Hallo. Ich hatte vor über einem Jahr ALG I bezogen und bin dann für über 12 Monate in Krankengeldbezug gekommen. Danach, wurde mir gesagt, blieben mir noch 12 Tage ALG I übrig. Als das Krankengeld zu Ende ging, sollte ich auch gleich ALG II mitbeantragen. Habe ich getan, das Jobcenter hat dann jetzt gleich den ganzen Juni mit übernommen. Nun hat die Agentur für Arbeit aber berechnet, dass mir noch 6 Monate ALG I zustünden, sie würden mir aber erst ab Anfang August das Geld auszahlen, weil ich vorher ja ALG II bekomme. Nun bin ich über viele Telefonate schon so weit, dass feststeht, dass das Jobcenter sich den Hartz IV Satz, den sie für mich für Juni und Juli auszahlen direkt von der Agentur für Arbeit zurückholen, ich darüber hinaus den Differenzbetrag des ALG I von der AfA ebenfalls ausgezahlt bekommen soll (was pro Monat immerhin 500 Euro mehr sind als als der ALG II Satz). Aber nun soll ich angeblich beiden Behörden bis Ende Juli unterstehen, da das Jobcenter für Juni und Juli ja "für mich gezahlt hat" obwohl sie sich das Geld von der AfA erstatten lassen und diese sagt, ich würde ihnen unterstehen. Meine Frage ist nun, ob das gesetzlich überhaupt konform ist, dass ich gleichzeitig bei AfA UND Jobcenter der Arbeitsvermittlung unterliege??? Das scheint mir völliger Quatsch. Auch bedeutet das für mich einen ganz anderen Aufwand für die "Bewerbungsnachweise" etc., da das Jobcenter ja versucht einen in unmögliche Jobs zu quetschen, während ich bei der AfA selbstständig für mich qualifizierte Arbeit suchen kann. Meine Sachbearbeiterin (Jobcenter) beharrt aber darauf, dass sie erst Ende Juli an die Arbeitsvermittlung weitergibt, dass sich mich rausnehmen sollen aus ihrem Räderwerk, weil ich bis dahin beiden Behörden unterstehe. Ich habe den Verdacht, dass sie einfach keine Lust hat, den ganzen Papierkram zu machen, um das rückgängig zu machen. Was kann ich jetzt tun? Ich habe echt keine Lust mich weiter vom Jobcenter quälen zu lassen, während ich doch ALG I bin!