Du hättest theoretisch Anspruch ab Juli. Du musst halt nur beweisen, dass du im Juli einen Antrag gestellt hast oder stellen wolltest und man dich abgewiesen hat. Das aber würde ich erst bei der Klage machen, da die Erfahrung zeigt, dass den Widersprüchen nicht abgeholfen wird.
Übrigens haben die für die Bearbeitung des Widerspruches 3 Monate nach Eingang bei denen Zeit. Sollte es länger dauern und du hast noch keinen Widerspuchsbescheid bekommen, also noch keinen Bescheid mit dem du klagen kannst, solltest du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Mit dieser Klage begehrst du einen Widerspruchsbescheid. Das heisst die bekommen einen Arschtritt vom Gericht und müssen handeln.