Hallo,
Selbstverständlich bildet ihr eine BG - und zwar durch die Kinder allein. Hier wird sofort eine Einstehgemeinschaft vermutet werden und Deine sämtlichen anderen Argumente sind somit gegenstandslos. Selbstverständlich kannst Du versuchen, diese Regelvermutung zu widerlegen - aber das mußt Du machen (und garantiert nicht in einem Widerspruch) und nicht das Amt.
Es wäre auch nicht toll, wenn der Steuerzahler ALG II zahlen soll, obwohl in einer Partnerschaft genug Geld verdient wird, um kein oder weniger ALG II zu erhalten.
Und mal ganz ehrlich: Partnerschaft? Ohne irgendwelche Verpflichtungen gegenüber den Kindern des Partners? Mit anwaltlicher Vereinbarung über getrennte Konten? Klingt nach allem, aber nicht nach Plausibilität. Oder stellt eher den Versuch dar, mit Macht in den Genuß von Sozialleistungen zu kommen, ohne das Einkommen des anderen anrechnen zurechnen.
1. lasse ich mir nicht unterstellen, dass ich sozialleistungen mir erschleichen will, wie du es in deiner antwort vermutest!
2. sind es nicht seine kinder und er ist für diese nicht verantwortbar oder unterhaltspflichtig & für mich auch nicht!
3. wir sind jetzt auch ein paar und leben in getrennten wohnungen. er bezahlt seine sachen. ich meine und die für meine kids. jeder wirtschaftet für sich selber und wir haben keine gegenseitige verfügungen oder vollmachten vom vermögen des anderen!
der einzigste unterschied wäre, wenn man zusammenzieht, dass wir zusammen in einer wohnung wohnen und mehr nicht!
ich weiss selber, dass ich den ws (wiederspruch) machen muss und ich beweisen muss, dass es keine bg (bedarfsgemeinschaft) ist und nicht das amt!
toll, wenn man als "sozialschmarotzer" dargestellt wird oder wie du vermutest, dass ich mir sozialleistungen erschleichen will!
nix der gleichen bin ich oder will mir irgendwas erschleichen!