Verlange es - aber höflich und freundlich - lächeln :)

    Du mußt lernen Beweise zu sammeln - kann ich nur immer wieder empfehlen. Sonst spielen sie und wir immerzu Katz und Maus.

    Alles Gute dir
    Sanschy

    Ach so ja - habe vergessen - in welchen Ort bewerben

    erfülle das Limit 6-8 in deinem Ort, wenn du die Möglichkeit hast -

    ja klar darfst du dich bundesweit bewerben - mußt du aber nicht, wenn du in deiner Stadt geeignete Stellen findest - verstehst du ?

    Denke nicht so viel darüber nach und mach das beste daraus - wer weiß so ein Master wie du findet vielleicht schnell wieder was.

    Alles Gute dir
    Sanschy

    Hallo,

    Urlaub - ich glaube die zählen Mo - Sa - da mußt du nachfragen, am besten vor der Unterschrift - beim nächsten mal läßt du dir mehr Zeit beim Unterschreiben ...

    Urlaub - immer schön vorher genehmigen lassen - auf schriftliche Bestätigung bestehen - versuche es, weil die haben mal bei mir behauptet ich hätte gar keinen Urlaub beantragt - wie willste das beweisen ohne was schriftliches?
    Wir mußten das vor Gericht auskaspern - übel, aber sie haben dann nachgegeben, weil die Richterin ne Nette war

    Bewerben - egal wer oder was du bist - du mußt, wenn du die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast - das ist ein Vertag

    Bewirb dich, wo du es für richtig hältst / 6 - 8 Bewerbungen im Laufe von 4 Wochen ist doch nicht viel ... und schön alles aufschreiben und dokumentieren ... manchmal wollen die dann alle deine Bemühung sehen.

    z.B. Nimm das Telefonbuch und suche dir Adressen raus, wo du gern arbeiten würdest und schicke denen einfach eine Mappe hin.
    Gelbe Seiten, Private Arbeitsvermittlung - es gibt viele Möglichkeiten an Adressen zu kommen. Blindbewerbungen sind nicht verboten, im Gegenteil sie sehen wie du dich anstrengst und bemühst - und hey das es wenig gute Stellen gibt wissen wir ja alle - aber was solls - mach das beste draus und genieße nebenbei mehr Freizeit :o:cool:
    Auch ist es nicht verboten sich wiederholt an einen Arbeitgeber zu wenden. Das steht nirgendwo, nur daß du dich zu bewerben hast.

    Selbst die Form ist Wurst - mündlich (besser durch Zettel bestätigen lassen das du da und da warst um die und die Zeit und wem du dort gesprochen hast - mache dir dafür nen Zettel)
    per Mail - hast du auch nen gewissen Nachweis - und kostengünstig - alles einscannen und die Firmen vollschütten mit den Unterlagen - so ist das Spiel
    Mappen schicken - naja kostet halt - aber wenn nicht weit weg - selber hinbringen und Abgabe quittieren lassen und nett sein


    Keine Sorge - die Anzahl der Bewerbungen - die werden das nicht erhöhen - das bleibt einfach so - vertrau darauf.

    Wenn die Eingliederungsvereinbarung abgelaufen ist, dann machen die ne neue mit genau den selben Wörtern, wirst du sehen :)

    Versuche auch den Spieß bissel rumzudrehen und fordere, natürlich freundlich, auch Vermittlungsvorschläge von der Fallmanager/in/Jobvermittler/in -

    es hieß doch damals - Fördern und Fordern - manchmal muß man die Herrschaften bissel dran erinnern

    Meine Fallmanagerin lädt mich gar nicht ein - tja so was gibt es auch - bin dann mal hin und habe sie gefragt, warum sie mich nicht einlädt - ob sie nichts für mich tun will und außerdem will ich ihr doch meine Bemühungen unterbreiten, weil ich doch auch so viel Zeit habe ...

    Spießumdrehen verwirrt die Damen und Herren immer etwas - aber es hat so seinen eigenen Effekt :rolleyes:

    Alles Gute dir - und willkommen im Club der ALG2-Bezieher

    Sanschy

    Hallo,

    hingehen mußte, leider, weil das ja schon in der Eingliederungsvereinbarung steht und du es wahrscheinlich unterschrieben hast.

    Wie gesagt hingehen - bei mir steht "erscheinen" - witziges Wort .... lach

    Ich habe mal von Jemanden gehört - erscheinen ja - aber du mußt dort nicht alles mitmachen und schon gar nicht dich dort anfassen lassen oder blöde Fangfragen beantworten - Vorsicht

    Nicht anfassen lassen - das ist dein Menschenrecht - die Unantastbarkeit deines Körpers und deiner Gesundheit (Grundgesetz auswendig lernen)
    (Mein Bekannter, der da auch mal hin mußte, drohte dem Arzt dort mit der Polizei, wenn der Arzt ihn anfassen will - Körperverletzung - Anzeige usw. ) Die haben sich nach seinem Erzählen nicht getraut ihn anzufassen - waren wohl bissel geschockt - upps.

    Solange du nicht zwangseingewiesen bist in einer Klinik, hast du noch gewisse Rechte auf Unversehrheit und kannst dich noch wehren.
    Polizei muß jede Anzeige aufnehmen und es kostet nichts. :) Außer ne Menge MUT.

    Was die (JC) dann daraus machen, mußt du dann abwarten - kann man vorher nicht wissen. Die probieren viel, aber merken dann auch - huch da ist einer mit dem können wir keine .... naja denk dir den Rest

    Weigerst du dich - gibt es Ärger und sie drohen und machen auch gern Leistungskürzungen - mach ein bisschen mit aber mach nicht alles mit, was sie dir erzählen. Suche den Mittelweg - ich fahre immer ganz gut damit.

    Behalte dir ein Stück Menschenwürde - nicht vergessen - du bist Antragsberechtigt nicht Bittsteller - das muß von innen kommen - und die merken den Unterschied - natürlich immer mit dem entsprechenden Respekt - weil die machen ja auch nur ihren Job

    :rolleyes:

    Alles Gute
    Sanschy

    Hallo - hast noch gar keine Antwort erhalten hier - hmm

    was war mit deinem Ausweis ? War der abgelaufen ? Ohne gültigen Ausweis bewegen JC-Leute sich leider nicht. Das mußt schnell hinterher sein. Vorschuß holen - die sind da ziemlich zuvorkommend - ich habe da auch letztens gestaunt ...

    LG
    Sanschy

    Hallo jajuja

    Die Dame vom Dienst hat sicherlich viel Erfahrung. Wenn der Arzt dir hilft mit Attest o.ä. dann werden sie dich nicht sperren.
    (Mobbing ist ein Krankheitsbild - glaube ich)

    Sollten sie (JC) es jedoch trotzdem tun - so ganz ausversehen ... lach - dann mußt du kämpfen mit Arzt, Anwalt usw. Widerspruch einlegen ...

    Das Blöde ist dann bloß dass dir das Geld fehlt - dafür mußt du dir fachliche Hilfe suchen - Anwalt ist immer gut, insofern du einen guten Sozialanwalt findest.

    Wenn du krank bist, bist du krank. Punkt. Eine Arztdiagnose sollte vom JC nicht in Frage gestellt werden, daß könnte auch den Arzt verärgern, schließlich macht Arzt einen fachlich anerkannten guten Job. Hat dafür studiert usw.

    Mach das mit dem Arzt schnell und warte nicht mehr ...

    Es gibt ne Menge Leute in Psychologischen Kliniken - alles gestreßte Leute, Mobbing, Beziehung ... man lernt viel dort
    ... es gibt Tageskliniken (ist wie Arbeitstag - nachmittags gehst du wieder nach Hause)- wie wäre es damit - dann wirst du für diese Zeit weiter krank geschrieben - es gibt weniger Geld von der Krankenkasse klar - aber danach gibt es keine Sperrzeit - wofür auch ... du bist doch nicht böswilligerweise zum Arzt gegangen um dir ALG2 in betrügerischerweise abzuholen.

    Vom Bittsteller zum Anrechthaben - das ist eine Einstellungssache - sobald du dich innerlich besser fühlst, geht alles wieder leichter.
    Was man es alleine nicht schafft - braucht man Hilfe - nimm sie an - wenn sie dir gereicht wird (egal Arzt oder wer auch immer)

    Alles Gute dir
    Sanschy

    Hallo Cookiedough,

    das klingt ja alles nicht so gut. Ich war früher auch schon öffters in einer ähnlichen Situation. Habe es verschieden gelöst.
    Fakt ist, Jobcenter muß eine gewisse Zustimmung geben wegen der Zahlung. Die müssen nichts und wir müssen die Regeln einhalten.
    Nur kennen wir nicht immer alle Regeln - darum ist das Forum ne gute Sache ...

    Aber - wenn du sehr leidest - mach einen Termin bei einer Selbhilfegruppe oder Psychotherapie - klingt vielleicht jetzt blöd, aber
    wenn du den psychischen Streß dort in der gemeinsamen Wohnung nicht mehr ausshälst, dann helfen diese Therapeuten auch weiter und
    es kommt zu keiner Sperrzeit, weil krankheitsbedingt machen die normalerweise keine Sperrezeiten.

    Im schlimmsten Fall - Frauenhaus - die helfen auch viel - kannte da auch eine Freundin die dort war - jedenfalls als Übergangslösung.
    Es gibt Frauenvereine usw. suche was in deiner Nähe und finde dort Hilfe. Es geht alles.

    Auch könntest du das mal mit einem Anwalt klären - es gibt doch genug - mit oder ohne Beratungshilfeschein - laß dir halt was einfallen.
    Aber wenn du sehr leidest - Krankheit hat so seine Sonderstellung und wird ganz anders behandelt im Jobcenter.

    Ich bin mal umgezogen von einer Standt in die andere - ging - keine Sperrzeit. Wohnung war abgesoffen usw.

    In der neuen Stadt hast du auch Hilfe von Bekannten und Verwandten von früher ???? Das weiß ich nicht.
    Ansonsten Kopf hoch - es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird - es gibt immer Wege - mußt sie nur finden.

    Liebe Grüße und alles Gute
    Sanschy
    :)