Beiträge von nick1988

    Sorry Hoppel, kann aus irgendwelchen Gruenden nicht zitieren.

    Im August 28.

    Und Sarina es mag nicht fuer jeden Sinn ergeben, aber JA ich zahle mein Leben lang in diese Kasse ein und werde das Geld in Anspruch nehmen WENN es mir zusteht, darum geht es hier.

    Ich kann deine Bedenken verstehen. Das ist genau so sinnvoll wie das Elterngeld, dass die eigentliche Zielgruppe verfehlt. Deswegen faehrt die Person X auch mal 6 Wochen in Urlaub, was vom Elterngeld finanziert wird. Und diese Person oder diese Familie ist definitiv nicht auf dieses Geld angewiesen. Aber das Ganze geht am eigentlichen Thema vorbei.

    Und so unglaublich es klingt, ich kenne eine Person X die nach seinem Auslandsjahr wie schon oben erwaehnt ausgezahlt wurde!

    Abgesehen davon, trage ich durch den Auslandsaufenthalt langfristig zur Kosteneinsparung bei der Agentur bei. Qualifizierung, neue Sprache und blablubb. Und jetzt sag mir bitte nicht, dass das nicht stimmt.

    Guten Tag die Herrschaften,


    befinde mich der Zeit im Ausland (Work&Travel) und moechte ueberpruefen, ob ich Anspruch auf ALG habe und ob/wann dieser Anspruch evtl. waehrend meiner Zeit hier verfaellt.


    Warum ich mich an euch wende? Weil die hochqualifizierten, staatlich zwangsfinanzierten Fachkraefte UEBERHAUPT KEINE AHNUNG HABEN! Habe den "Service" der Arbeitsagentur 2-3 mal zwischen dem Wechseln der Berufe in Anspruch genommen/ nehmen muessen. Die Auskunft war nicht nur schlecht/ sondern teilweise auch hochgradig falsch!


    Jetzt zum wesentlichen...


    Ich geh mal davon aus, dass es auf ALG 2 hinauslaufen wird wenn ueberhaupt?


    Hier einige Eckdaten:


    06.2015 - 09.2015 Angestellter bei Firrma X (befristeter Vertrag)


    09.2013 - 06.2015 Weiterbildung zum Techniker (Bemessungszeitraum vom BAFOEG endete am 07.2015???)


    01.2013 - 09.2013 Facharbeiter bei Firma Y


    09.2013 - 05.2015 Facharbeiter bei Firma Y auf 400 Euro Basis


    Die Taetigkeiten zuvor sind nicht mehr relevant?! 1,5 Jahre Facharbeiter bei Firma Z und 3 Jahre Ausbildung bei Firma Z.


    Die letzte Arbeitslosenmeldung war vor der Technikerschule! 3 Tage???


    Nach dem Abschluss bin ich fliessend bei Firma X angefangen und habe mich nach dem Auslaufen des Vertrages/ vor meiner Abreise NICHT arbeitslos gemeldet.


    Wenn ich ueberhaupt Anspruch haette, waeren das minus 3 Monate Sperrzeit wegen fehlender Meldung?


    Und bitte nicht pauschalisieren und behaupten, dass man auf Grund des Auslandsjahr keinen Anspruch hat...
    Ich kenne eine Person A die nach der Rueckkehr eine Summe X unmittelbar ausgezahlt bekommen hat, jedoch unter anderen Voraussetzungen.


    Gruesse und vielen Dank im Voraus