Beiträge von lila funkeltundstrahlt

    Hallo,

    ich befinde mich noch in Elternzeit. Diese endet im Mai 2016.
    Da ich mir eine Selbständigkeit aufgebaut habe, welche fast alles abdecken kann und ca 35 Wochenstunden beansprucht, frage ich mich, ob es einen Paragraphen gibt, der mich davor schützt wieder in ein Angestellten Verhältnis zu müssen.
    Ich bin alleinerziehend, und als selbständige Kosmetikerin kann ich mich am besten um meinen Sohn kümmern. Weiterhin gehe ich davon aus, dass ich als Angestellte weiterhin, und mehr ALG2 beanspruchen müsste.

    Vielen Dank im Voraus.