Da der Lohn am 30.06. eingegangen ist, dürfte der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg haben. Wogegen wolltest du denn widersprechen?wevell
Hallo,
ich wollte sozusagen mit dem gesunden Menschenverstand argumentieren. Es ist einfach ungerecht, wenn in Fällen wie meinem,also nach erfolgter Arbeitsaufnahme, es einzig und allein vom Faktor Zufall abhängt, ob man etwas zurückzahlen muss oder nicht. Beim Zahlungseingang am 01.07, hätte ich nichts zahlen müssen.Ich habe in diversen Foren gelesen, dass manche Betroffene aus lauter Verzweiflung vorübergehend ihr Konto auflösen, um zu verhindern, dass sie ihr Gehalt zu früh bekommen.
Meiner Meinung macht das Zuflussprinzip nur bei Personen Sinn, die nur kurzftistig einen Job haben und weiter Leistungen vom Jobcenter bekommen.Wie Millionen andere Menschen auch, habe ich Ende Mai und Ende Juni Geld bekommen, also in jedem Monat einmal.Wo da eine Überbezahlung vorliegen soll, erschließt sich mir nicht. Offenbar hat der Gesetzgeber kein Interesse daran, diese Ungerechtigkeit zu beenden.Die Jobcenter nutzen es aus, dass fast alle Arbeitgeber das Gehalt im Nachhinein zahlen während es das Geld vom JC im Voraus gibt.