Hallo Hoppel,
auch hier machst du wieder gleich mehrere Fehler. Überdenke bitte deine Einstellung und dein Verhalten.
Gruß
KantsErbe
Hallo Hoppel,
auch hier machst du wieder gleich mehrere Fehler. Überdenke bitte deine Einstellung und dein Verhalten.
Gruß
KantsErbe
Ruhig bleiben, Hoppel...
Du bist hier derjenige, der einen unangemessenen Ton anschlägt. Darüber hinaus hast du falsche Antworten geliefert. Also, hoppel mal wieder zurück in deine eigene Welt und lass' hier die erwachsenen Leute schreiben, die helfen wollen und auch mit Sachverstand und Wissen antworten können.
Gruß
KantsErbe
Denkst du, das tue ich wirklich?
Und glaubst du, das seien die einzigen Instrumente, die ich gegen Sachbearbeiter hätte?
Ja... klar, "Hoppel".^^
Und jetzt hätte ich gerne hilfreiche Antworten.
Gruß
KantsErbe
Moment mal.... habe ich das richtig verstanden?
Man muss beim Jobcenter sogar beantragen, ob man überhaupt auf Wohnungssuche gehen darf? Habe ich das richtig verstanden?!
In was für einem Gesellschaftssystem leben wir denn?
In welchem Bundesland, bei welchem Jobcenter ist so etwas denn bitteschön möglich? Oder ist das überall so?
Ich mein', ich kenne ja schon viel und habe auch schon Einiges mitgemacht, kenne Forderungen und Hinweise, nach denen man die Notwendigkeitsbestätigung für Umzug, dann den Umzug selbst beantragen muss/kann, dann Wohnungsbeschaffungskosten beantragen kann, Umzugskosten beantragen kann, Kautionsübernahme beantragen kann... usw usw.... alles möglichst schwer und komplex und mit "vielleicht" und an tausende willkürlich festgelegte Kriterien und Vorraussetzungen gebunden!
Alter, das ist doch krank! Welches kranke Schwein denkt sich sowas alles aus?!
Man geht also her, will umziehen oder muss umziehen... so... Und dann muss man erstmal einen Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit des Umzugs stellen. Dann muss man einen Antrag auf Erlaubnis zur Wohnungssuche stellen?! Dann rennt man los, findet ganz vielleicht eine günstige Wohnung und dann muss man erstmal mit Wohnungsangebot(en) die Erlaubnis zum Umzug beantragen?! Dann geht es weiter damit, dass man die Wohnungsbeschaffungskosten beantragen kann (Betonung auf kann, könnte und vielleicht und Vorraussetzungen!), dann die Umzugskosten, dann die Kaution vielleicht.... Und dann...? Dann ist bis dahin die Wohnung, in die man einziehen wollte gewiss schon 100 x an andere vergeben worden! Man ist obdachlos oder wohnt im besten Falle einfach immernoch da, wo man vorher gewohnt hat und hat "nur" einen Arsch voll Schulden und/oder keine Nerven mehr!
Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn ja.... IRRE! ... EINFACH WAHNSINN!
Ich hätte gerne umfangreiche Informationen über das Jobcenter und die Verantwortlichkeiten, die einen solch' gestörten Bürokratie-Terror veranstalten! Vielleicht hilft es ja, wenn ich mal meine Kontakte einschalte.
Gruß
KantsErbe
Hallo,
inwiefern wird das Kindergeld (jetzt 190 €) auf den Regelbedarf angerechnet?
Und wie hoch müsste mein Anspruch auf Gelder vom Jobcenter sein?
Ich habe bereits mit dem Hartz-4-Rechner wild rumgerechnet.
Ich (u25) lebe allein in eigenem Zimmer zur Untermiete (dort bezahle ich 418 € Gesamtmiete, und das bezahle ich von den 421 € Unterhalt, die ich von meinen Eltern kriege) Darüberhinaus krieg' ich noch Kindergeld, direkt von der Familienkasse, für mich, 190 €. So. Und nun muss ja irgendwie aufgestockt werden. Für diesen Monat hab' ich vom Jobcenter z.B. 138 € bekommen.
Ich bitte um Aufklärung und nachvollziehbare Berechnung.
Lieben Gruß
KantsErbe
Bonus Frage: Habe ich möglicherweise Anspruch auf Wohngeld und kann das jetzt (vlt. auch weil es vorrangige Leistung ist!) beantragen und bekommen, statt der blöden ALG-II Aufstockung vom Jobcenter? :confused:
Ich habe Grund zur Annahme, dass ich den Namen des Sachbearbeiters, seinen wirklichen Namen eben nicht kenne. Ich kenne ihn nur von der "Eingangs-Theke". Und da hat er außer dummen Kommentaren, noch nicht wirklich was geleistet. Ich habe überdies hinaus festgellt, dass innerhalb des Jobcenters Mitarbeiter oftmals vom einen in das andere Büro wechseln. Ich möchte also sicher sein, mit wem ich es zu tun habe, um zu vermeiden, dass möglicherweise ein falscher Mitarbeiter beschuldigt wird.
Die Kopien für die Zentrale und die Regionaldirektion sollen einfach nur deswegen da sein, damit es dokumentiert ist und bei weiteren Verfahren später irgendwann mal nicht behauptet werden kann, das hätte es nicht gegeben. Oder auch deswegen, damit das Jobcenter, bzw. der betreffende Sachbearbeiter weiß, dass ich es ernst meine und diese Beschwerde nicht nur von seinem Jobcenter gelesen wird, das gewiss hinter ihm steht, sondern auch von höheren Instanzen geprüft werden könnte.
Ich bitte nochmals um konkrete Beantwortung meiner Fragen.
Gruß
KantsErbe
Hallo,
Im Rahmen meines Widerstandes gegen einen Sachbearbeiter, der mich beleidigt hat, wollte ich fragen, ob ich bei meinem nächsten Zusammentreffen mit ihm, von ihm verlangen kann, sich auszuweisen.
Hätte er die Pflicht mir, auf mein Verlangen hin, seinen Personalausweis oder Dienstausweis zu zeigen, so wie ich immer meinen Personalausweis vorlegen muss?
Haben die Sachbearbeiter überhaupt Dienstausweise?
Ich möchte mit dem Herrn reden und eine Sache klären und im Nachgang bzw. zu dem eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, welche ich in 4 Ausfertigungen erstellen möchte. Eine für mich. Eine für die (das Jobcenter). Eine für die Regionaldirektion. Und eine für Nürnberg.
Hatte allerdings irgendwo hier gelesen, wo auch jemand eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen wollte oder gemacht hat, die jedoch an den Landrat addressiert war. Das hat mich nun irgendwie verwirrt und in meinen Plänen etwas gestoppt, weil mir nicht klar ist, wer da wie mit wem zusammenhängt. Darum würde ich gerne wissen, wer welche Aufsichten über wen hat und wie die Zuständigkeiten von oben nach unten und von unten nach oben sind. :confused:
MfG
KantsErbe