Beiträge von Ellipompelli

    Was ich nicht verstehe. Du wussten von Anfang an das Vater unbekannt ist. Da hat nix damit zu tun das ich keine Namen angeben möchte. Es war eine sehr sehr blöde Situation da ich nach einem discobesuch sehr betrunken war. Mag sich jetzt jeder selbst ein Urteil drüber machen und denken was er möchte.

    Dies habe ich bei Antragstellung gesagt und auch beim Jugendamt. Letztes Jahr hat es das jc nicht interessiert ob Vorschuss beantragt wird oder nicht. Habe es letztes Jahr nicht beantragt. Und nun beantrage ich es und dann wollen die jetzt Kohle von mir weil das Jugendamt den Antrag auf Vorschuss direkt abgelehnt hat.

    Mit den bescheiden von 2015 bewilligt. Aufgrund ihrer Angaben in den Anträgen wurde hilfebedurftigkeit im Sinne sgb2 festgestellt. Hierbei wurden auch die Umstände geprüft die zum Eintritt der hilfebedurftigkeit geführt haben.

    Nach meiner Erkenntnis haben sie ihre hilfebedurftigkeit bzw. die ihres Kindes möglicherweise vorsätzlich oder grob fahrlässig sowie ohne Grund herbeigeführt.

    Laut ablehnungsbescheid des Jugendamtes hatten sie mit einer Zufallsbekanntschaft nach einem discobesuch geschelchtsverkehr und nur diese Person kommt als Vater in frage. Ihnen wird vorgeworfen das sie bewusst und freiwillig in einer Situation begeben haben in der die Möglichkeit schwanger zu werden billigend in Kauf genommen um dabei keinen Wert darauf gelegt haben die Identität des kindsvaters zu kennen.

    Soweit sie die hilfebedurftigkeit ganz oder teilweise sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig in Höhe von 145€ monatlich ab dem 01.02.2016 für 72 Monate herbeigeführt haben ohne das sie für ihr Verhalten einen wichtigen Grund hatten sind sie zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen nach dem sgb2 verpflichtet. Dies schließt geleistet Beiträge zur Sozialversicherung ein. Usw


    Dabei ist dann die Erklärung zum anhorungsbescheid und Fragebogen zur Anhörung einer beabsichtigten Aufrechnung