Beiträge von Eteragram


    Ja und?

    Hoppel, dies ist unangebracht :(


    Dann ist es eine Abtretung und die Eltern sind immer noch die Anspruchsberechtigten für das Kindergeld. Auch hier wird es dann als Unterhalt auf das Einkommen angerechnet.

    ich habe ja geschrieben, das kg (kindergeld) immer als ek (einkommen) gerechnet wird.
    allerdings wird es nicht als unterhalt der eltern gerechnet.
    und die eltern sind dann nicht mehr kindergeldberechtigt, sondern die person (das 18. jährige kind), welches dies auch erhält.
    ich kenne dies mit dem kindergeld bei der familienkasse selbst. :)

    in einem anderen ähnlichen beitrag einer anderen person haben sie geantwortet: "dass man nach 1 jahr nicht zwingend eine bg darstellt".

    und da haben sie dieser person nicht unterstellt, dass diese sich mit aller macht die sozialleistungen erschleichen will!

    ich bin aufstockerin und nicht komplett vom alg 2 abhängig! aber das spielt keine rolle!

    klar, das bestimmte grenzen und gesetze eingehalten werden müssen.
    doch wenn bestimmte gegebenheiten der tatsachen entsprechen und diese gegebenheiten bzw. die tatsachen als bestimmungen für einen possitiven bescheid des amtes entsprechen, dann geht dies auch! dann ist man aber kein "sozialschmarotzer" oder "will mit aller macht, doch noch sozialleistungen erhalten"!

    Hallo,
    Selbstverständlich bildet ihr eine BG - und zwar durch die Kinder allein. Hier wird sofort eine Einstehgemeinschaft vermutet werden und Deine sämtlichen anderen Argumente sind somit gegenstandslos. Selbstverständlich kannst Du versuchen, diese Regelvermutung zu widerlegen - aber das mußt Du machen (und garantiert nicht in einem Widerspruch) und nicht das Amt.


    Es wäre auch nicht toll, wenn der Steuerzahler ALG II zahlen soll, obwohl in einer Partnerschaft genug Geld verdient wird, um kein oder weniger ALG II zu erhalten.

    Und mal ganz ehrlich: Partnerschaft? Ohne irgendwelche Verpflichtungen gegenüber den Kindern des Partners? Mit anwaltlicher Vereinbarung über getrennte Konten? Klingt nach allem, aber nicht nach Plausibilität. Oder stellt eher den Versuch dar, mit Macht in den Genuß von Sozialleistungen zu kommen, ohne das Einkommen des anderen anrechnen zurechnen.

    1. lasse ich mir nicht unterstellen, dass ich sozialleistungen mir erschleichen will, wie du es in deiner antwort vermutest!

    2. sind es nicht seine kinder und er ist für diese nicht verantwortbar oder unterhaltspflichtig & für mich auch nicht!

    3. wir sind jetzt auch ein paar und leben in getrennten wohnungen. er bezahlt seine sachen. ich meine und die für meine kids. jeder wirtschaftet für sich selber und wir haben keine gegenseitige verfügungen oder vollmachten vom vermögen des anderen!

    der einzigste unterschied wäre, wenn man zusammenzieht, dass wir zusammen in einer wohnung wohnen und mehr nicht!

    ich weiss selber, dass ich den ws (wiederspruch) machen muss und ich beweisen muss, dass es keine bg (bedarfsgemeinschaft) ist und nicht das amt!

    toll, wenn man als "sozialschmarotzer" dargestellt wird oder wie du vermutest, dass ich mir sozialleistungen erschleichen will!

    nix der gleichen bin ich oder will mir irgendwas erschleichen!

    Hallo,


    Wenn das Einkommen Deines Freudnes nicht ausreichend ist - ja. Einen eigenen Anspruch auf ALG II hast Du jedenfalls nicht.

    Gruß!


    mh, die kriterien, die auf dieser internetseite stehen, treffen nur insoweit zu, das wir in einer wohnung wohnen. er mich und meine kinder nicht finanziell unterstützt. wir haben jeder ein eigenes konto und keine verfügung über die konten oder das vermögen des anderen. die erziehung meiner kinder mache ich und nicht er. er bezahlt seinen anteil der miete und ich den für meine kinder und mich. ich wirtschafte nur für meine kinder und mich. er steht für mich und meine kinder nicht gerade und ich nicht für ihn.
    daher kann erstmal nicht von einer bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden.
    er ist ja auch nicht unterhaltspflichtig für mich oder meine kinder.
    oder doch?
    ich möchte alles nur im reinen wissen, wenn ich wirklich mit meinen kids in das haus ziehen sollte.
    danke.

    wenn es doch so sein sollte, dass mir und meinen kids ein ablehnungsbescheid erteilt werden würde, lege ich selbstverständlicher weise ws ein. aus den oben genannten gründen.
    es wäre nicht toll, wenn man nicht in einer partnerschaft sein darf, nur weil einer von beiden ergänzendes alg2 erhält.

    hallo,
    generell wird das kindergeld als einkommen gerechnet.
    du kannst das kindergeld selber bei der familienkasse für dich beantragen und wirst es auch von diesem amt erhalten.
    das jobcenter wird deine eltern anschreiben und überprüfen, ob diese zahlungsfähig für deinen unterhalt sind.
    wenn du unter U25 bist, aber eine eigene wohnung hast, müsstest du den regulären regelbetrag eines haushaltsvorstandes bekommen.
    weiter weiss ich es selber nicht.

    hallo,
    soviel ich weiss, hast du durch dein einkommen (welches auch das kleidergeld deines ag enthält) auch einen freibetrag des einkommens, welches nicht als einkommen gerechnet wird. davon sind zum beispiel die werbungskosten (spirtkosten bzw. fahrkarten, arbeitskleidung,....) enthalten.
    ja, du müsstest die arbeitskleidung von dem regelbedarf + einkommen bezahlen.
    und sorry, aber durch die EST kannst du die arbeitskleidung absetzen.
    ich hoffe, dass ich richtig liege.
    ich brauchte auch anspruchsvolle kleidung und musste diese vom einkommen + regelbedarf bezahlen.

    guten morgen,

    momentan ist die überlegung bei mir, dass ich mit meinen 3 kindern zu meinem freund ziehe.
    bisher haben meine kinder und ich alg2 erhalten.

    er und ich haben getrennte konten und wir verfügen nicht über das vermögen des anderen, dies haben wir auch schon anwaltlich niedergeschrieben. wir sind nicht verheiratet und er ist weder mir noch meinen kindern unterhaltspflichtig.

    er ist der besitzer des hauses (er bezahlt das haus mit seinem vermögen ab) und würde an mich vermieten, für die angemessene miete (+nebenkosten) & angemessene heizkosten. bad und küche wird geteilt.

    soviel ich weiss, würden mir und meinen kindern auch dann alg2 zustehen.

    wie sieht es aus? danke für antworten.

    hallo jürgen,
    die berechnungen des alg 2 hat nichts damit zu tun, dass du kein dauerbezieher bist.
    grundsätzlich bezahlt das amt nur die angemessene miete (+nebenkosten) + angemessene heizungskosten und den regelbedarf.
    45qm für eine person ist die regel.
    alles was über der angemessenen miete usw. liegt, musst du selber bezahlen.
    ja, du hättest vor umzug den antrag stellen müssen bzw. mit dem noch nicht von dir unterschriebenen mietvertrag zum amt gehen (und die anderen unterlagen), dann hätten die dem umzug zugestimmt.
    wenn du zum zeitpunkt des umzuges nicht im bezug des alg2 warst, hättest du keine umzugsgenehmigung gebraucht.
    mehr kann ich dir da nicht sagen.