Beiträge von kobbb90

    Entschuldigung ich bin neu hier im Forum und erstmalig mit so einer Sache konfrontiert. Ich bin auf eure Hilfe angewiesen.
    Wir wohnen z. Z. noch in der alten Wohnung über eine Gaststätte. Mein Sohn hatte die Gaststätte über 8 Jahre angemietet. Ich war mit 20 Std die Woche bei meinem Sohn in
    Altersteilzeit angestellt mit Geschäftsführerposition. Die Gaststätte hat mein Sohn am 31.7.2015 aufgegeben, der Pachtvertrag lief ab. Die Wohnung war gekoppelt mit dem Pachtvertrag mit dem Verpächter der Gaststätte. Seit 1. 8. 2015 lebe ich auf Hartz 4 mit meiner Bekannten in einer Bedarfsgemeinschaft in der Pächterwohnung. Der Verpächter hat uns bis 31.3.2016 Zeit gegeben eine neue Wohnung zu suchen. Das ist schriftlich fest gelegt.
    Wir haben jetzt ein Haus mit 175 qm gefunden im selbigen Ort wo auch die Pächterwohnung ist. Also wir wohnen noch in der Pächterwohnung wie gesagt diese gehört zum Pachtobjekt. Die Wohnung ist uns gekündigt worden zum 31.3.2016. Vom Jobcenter habe ich mir einen Vordruck geholt für ein Mietangebot, ausfüllen lassen vom neuen Vermieter?? Im Mietangebot ist die Kaltmiete mit 750 EURO im gegensatz zur alten Wohnung um 250 EURO gestiegen. Die Nebenkosten von 20 EURO auf 160 EURO. Da sagt das Jobcenter
    die erhöhten Kosten werden nicht übernommen auch den Umzug nicht bzw, auch keine Helfer, das Haus ist anangemessen.
    Was soll ich machen wir wären ja gern in der alten Wohnung geblieben, weil es eben eine günstige Wohnung für uns war, müssen aber heraus laut Kündigungsschreiben. Weil diese Wohnung für einen neuen Pächter vorgesehen ist.
    Unsere 3 Kinder 2 Söhne von mir mit 13 und 15 Jahre und und die Tochter von meiner Bekannten auch 13 Jahre kann man nicht in einem Zimmer wohnen lassen.

    ich habe dann noch um Mehrbedarf angefragt für meine beiden Kinder weil meine Bekannte sie ist gebürtige Litauerin spricht sehr schlechtes deutsch sich nicht kümmert um meine Kinder, ob es Schule, Erziehung, Arztbesuch, Kochen, Wäsche ist, ich muß alles selbst erledigen..
    Ich bin gespannt auf das Schreiben vom Jobcenter was uns Anfang Jan. 2016 erwartet
    Was gibt es da für Möglichkeiten, bitte um eure Hilfe.
    Vielen Dank im voraus

    Ich habe ein Mietangebot erstellen lassen vom neuen Vermieter. Bei der Übergabe im Jobcenter hatte mir die Sachbearbeitern gleich mitgeteilt, das die Wohnung nicht angemessen sei ich damit die Nebenkosten von 20 EURO wie beim Vormieter und nur die den Umzug nicht erstattet bekomme. Obwohl jetzt wesentlich höhere Nebenkosten anfallen,

    Wir ziehen demnächst, bleiben aber innerhalb des Ortes wohnen
    Wo ich jetzt wohne sind die Nebenkosten sehr gering.(20 €) Grund ich wohne mit meiner Familie oberhalb einer Gaststätte und wir mußten die Abfalltonne bzw. Straßenreinigung und weitere Nebenkosten nicht zahlen.
    Jetzt sagt das Jobcenter bei der neuen Wohnung (nicht angemessen) die Nebenkosten könnten nicht erhöht werden weil wir innerhalb des Ortes wohnen, obwohl die Nebenkosten jetzt wesentlich höher sind. Wie sieht es rechtlich aus, warte gern auf eine positive Antwort.
    Liebe Grüße

    Wir ziehen Anfang des Jahres mit einer Bedarfsgemeinschaft um in ein Haus. Bei dem Haus was wir anmieten werden, verlangt der Vermieter bei den Nebenkosten auch die Grundsteuer. Wer zahlt die Grundsteuer.
    Freue mich auf eine positive Antwort.