Beiträge von limo_16
-
-
Hallo,
ich habe mit dem JC tel. und gefragt, ob es möglich sei einen Antrag für eine Erstausstattung an Kinderzimmermöbel zu stellen.
Die Sachbearbeiterin die das eigentlich bearbeitet, ist gerade nicht da und ich soll den Antrag einfach schriftlich stellen. Man sagte mir, die Sachberabeiterin würde dann ohnehin sagen was geht und was nicht. Nur ist wäre es mir peinlich, zu viel anzugeben.
Kann mir daher jemand sagen, was außer Bett, Schrank, Tisch alles beantragt werden kann, wenn es sich um ein Kind im Grundschulalter handelt?
Kann man z.b. auch Kommode, Nachtisch, Matratze, Gardine, Teppich, Bettwäsche dazu schreiben?
--------------------------------------------------------
Zu unserer Situation: Mein Kind und ich bewohnen eine 2 Zimmer Whg. Ich bekomme aufstockende Leistungen. Da wir keine Wohnung finden, möchte ich das Wohnzimmer zum Kinderzimmer machen. Mein Kind hatte bisher keine eigenen Möbel und bei mir im Bett geschlafen. Es wäre daher die erste Ausstattung.
VG
-
Also die Frage die sich mir stellt ist, ob mit der verpflichtenden Meldung der Arbeitslosigkeit, auch das Arbeitslosengeld direkt beantragt werden muss.
-
Okay, danke für die Antwort.
Ich habe noch eine Frage. Könnte man rein theoretisch Harz4 für den 01.08. beantragen und für den Zeitraum vom 15.07. bis 31.07 Wohngeld?
Denn die Erstattung wird wohl nicht beim Wohngeld mit einberechnet und es würde sowieso ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
So wäre wenigstens die Erstattung dafür gut um noch ein paar Rechnungen abzahlen zu können.
-
Hallo Zusammen,
angenommen ich würde heute den 01.Juli 2016 eine Lohnsteuerrückerstattung vom Finanzamt erhalten und wäre noch Angestellt bis zum 14.07.
Ab dem 15.07. wäre ich dann wegen einer längeren Krankenhauseinweisung arbeitslos (da noch in der Probezeit und durch den Arbeitgeber deshalb gekündigt).Würde die Erstattung als Einkommen gelten, obwohl diese VOR der Bewilligung des ALG2 stattfand?
Könnte man dieses Einkommen als "Ersparnisse" (150 EUR / Lebensjahr) geltend machen?