hallo toacamo,
ich weiss ja nicht, wie die Mietobergrenze in anderen Kreisen/Städten berechnet wird - bei uns gibt es je nach Personenanzahl eine gewisse QM-Obergrenze und eine Mietobergrenze die Bruttowarm ist, also die Nebenkosten beinhaltet.
Wenn nun die QM erhöht wird steigt ja auch die Kaltnettomiete, was bei gleichbleibenden NK die Mietobergrenze sprengt.
Erkundige Dich einfach mal nach dem Mietobergrenze für ALG2-Empänger in deiner Kommune.