Beiträge von PS-SID

    Hallo, perfekte Lösung!

    Du entschuldige, aber ich habe soviel Arbeit zu erledigen, dass ich mich wirklich nicht um das kümmern kann, was den Menschen wirklich hilft ( selbständiges Denken und Handeln ).

    Schön dass Du diese Aufgabe so schnell erledigt hast.

    Hallo,
    ja das ist blöd, da hast Du recht. Und die Rückforderung ist berechtigt, das stimmt auch. Und deshalb muss sofort 4500 Euro gezahlt werden, oder ein Darlehen vom jobcenter aufgenommen werden, das vom Bafög sofort ratenweise zurückgezahlt werden muss. Ohne wenn und aber, die 4500 euro können gar nicht komplett verbraucht werden in einer so kurzen Zeit.

    Da hilft auch kein Vertrauensprinzip, wenn das Geld weg ist, muss es wiederbeschafft werden, auch wenn der Verwaltungsakt formel rechtswidrig ist, weil er zu spät erstellt wurde, aber rechtmäßig, weil der Anspruch grundsätzlich besteht. Eine Nachbesserung macht Sinn, weil man sich das Geld wieder holen kann. Vom Sozialfall kann man immer erwarten, dass sie auf Bescheide reagieren, egal zu welcher Zeit.

    Du hast mich überzeugt, hartz iv ist gut organisierte Hilfe. Und es funktioniert ohne Probleme, wenn alle das machen, wie man es ihnen sagt.

    Hallo,
    " Das Kernstück des § 45 SGB X regelt die Lösung dieser widerstreitenden Interessen zugunsten des Adressaten [als Leistungsempfänger], wenn dessen Vertrauen schutzwürdig ist.


    An wen Du Dich wenden solltest? Nun, ein Vertrauenslehrer, bzw. Schulsozialarbeiter sollte das Ganze anpacken können. Bitte beeile Dich deswegen, denn in manchen Bundesländern muss man sofort klagen, bei anderen gibt es noch den Widerspruch als Vorverfahren. Dann kommt der Brief an das Kultusministerium des Landes ...

    Hallo,

    ja, das ist korrekt. Sobald die Entscheidung durch ist, erhältst Du ALG2 für mindestens ab dem 26. d. M. .

    Bitte stelle noch einen extra Antrag für Alg2 auf die Tage ab heute, bzw. korrigiere den Alg2 Antrag noch einmal dahingehend, dass Du ab sofort Alg2 benötigst.

    Leider gibt es ALG2 erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend. So kannst Du leider nicht eine Nachzahlung erhalten für die Zeit des ALG1 - Bezuges unterhalb des grundsätzlichen Anspruchs auf das Existenzminimum.

    Hallo,

    fein gesagt, dass ein Gesetzestext aus klaren Aussagen besteht, wegen dem Prinzip von Klarheit in Gesetzestexten ... inhaltlich klare Aussage werden mit konkret bestimmten Begriffen aufgeführt, andere mit bestimmbaren Begriffen. Hinzu kommt die Ermessensentscheidung für Begriffe, die nicht willensfrei sein darf, sondern dem Vergleich standhalten muss.

    Als Diplom-Student mit erfolgreichen Schwerpunktprüfungen nach dem neuesten Sozialstaatsprinzip und Sozialrecht glaube ich, Wir machen Uns das Ganze hier zu leicht. So helfen Wir den Menschen nicht, sondern isolieren wieder die Hilfebedürftigkeit anstatt diese als Chance zu begreifen.

    Hallo,

    Der von mir genannte § ist keine, wie Du so schön und leichtfertig behauptest, "Annäherung" an irgend etwas. Vielmehr wird eine klare Aussage getroffen:
    "Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben (...)" sind.

    Du wirst jetzt sicher wieder ellenlange Texte verfassen, in denen Du darzulegen versuchst, daß selbstverständlich auch Kautionsversicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind (und dabei hoffentlich auch auf die UN-Charta zu Menschenrechte verweisen, denn die hat bei Deinen Argumenten bisher noch gefehlt)... Da Kautionsversicherungen auch nicht der Altersvorsorge dienen und nicht mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben darstellen, hat es sich schon mit Deiner "Annäherung".

    Was Deine Ausführungen über ein Darlehen betrifft: niemand zwingt jemanden, ein Darlehen bei dem Jobcenter aufzunehmen und nirgendwo steht geschrieben, daß man ausschließlich nur beim Jobcenter Darlehen beanspruchen kann. Insofern ist der größte Teil Deiner Bemerkungen dazu schlicht Gebrabbel. Das Problem (welches Du natürlich vollkommen unerwähnt läßt) ist, daß ein ALG-II-Bezieher auf dem freien Kapitalmarkt kaum jemals ein seriöses Darlehen bekommen wird und schon von daher in bestimmten Situationen auf das Darlehen vom Jobcenter angéwiesen sein wird. Da helfen auch all Deine Bemerkungen zum Grundgesetz nicht viel.

    Gruß!

    Hallo,

    da muss ich Dir widersprechen, die verwendeten Begriff sind Sammelbegriffe, dazu gehören ausschließlich ... wäre eine deiner Formulierung folgerichtigen Note im Gesetz.

    Ich sollte auch bedenken, dass die Versicherungsthematik höchst oberflächlich angedacht worden ist und hier kein sozialrechtliches Prinzip genannt wurde. Deshalb tut es mir leid, wenn die Aktivierung von Kritik und Zweifel auf Seiten der/des Bedarfssuchenden zur Verbesserung ihrer/seiner Lebenssituation zu einer Veränderung der Wirklichkeit werden sollte, wie sie im Moment der Hilfebedürftigkeit tatsächlich zwingend notwendig ist, das um Hilfebedürftigkeit zu verringern.

    Weshalb stellst Du solch ehere Begriffe wie UN-Charta Ausdrücken wie "Gebrabbel" gegenüber? Worauf beziehst Du Deine Begriffssicherheit? Immerhin geht es um das Leben von Menschen, da sollste mal kämpfen für und nicht gegen Uns.

    Hallo,

    Deine Einschränkungen für die 20-Tage-Regelung auf die ersten 3 Monate freut mich sehr, gerade weil Du Begründungen hierfür empfiehlst. Das hätte ich beim Antrag nicht so gemacht, sondern einfach nur den Urlaub beantragt. Dann kommt ne Ablehnung oder n Gespräch oder ne Zusage, und dort kann man dann begründen und fragen, von welchen Ausnahmefällen hier eigentlich die Rede ist, für den Fall einer Ablehnung.

    Ich würde nicht davon ausgehen, dass 20 Tage Urlaub nicht erlaubt sind.

    Ich denke auch, dass die Frage nach 20 Tage Urlaub sich auf die 4 Monate ALG2 Bezug bezieht, und zwar wie der Frage nach konkret zu antworten ohne rechtswissend zu interpretieren, ob die Urlaubstage sich prozentual reduzieren.

    Grundsätzlich steht jedem ALG2-Bezug 20 Tage Urlaub pro Jahr zu, auch wenn die Arbeitssuche nur einen Tag dauert. Davon kann man aus grundrechtlichen Prinzipien nicht abweichen. Und ich wiederhole die Ausnahmefälle nur ungern, da sie regelhaftes behördliches Verhalten legitimieren. Mir ist auch keine Notation bekannt, die den Menschen über die Liste der Ausnahmen informiert.

    Also hast Du 100% Rechtsanspruch auf 20 Tage Urlaub, selbst bei 4 Monaten ALG2-Bezug. Das Verfahren --> Urlaubsantrag persönlich stellen, Antwort abwarten, Antrag bedarfsorientiert nachbessern, Erreichbarkeit gewährleisten, auch bei 450 € Trainee-Job.

    Da es sich hier um ein Forum für die Hilfe für Arbeitssuchende handelt, geht es nicht darum, das jobcenter in seinen Handlungen unterstützend zu erklären, sondern die aktive Handlungsfähigkeit des Hilfesuchenden gegenüber des jobcenters Mitarbeiter zu unterstützen.

    Ich kann mich aber auch irren, und hier ist ein anderes Ziel angedacht, nämlich HartzIV-Beratung über das Internet, das um dem jobcenter mehr Einfluss auf Hilfesuchende zu generieren. Ich denke, das ist auch eine wirklich sehr gute Form, den Menschen zu helfen.

    Ich beglückwünsche Dich zu Deiner Trainee-Stelle und wünsche Dir eine schöne Urlaubszeit, während Du selbstverständlich ortsabwesend bist, auch wenn Du für andere Menschen vor Ort erreichbar bleibst.

    Hallo,

    kennst Du das "Vertrauensprinzip" in Verwaltungsakte (Bescheide)? Es besagt, dass ein nicht offensichtlich falscher Verwaltungsakt mit Vorteil für den Leistungsempfänger keine Rückzahlung von Leistungen erfordert, insofern auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes vertraut wurde und das Geld bzw. die Leistung anderweitig verplant ist.

    Mit dem Bescheid von 4500 Euro wurde klar mitgeteilt, auch nach mehrmaligem Nachfragen und Einsicht in die behördlichen Unterlagen, dass kein Rückerstattungsanspruch besteht und auch keine Forderung erhoben würde.

    Jedoch, 4500 Euro ist ne Menge Geld, und man kann nicht davon ausgehen, dass alles seine Ordnung hat. Desto länger diese Situation bestand, entwickelte sich das entsprechende Vertrauen, und das Geld wurde für andere Bedarfe verplant.

    Handelt es sich also um einen rechtmäßigen und schwebend unwirksamen Verwaltungsakt, dass Rückzahlung gefordert worden ist?

    Hier kann nur geraten werden, die Schule darüber zu informieren. Gegenüber der Forderung würde ich empfehlen, das Ganze auszusetzen.
    So in etwa:
    "... Aufgrund meines bestehenden Vertrauens in die soziale Rechtsstaatlichkeit und in die Kompetenz daran beteiligter Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, bitte ich Sie, von der Forderung über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt abzusehen. Für die weiteren notwendigen Schritte, und um das Bildungsziel nicht zu gefährden, bedarf es einer kompetenten psychosozialen Beratung mit fundierter sozialrechtlicher Kompetenz. Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Fristverlängerung bis zum Schuljahresende notwendig, um auf Ihren Bescheid sachgerecht reagieren zu können. "

    Hallo,

    die EGV ist ein MUSS für das jobcenter, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Privatperson und Agentur für Arbeit.

    Vertragsfreiheit bedeutet, dass niemand zu einer vertraglichen Unterzeichnung verpflichtet werden darf.

    Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist ein MUSS-Angebot durch das jobcenter, Angebote kann man ablehnen. Dann folgt die EGV als Verwaltungsakt, ein Verwaltungsakt steht den Grund- und Menschenrechten näher als ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.

    Bis vor wenigen Jahren noch war die EGV ein SOLL-Angebot durch die jobcenter, das hat sich geändert. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass die EGV noch weitere Veränderungen erfahren wird. Jedoch sind die jobcenter nicht in der Lage, durch eine gute soziale Beratung den Menschen als für den Arbeitsmarkt geeignet zu verändern. Das wird durch Maßnahmen und Sanktionen versucht zu ersetzen, wenngleich das Beratungsgebot besteht.

    Hallo,

    ja und ja :). 20 Tage Urlaub pro Jahr, Du bestimmst selbst über den Zeitpunkt, das jobcenter darf nur dagegen argumentieren ( was zu einem Kompromiss führen soll - Verhandlung ), wenn sich der Urlaubswunsch mit einer konkreten Strategie für die Besserstellung auf dem (freien) Arbeitsmarkt zeitlich nicht deckt. Dabei ist Willkürgefahr zu berücksichtigen, ... Also kannste 20 Tage Urlaub nehmen, das geht schon in Ordnung.

    Bei 450 Euro Job ist ortsanwesend schon für die Erreichbarkeit notwendig. Denn aus 450 Euro ergibt sich kein ausreichendes Einkommen. Hierbei ist aber zu unterscheiden, ob man z. B. max. 3 Stunden am Tag arbeiten kann oder mehr. Bei mehr würde sich also ergeben, dass neben dem 450 Euro Job ein weiterer Arbeitsbedarf besteht. Daher sollte die Erreichbarkeit gewährleistet bleiben.

    Hallo,

    tut mir leid, aber " ... hierzu gehören - " (SGB 2, § 11b Punkt 3) ist keine konkrete Liste, sondern eine Annäherung an den Gesetzestenor.

    Grund:
    Es gibt 1000de von Versicherungen und ebensoviele potentielle Versicherungsbetrüger. Warum zählt die Versicherung für die Übernahme von Grabkosten dazu, obwohl es keiner Altersvorsorge nach dem Tod bedarf, oder warum die Schülerversicherung, die ebenfalls nicht aufgeführt ist und sich nicht direkt ableiten lässt?

    Fakt ist, dass ein ALG2-Darlehen den zur Verfügung stehenden Regelbedarf erheblich schmälert und somit bei der Arbeitsuche, diese ist auch Arbeit!, berücksichtigt werden muss. Fakt ist auch, dass man die Wahlfreiheit hat, bei wem man sich eine Kautionssumme borgt. Zudem ist eine Kaution bei der Miete etwas Grundsätzliches, dessen Bedarf dadurch nicht über das SGB 2, sondern durch die Strahlungswirkung der Grundrechte behauptet ist. Eine Grundrechtseinschränkung, das Recht auf eine Wohnung und Privatsphäre ist keine Sache des SGB 2, die vorgibt, dass ein Darlehen für eine Mietkaution nur über das jobcenter laufen darf, und dass dieses Darlehen sich nicht gemäß § 11b SGB II auf den Freibetrag auswirken darf, da es sich um keine Versicherung handelt, ist einfach falsch und wesensfremd. Zumal das jobcenter für ein Darlehen erst noch einen Bescheid erlassen muss.

    Weiterhin ist ein Darlehen insofern falsch und wesensfremd, als wenn rechtswidrig Rückzahlungsbeträge vom Regelsatz einbehalten werden. Die Rückzahlungsbeträge sind erst dann fällig, wenn man eine Beschäftigung hat, die die Hilfebedürftigkeit ausreichend mindert bzw. gemäß SGB 2 kein Anspruch mehr auf Leistungen des SGB 2 besteht. Das Darlehen ist eine Leistung des SGB 2, insofern wird die Hilfebedürftigkeit zusätzlich erhöht. Fakt ist, dass der Rückzahlungsanspruch erst mit dem Erzielen von Einkommen verwirklicht werden darf.

    Sollte also § 11b SGB II eine Eingrenzung beabsichtigen, dann doch nicht wegen der Versicherung als solcher, sondern um Missbrauch zu vermeiden. Nach dem Zweck des SGB II richtet sich der Paragraph entsprechend an der Notwendigkeit für die Arbeit aus. Jedoch lebt der Mensch nicht von der Arbeit bzw. der Suche nach Arbeit allein, und es sind noch weitere Versicherungen notwendig, die es zu berücksichtigen gilt. Hierzu gehört die Kautionsversicherung ebenso, wenn man berücksichtigt, dass das Darlehen den gleichen Zweck erfüllt.

    Eine Kautionsversicherung ist gegenüber dem Kautionsdarlehen zweckgleich, nicht wesensgleich, und dennoch von bedarfsgleicher Natur. Mit der richterlichen Aussage, dass kein Anspruch auf eine Darlehensrückzahlung während dem Bezug von ALG2-Regelleistungen besteht, wird deutlich, dass der Regelsatz bei Kautionsdarlehen besonders geschützt ist. Nach diesem richterlichen Entscheidungsprinzip ergibt sich auch für eine Kautionsversicherung dessen Bedarf, der sich nicht auf den Regelsatz nachteilig auswirken darf. Daher gilt wohl auch seine Berücksichtigung über die Freibeträge, während des Bezugs von ALG 2. Zudem hat der Gesetzesgeber Versicherungen insbesondere behandelt und selbst eine Orientierung vorgegeben, nicht aber die konkrete Benennung von jedem Fall, in dem die Versicherung berücksichtigt werden kann. Ob eine Kautionsversicherung im Gesetzestext extra auszuführen ist, ergibt sich aus der Streitbarkeit, und ob das Prinzip von Klarheit sowie Eindeutigkeit über den Rechtsbeistand schlüssig ist.
    Dass aus dem oben Genannten Paragraphen 11b des SGB II unseres Gesetzbuches die Nichtberücksichtigung einer Kauti'vers ableiten lässt, bedarf wohl etwas mehr an Argumentation als der bloße Verweis auf diesen Gesetzestext. ( Ich hätte mich über Kommentare beck-online.de gefreut anstatt nur den Gesetzestext anzugeben ).


    Es ist also falsch, als falsch zu behaupten, was falscher Anwendung zufolge nicht richtig sei, es sei denn, man ist der gleichen Meinung, dass die falsche Anwendung schon seine Richtigkeit habe.


    Ich sehe darin gute Chancen, diese Versicherungsregelung grundsätzlich zu bestreiten.


    Tut mir leid, wenn ich da anderer Meinung bin, aber das hängt wohl mit dem Gesetz zusammen, das rechtmäßig einer fachlichen Beratung bedarf.

    Hallo,

    seit wann es falsch ist, falsche Entscheidungen zu prüfen und rational zu argumentieren, um auf die Unrechtmäsigkeit des Wesens einer Hartz IV-Reform richtig zu reagieren, ist mir nicht klar,

    Es geht doch um die Wiederherstellung von Selbständigkeit, zum mündigen Bürger. Wie argumentiert Du, dass die Kauti keine solche zur Berücksichtigung sei?

    Das SGB 2 weiß hier keine Liste aufzuzeigen, sondern eine Orientierung, ich könnte mich wegen fehlender Rechtsberatung auch irren, aber eine interne Verordnung ist keine Gesetzesnote für die Öffentlichkeit.

    Hallo,

    beim Verdienst wird der Freibetrag um die Versicherungspauschale zu decken, betragsunabhängig für 30 Euro meines Wissens nach berücksichtigt. Ein Beispiel war die 1 Euro Schülerversicherung, weshalb das Amt den Freibetrag nicht wie beabsichtigt, um 29 Euro kürzen durfte. Aber sie kann auch höher ausfallen, das wird zusätzlich vom Amt bezahlt. Dein Fall muss aber vergleichbare und günstigere Versicherungsangebote berücksichtigen, um 30 Euro monatlich einzuhalten. Das ist in Deinem Fall wohl immer so

    Dabei ist die Versicherung als geboten einzustufen, denn sie schützt vor Verschuldung. Es ist zudem geboten, eine Verschuldung per Bescheid zu prüfen ( Darlehensverschuldung ), da sie den Regelbedarf spürbar schmälert.

    In den AGB der Kaut'vers. muss der Begriff Versicherung genannt sein, bitte achte darauf.

    Gleichstellung ... das ist ein fester Begriff, der bedeuten mag: alle Menschen sind gleichgestellt für den Anspruch auf ein Leben in Würde und körperlicher Unversehrtheit. Dass 1500 Euro reichen, Asylbedürftige in diesen Zustand nach Grund- und Menschenrecht wieder zu versetzen, oder diese Grundrechte erstmalig überhaupt herzustellen, erscheint wie ein Wunschtraum von Menschen, deren Menschenkenntnis sich auf Zahlenalgorithmik reduziert, nach persönlicher, menschlicher Enttäuschung.

    Sieh, ist das Asyl damit gut genug, dass der Regelsatz angewandt wird? Sind die Angebote in der BRD doch auf bürgerliche Bedarfs ausgerichtet und nicht auf Menschen unterhalb von Grund- und Menschenrechtsstatus. Was wäre das für ein Land, das nur mit Menschen kalkuliert, denen es gut genug geht.

    Und hier ist die Gleichstellung ein Ziel, nicht ein immerwährender Zustand. Der erhöhte Bedarf an Nahrungsmittel, Strom, Kleidung oder Kosten für Weiterbildung zielt auf eben diese Gleichstellung.

    Das Erhalten von 1500 Euro wäre von Deiner Seite angemessen, insofern auch Du vielmehr Bedarfs hast. Würde es Dir gelingen, diesen Betrag für Asylbedürftige als berechtigten Anspruch zu vertreten, durch Argumentation und mit belegbaren Zahlen, könntest Du auch die Gleichstellung für alle anderen begründen, da es Unser aller Grundrecht ist.

    Jedoch verstehst Du es nicht einmal selbst, Deinen Bedarf zu begründen. Wie willst Du dann verstehen können wollen, die Begründung für naturgleicher, naturähnlicher, naturverwandter oder naturunabhängiger Bedarfe in Gleichstellung zu übertragen? Fast möchte man meinen, dass Du selbst auf Asylsuche bist, jedoch auf dem Arbeitsmarkt, und nach Gleichstellung suchst. Nebenbei, di Arbeitsplatzgleichstellung ist bei Weitem kostenintensiver, und das Ergebnis könnte durch Wegrationalisierung zudem gesteigert werden.

    Hallo,

    gefühlte 100 Tage recherchiere ich, nachdem auf Empfehlung des paritätischen Wohlfahrtsverbandes ein Widerspruch zum ALG2 Bescheid von 2016 erfolgte. Es soll sich ja um ein Leben unterhalb des Existenzminimums handeln, das ich derzeit friste.

    Trotz alledem, niemand ist auch nur annähernd in der Lage, persönliche Prognosen zu veröffentlichen. Insoweit die Arbeit als Anreiz dienen solle, sei der zu erwartende Betrag in jedem Fall geringer als rein mathematisch errechnet. Soll heißen, wer rechnen kann, verliert den Verstand. Und bei der Arbeit ist Rechnen ja wichtig, also lernt man, nicht zu rechnen, um dann Arbeit zu bekommen, bei der man rechnen muss???

    Ich habe derzeit eine Wohnungssuche gestartet und mir den Wohngeldzuschuss angesehen. Insgesamt käme ich etwa auf 40 - 50 Euro mehr, wie es der ALG2-Bezug im Moment hergibt.
    Natürlich bedeutet der Zuschuss für Uns diejenige Unterstützung, um nicht unterhalb des Existenzminimums zu leben. Jedoch reduziert sich die Zahl in Bezug zu ALG2, da man auch mit Wohngeld unterhalb des Existenzminimums leben kann, sofern man sich dafür entscheidet (das heißt, weg von Hartz IV)

    Insgesamt schätze ich eine Leistungsanhebung für ALG2 in der Wirklichkeit für angemessen ein, aber die Argumente für die Leistungskürzung passen nicht in das Soziale Rechtssystem. Man kann sagen, bei 40 - 50 Euro sei man zufrieden, bei 20 Euro hätte man für 4 Tage Essensgeld in Höhe von je 5 Euro pro Tag.

    Ich denke, kalkuliert man Essensbedarf mit etwa 145 Euro derzeit, bedeutet das knapp 5 Euro pro Tag. Ein Tag in der Woche ist arbeitsrechtlich besonders geschützt, an diesem Tag dürfte die antisozialrechtliche Argumentationskette demnach nicht greifen. Bei 30 Tagen/7 = 4,3 Tage * 5 € entspricht das also 21,50 € mehr für 2017.

    Man kann sich also an einem Tag in der Woche das Doppelte an Nahrung leisten.

    Betrachtet man jedoch die breite Zahl an Essstörungen ( aufgrund des Mangels an Möglichkeiten, sich gutes Essen zu leisten, lernt man, weniger oder gar nichts zu essen ), brächte die Erhöhung keine Verbesserung der katastrophalen Lebensumstände von Menschen, die ein Recht auf ein glückliches Leben haben. Glück aber würde bedeuten, dass man den Menschen Möglichkeiten schafft, die Lebensumstände zu verbessern. Das ist jedoch gesellschaftlich gesehen nicht der Fall, da es eine große Anzahl von "Lumpen und Darbenden" bedarf, um der gesellschaftlichen Norm ein Gegenstück darzubieten, für ein Streben nach gesellschaftlich vorgegebenen Zielen.

    Ich denke, so ließe sich das Ganze systemisch aushebeln. Das System macht die Menschen unglücklich, und selbst das, wenn sie Arbeit finden wollen.