Wie sieht aus aufgrund der angefallenen Lastschrift Gebühren die durch die verspätete Zahlung nun auf mich zukommen?
Kann ich diese beim Jobcenter geltend machen?
Wie sieht aus aufgrund der angefallenen Lastschrift Gebühren die durch die verspätete Zahlung nun auf mich zukommen?
Kann ich diese beim Jobcenter geltend machen?
Eine Einladung vom 20.11 habe ich erhalten, doch keine weiteren.
Hätte ich die Post erhalten, hätte ich doch bereits auf die Meldung vom 20.02 bezüglich der vorläufigen Einstellung reagiert und nicht erst dann wenn die Zahlung ausbleibt.
Das Jobcenter hat die Leistungen vorübergehend eingestellt.
Bei einem Telefonat wurde mir mitgeteilt dass dies aufgrund drei verpasster Meldetermine zustande kam.
Am 20.02 wurde ich angeblich darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Ich habe weder dieses Schreiben, noch vorherige Einladungen für einen Meldetermin erhalten.
Ich wurde diesbezüglich zuvor auch nicht Sanktioniert.
Aufgrund der Tatsache dass ich keine Leistungen erhalten habe, kommen nun aufgrund fehlgeschlagener Lastschriften zsätzliche Kosten auf mich zu.
Ist dies rechtlich gesehen so überhaupt möglich?
Wie kann nun vorgehen?
Hallo
Meine Freundin hatte einen bis zu 450€ job wo ihr 450€ angerechnet wurden, sie allerdings nur höchsten 266€ Verdiente.
Bis jetzt hatte sie eine Rückzahlung von 875 € allerdings fehlt noch ungefähr 1000€.
Was muss oder kann sie machen um ihr zustehendes Geld zu erhalten?
Wäre sehr dankbar für eure Hilfe.
MFG
allerdings steht auf den Webseiten zur Gewerbe Anmeldung ganz groß geschrieben:
Als Gewerbebetreibender sind sie nicht mehr ohne weiteres Pflichtmitglied in ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen sich auf Antrag für eine freiwillige weiterversicherung entscheiden.
Bezahlt mir die Beträge das Jobcenter bei zu geringen Einkommen weiterhin??
Möchte nicht einfach den Rat meines Sachbearbeiters folgen und einfach ein Gewerbe anmelden gehen und dann dumm da stehen wenn mein Einkommen zu gering ist und ich meine Kosten nicht bezahlen kann.
hallo
seid langer Zeit beziehe ich hartz 4.
Nun möchte ich mich mit einem ebay Shop selbstständig machen.
Ein guter Freund von mir, macht das schon seit einigen Jahren und stellt mir sogar anfangs seine Ware, die er eh Massen Weiße in seinem Lager hat zur Verfügung.
Ich müsste anfangs,also nichtmal Geld investieren.
Mein Sachbearbeiter meinte ich solle einfach ein Gewerbe anmelden.
Sobald ich ja ein Gewerbeschein anmelde muss ich mich ja schon meine Krankenversicherung selbst bezahlen.
Allerdings kann ich ohne Gewerbeschein ja nichtmal einen Ebay Shop eröffnen um meinen ersten Artikel überhaupt zu verkaufen.
Da ich anfangs noch gar nicht genau weiß wieviel ich in der ersten Zeit verdienen werden und ob mir das überhaupt für die freiwillige weiterversicherung, Miete etc ausreicht.
Möchte ich gerne wissen ob es eine Möglichkeit gibt, wenn noch in der Planung und Aufbau meines ebay Shopes bin, das ich anfangs trotzdem meine Versicherung und Unterhaltskosten bezahlt bekomme?
Trotzdessen das ich ein Gewerbe angemeldet habe??
Vielen Dank für eure Hilfe