jupp supi danke.dann werde ich mal freundlich anfragen,wo meine Nachzahlung bleibt.sicher haben sie diese auch verschlampt,mittlerweile sind ja drei Anträge etc. trotz post und Fax Nachweis verschwunden und jedesmal war ich der dumme
Beiträge von BlackTiger36
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Hallo !
Aus unserem vorläufigen Bescheid und dem jetzigen nach Berücksichtigung aller tatsächlichen Eingänge (Gehalt) hat sich eine Nachzahlungssumme von rd 200 Euro zu unseren Gunsten ergeben.Aus einem anderen Bescheid ist aber noch eine Summe offen.Wird dieses nun miteinander verrechnet oder bekomme ich trotzdem die 200 Euro ausbezahlt (Jobcenter Berlin) und die offene Forderung bleibt weiterhin bestehen (Recklinghausen) und wenn ja,wann sollte die Nachtahlung erfolgen ?
THX
BlackTiger36 -
Hallo !
Ich bekomme meine Verdienstabrechnung immer zum 15. des Folgemonats. Die Überweisung erfolgt ebenfalls zum 15. des Folgemonats.Welches Datum ist jetzt für die monatliche Berechnung maßgebend.Das Datum der Abrechnung z.B. 09/2015 für die September Berechnung oder die Abrechnung 09/2015 für Oktober 2015 ?
Danke vorabBlacktiger 36