Beiträge von engel99

    Hallo,

    ich bin Übersetzerin und Künstlerin, und leider wieder auf ALG2-Leistungen angewiesen.

    Ich habe umfangreiche Möbel, auch einen Flügel und ein Klavier, die zu mir gehören, ohne die ich einfach nicht mehr existiere. Dadurch, dass ich in einer Wohnung hier seit 1 Jahr sehr viel Unglück hatte, weil ein Umzugsunternehmer sehr viele Sachen von mir veruntreut hat und ich von einer Vermieterin schikaniert und total isoliert werde, leide ich bereits unter Depressionen. Ich bin damit nicht alleine, bei fb habe ich eine Künstlerin aus Hamburg kennengelernt, deren Sachen wurden vor mehreren Jahren durch einen Wohnungsbrand zerstört, darunter eines ihrer schönsten Bilder, und sie macht nach mehreren Jahren immer noch eine Traumatherapie.

    Die Wohnung in der ich wohne, ist zu teuer. Ich suche nach einer anderen Wohnung, aber es ist schwer, in dieser Situation, in einem der schönsten deutschen Blumendörfer, Sasbachwalden im Schwarzwald, alleine auf steiler Höhe mit spärlicher Busverbindung und ohne Auto, dann noch als Sozialhilfeempfängerin, dann mit meinem Flügel. Ich kann unmöglich alles was ich noch habe fortwerfen und in einer 45 qm Wohnung verenden, dann lebe ich wirklich nicht mehr. Es müsste doch gestattet sein, dass ich eine Wohnung anmiete, die ich mit den mir zustehenden Leistungen von ca. 770 Euro finanzieren kann. Es muss mir doch erlaubt sein, etwas mehr Miete zu zahlen mit etwas mehr Wohnraum, wenn ich dieses davon bezahlen kann.

    Ich habe eine Wohnung gefunden, die hat 75 qm für 550 Euro WM, inclusive Garage, in der ich Möbel unterstellen könnte. Dann bleiben noch 220 Euro für den Rest. Wenn ich damit auskomme, dann muss es mir doch gestattet sein, diese Wohnung zu mieten.

    Kann mir jemand dazu etwas sagen?

    Ich wurde von SGGII nach SGBXII gestuft, nach einem Gespräch mit einer Psychologin. Diese hat auch extra aufgenommen und verstanden, dass die Musik für mich lebensnotwendig ist. Diese habe ich auch noch einmal deswegen angeschrieben, und habe es einer Mitarbeiterin des Jobcenters gesagt, habe aber noch keine Antwort.

    Ich habe etwas von persönlicher Härte gelesen. Dieses könnte ja auch eine Rolle spielen. Eine aufwendige Traumatherapie könnte entfallen, wenn ich eine solche Wohnung anmieten könnte. Ich will ja nicht mehr Leistung als mir zusteht, und bin bereit, diese Mehrkosten selbst zu tragen und hierfür auf anderes zu verzichten.

    Ich suche eine Wohnung, die zentraler liegt, in einer der kleinen Städte hier. Vielleicht gelingt es mir ja auch, doch noch eine kleine Existenz aufzubauen, Lebensberatung, Unterricht, und dann brauche ich meine Instrumente und meine Sachen. Somit kann ich nicht jetzt einfach alles fortwerfen, und diese o.g. Wohnung wäre wirklich günstig, wenn ich sie bekomme, mit der Garage. Als ALG2-Empfänger überhaupt etwas zu bekommen, ist ja schon schwer.

    Danke für Antworten und Hinweise von

    engel99

    Ja, doch, das hat mein Coach ja gerade gesagt. Sie hat einen Amtsarzt, Psychiater, in Kehl, zu dem würde sie mit mir fahren, da ich kein Auto habe, und der würde mich dann "untersuchen", ein paar Fragen stellen, ein paar Reflexe abklopfen, und dann etwas dazu schreiben. Mehr offenbar nicht. Blutabnahme nicht, denn das will ich nicht.

    Ist das in Ordnung oder wie kommt es, dass sonst nach Aktenlage entschieden wird? Kann ich das ablehnen?

    Gruss von

    engel99

    Und was ist es mit der Grundsicherung nach SGB XII?

    Kann die Erwerbsminderung auch zeitlich begrenzt sein? 1 Jahr?

    Ganz offenbar kennt mein Coach, die Frau, die mir zugeteilt wurde, einen Amtsarzt, Psychiater, der keine grossen Untersuchungen anstellt, sondern lediglich ein Gespräch führt und ein paar Reflexe abklopft. Ich hoffe, dass das harmlos ist.

    Der könnte ja auch eine temporär begrenzte Erwerbsminderung aufgrund hoher Belastung attestieren. Dann kann ich das erst einmal ausprobieren, wie es mir bekommt.

    Tut mir leid, Hoppel, aber ich habe keine Verwandten. Ich bin ganz alleine. Ich habe 10 Jahre meine Mutter nach ihrem tragischen Unfall durch das Wachkoma begleitet, habe viel studiert, aber seitdem wird mir alles nur kaputt gemacht. So ist es es gekommen. Ich habe leider Null Verwandte.

    Es geht hier um keine Rente, sondern wohl um dieses:

    Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Sozialamt

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Personen, die länger als 6 Monate nicht erwerbstätig sein können, aber (noch) nicht auf Dauer erwerbsunfähig sind erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt, wenn keine im Sinne des SGB II erwerbsfähige Person mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

    Die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ kommt fast nur bei alleinstehenden Personen zum Tragen, da bereits eine erwerbsfähige Person (hierunter fallen auch Kinder ab 15 Jahren) in der Bedarfsgemeinschaft ausreicht, um auch für die vorübergehend nicht erwerbsfähige Person einen Leistungsanspruch im SGB II auf Sozialgeld zu begründen
    Eine weitere Fallgruppe sind Kinder unter 15 Jahren, die bei ihren Großeltern leben.

    Gruss von

    engel99

    Also, mein persönlicher Coach, eine Frau, sprach von "Erwerbsunfähigkeit", von Rente war keine Rede. Sie sagte, diese Erwerbsunfähigkeit müsse von einem Amtsarzt bestätigt werden, das stimmt, aber dann würde ich einfach dieselben Leistungen erhalten, nur dass es sich nicht um HartzIV sondern um Sozialhilfe handelt. Von Rente und Erwerbsminderung war keine Rede.

    Gruss von

    engel99

    Hallo,

    ich beziehe momentan ALG2-Leistungen.

    Hier im Ortenaukreis habe ich jedoch anderes erlebt als bei anderen Jobcentern, Ettlingen und Rastatt, die vorher für mich zuständig waren.

    In Ettlingen wurden mir die ALG2-Leistungen sogar auf 1 Jahr im voraus bewilligt ohne irgendwelche Massnahmen, Kontrollen etc.

    Hier jedoch sollte ich letztes Jahr sofort zu einer 5tägigen Massnahme gesandt werden, musste eine Eingliederungseinwilligung unterschreiben. Diese Massnahme soll offenbar zum Kennenlernen dienen, zur Analyse von Fähigkeiten und Bewerbungstraining.

    Da ich sehr viele Belastungen hatte und noch immer habe, wurde mir nach 2 Attesten, die ich vorlegte, dann eine "aufsteigende Hilfe", ein persönlicher Coach zugewiesen.

    Diese Frau ist auch recht nett, kommt sogar hier zu mir, doch sie hat auch den Auftrag, mit mir dann Bewerbungen zu schreiben und nach Arbeit zu suchen. Momentan ist dieses aber kaum möglich. Sie hat mir nun vorgeschlagen, einen Wechsel von Leistungen nach SGBII nach Leistungen nach SGB XII vorzunehmen, eine Erwerbsunfähigkeit attestieren zu lassen, damit ich dann Ruhe habe vor diesen Massnahmen oder Bewerbungen.

    Was passiert also, wenn ich Leistungen nach SGB XII erhalte? Ist eine solche Erwerbsunfähigkeit reversibel, oder ist dieses ein Stempel, der dann einfach aufgedrückt wird, ein Etikett, welches nicht mehr oder nur sehr schwer wieder zu entfernen ist?

    Ich brauche einfach noch etwas Geduld, aber ganz offenbar fehlt hierfür das rechte Verständnis. Es steht nicht in meiner Macht, wann sich meine Situation verbessert. Dieses weiss mein "Coach" auch. Aber sie bekommt Anweisungen vom Jobcenter. Im Vordergrund steht momentan eine neue Wohnung, ohne Auto, in einem kleinen Bergdorf auf steiler Höhe, ohne wirkliche Verkehrsverbindungen, im Hause einer Vermieterin, die mich schikaniert, und inmitten einer Baustelle ohne Schränke, Stühle, Regale, weil der Umzugsunternehmer meine Sachen letztes Jahr in einem Lager "versehentlich entsorgt" hat, und ich eine sehr aufwendige Schadensersatzklage führen muss. Hinzu kommen noch ein paar andere Dinge. Alle diese Dinge habe ich nicht in der Hand, ich kann keine Wohnung herbeizaubern, und bei der Schadensersatzklage hänge ich von der Anwältin und dem Gericht ab. Da kann ich auch nichts beschleunigen. Es ist einfach alles zerbrochen ,und ich muss alles wieder neu aufbauen. Sobald dieses der Fall ist, wenn ich wieder ein normales geordnetes Leben führen kann, in einer neuen Bleibe, mit den Sachen, die mir fehlen, dann kann ich überhaupt erst wieder zu mir finden.

    Um diese Zeit zu bekommen, soll ich mir nur deswegen eine Erwerbsunfähigkeit attestieren lassen und dann Leistungen nach SGB XII beziehen? Was sind die Nachteile von SGB XII? Weiss das hier jemand?

    Danke für eine Antwort an

    engel99