Hallo wevell, vielen Dank für die Antwort. Seit zwei Jahren besteht der Untermietvertrag. Die Miete wird geteilt, der Mitbewohner überweist seinen Teil auf mein Konto. Von dort geht es per Lastschrift an den Vermieter.
Beiträge von Ahnungslos99
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und keine Ahnung, wie sie zu lösen ist. Also mein Mitbewohner und ich haben einen Untermietvertrag, wir wohnen aber schon länger als 1 Jahr zusammen. Er arbeitet Vollzeit und ich stehe eben kurz vor Hartz 4. Es gibt getrennte Konten, wir kaufen separat ein, haben abschliessbare Zimmer ... eine WG eben. Die Sachbearbeiterin unterstellt dennoch eine Bedarfsgemeinschaft.
Ist es möglich anhand einer eidesstattlichen Versicherung zu belegen, dass es tatsächlich eine WG ist? Warum reicht der Untermietvertrag nicht aus? Ich verstehe die gesetzliche Grundlage nicht, auch wenn das JC sich ja nicht immer an Gesetze hält ... was für Beweise braucht man denn noch - eine Wohnungsdurchsuchung? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen lieben Dank im Voraus.