§ 11b SGB II sagt dazu:
Absatz 1: Vom Einkommen abzusetzen sind...
Ziffer 5: ... die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
Ziffer 6: ...für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz3..
D.h. der Betrag nach Absatz 3 wird zusätzlich abgesetzt. (bis zu 230€)
Dazu kommt noch der Pauschalbetrag nach Absatz 2. (100€)
Dadurch mindert sich das zu berücksichtigende Einkommen, was die Differenz zum Bedarf erhöht und sich wie eine Erstattung auswirkt.
Auch die Fahrkosten werden nicht ausdrücklich erwähnt und fallen unter den Begriff "notwendige Ausgaben".