Danke für die schnelle Antwort.
Das Jobcenter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ein Darlehen nicht möglich sei und ich mich direkt mit meinem Ansprechpartner in Verbindung setzen sollte.
Dieser hatte mir am Telefon gesagt, dass ich Bewerbungsunterlagen nachträglich einreichen solle und man dann schaue. Habe ich wie telefonisch besprochen auch getan und heute kam nun eine e-Mail mit folgendem Inhalt.
Da es sich bei der zu entscheidenden Sanktion um die 3. Verfehlung von Ihnen handelte, ist eine Sanktion von 100 % der Leistungen die Folge. Gem. § 31 b SGB II gibt es eine Möglichkeit der Reduzierung des Sanktionszeitraumes, hierzu habe ich einen Auszug aus dem Gesetzestext mit eingefügt. Den Gesetzestext finden sie auch in voller Länge als Anhang zum erfolgten Sanktionsbescheid.
„Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Träger die Minderung des Auszahlungsanspruchs in Höhe der Bedarfe nach den §§ 20 und 21 unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auf sechs Wochen verkürzen.“
Da Sie bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Verkürzung des Sanktionszeitraumes nicht möglich.
Ich bin nun nicht in der Lage meine Miete sowie Nebenkosten für drei Monate zubezahlen, sprich die Wohnung wird mir, genauso wie Internet, Kabel, Telefon, Energieversorung wahrscheinlich gekündigt.
Ist es wirklich nicht möglich ein Darlehen zu bekommen?!
MfG