Stimmt auffallend
Danke wevell
Beiträge von Papa Draci
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Nein muss er nicht.
Denn:
Ein Zusammenzug bedeutet lange noch keine BG.
Solange keine "gemeinsamen" Kinder ins Spiel kommen.
Man nennt das Beziehungsprüfphase.
Weiss doch niemand, ob es miteinander nu klappt, oder nicht.
Sosind beide "getrennt" zu sehen und auch wenn sie aus einem Kühlschrank wirtschaften.
Getrennte Konten sind Pflicht^^Weiss ned, wie sich das grad nennt... aber iwas mit Einstehnsgemeinschaft, oder so
Hat nix mit WG zu tun.
LG Papa
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Sehe ich auch so, wie Susanne.
Es geht hier nicht um das "Was wäre gewesen wenn" Prinzip, sondern um eine sachlich gestellte Frage.
Es wird sicher seine Gründe haben, warum man erst mit 25 eine Ausbildung beginnt.Vielleicht wäre es möglich, statt einer "Ausbildung" eine "Umschulung machen zu können.
Das würde vorraussetzen, das Du ALG beziehst. Du könntest das mit Deinem Chef ja mal besprechen^^
Das würde bedeute,. Du stellst ganz normal Hartz IV Antrag, beziehst Leistung und machst dann die Umschulung zu Deinem Beruf.
Vorrausgesetzt, der Beruf ist förderfähig. Aber das bekommst Du in einem Gespräch beim JC raus.:// So habe ich es damals gemacht. Denn auch ich hatte ( mit + 30 ) keine Berufsausbildung.
Habe als LKW Fahrer (Saison) gearbeitet, wurde (logisch) arbeitslos und bekam dann die Chance eine Umschulung zum BKF Pers V zu machen Und zack ... hatte ich 21 Monate später meinen Gesellenbrief
Gefördert von der Arge -
Wenn BAB definitiv abgelehnt wird, greift ALG II
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Lies hierzu mal den Gestzestext SGB II Abs. 2 u. 3 (§22)
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Du kannst wegen der
" Angemessenheitskriterien" des JC´s und Schufa-Probleme nicht so schnell eine Wohnung finden. Hier noch Tipps:Wenn der GV dir den Räumungsbefehl schickt, kannst du die Räumungsfrist mit Antrag bei Gericht ( und Gründe dafür) nochmal verlängern.
Ansonsten rate ich dir, eine Wohnung anzumieten ohne die JC-Kriterien zu beachten und dann den Weg zum Sozialgericht einzuschlagen, wenn JC die volle Miete nicht nimmt.
PS: Ich denke, Du solltest (wenn eine Obdachlosigkeit absolut nicht Abwendbar ist) ggf. eine Einweisung in eine psych. Klinik in erwägung ziehen.
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Wie ich oben schon geschrieben habe..... werde schnell
In wie fern da jetzt was und in welcher Höhe angerechnet wird, kann ich Dir nicht sagen.
Dazu bräuchte ich die exakten Summen Deiner BG. Angerechnet wird aber auf jeden Fall.
Lass Dich beraten -
Das hast Du bereits getan
1. da ich ja wegen des Einzugs bei meinem Exfreund die wenigen Möbel, die ich besaß, verschenkte bzw auf den Sperrmüll brachte
2. da ich ja unmöglich mit meinem Kind, das wohl bald das Licht der Welt erblicken wird, in einer leeren Wohnung sitzen kann. Ich habe ja keinerlei Möbel mehr, welche ich dort hineinstellen könnte.
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Es wird "beides" angerechnet, sry.... ABER!
Sofern Elterngeld angerechnet wird, ist § 10 Abs. 5 BEEG anzuwenden, danach bleiben vom monatlichen Elterngeld bis zu 300 Euro anrechenfrei. Dieses gilt auch für Nachzahlungen. Der Nachzahlungsbetrag ist also für jedem Monat, für den die Nachzahlung erfolgt, um den monatlichen Freibetrag lt. § 10 Abs. 5 BEEG zu bereinigen.
Ob es sich beim KG ebenso verhält, habe ich nicht herausgefunden.
Egal, was jetzt auch passiert.... es gibt einen Änderungsbescheid.
In diesem müssen sie ja alles aufdröseln.
Ich würde jetzt raten, such Dir nen fähigen Rechstbeistand (Anwalt für Sozialrecht). Vorher bestmöglich zu deinem Amtsgericht gehen,- aktuellen Bescheid mitnehmen,
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitnehmen,
- Beratungsgutschein beantragen (kann 10 € kosten)PS: Lass keine Zeit verstreichen, denn bei der (hohen) Nachzahlung, kann es passieren, das Du aus dem ALG II herausgerechnet wirst.
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Das linke Bild zeigt die Berechnung, wenn der UHV bei den 2 Kids angerechnet wird.
Das rechte Bild zeigt die Berechnung, wenn der UHV bei der Mutter berechnet wird.Es ergibt sich ein Differenzbetrag von 209,00 €
Laut unseren Bescheiden, wurde das UHV zwar als Einkommen der betreffenden Kinder eingetragen, aber offensichtlich als Einkommen der Mutter berechnet, denn wir bekommen die Summe "rechts" ausbezahlt.
Wenn ich das aber richtig sehe, hat das JC jahrelang falsch berechnet.Sehe ich es richtig, das die 2 Kinder, welche UHV bekommen, zusammen mit deren Kindergeld aus der Berechnung herausfallen, weil sie bedarfsüberschreitende Einkünfte haben? 180,00 + Kindergeld ?
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Wenn ich den UHV bei den einzelnen Kindern eingebe (im Hartz IV Rechner) berechnet dieser komplett anders.
Da ändert sich drastisch das Sozialgeld. Und am Ende kommt ein deutlich höherer Anspruch raus. Daher die Frage.
Werde nachher mal 2 Screens hierzu einsetzen -
Ist gezahlter UHV als Einkommen des Kindes, oder als Einkommen der Mutter zu berechnen?
Der Unterschied ist in der Leistungsberechnung gravierend. (Laut Hartz IV Rechner).