Beiträge von Sina

    Hallo,

    das Darlehen ändert nichts an der Tatsache, daß das Grundstück zu groß ist, zumal sich durch einen Teilverkauf ja auch die Darlehenshöhe zu Deinen Gunsten verändern würde.

    Gruß!

    Hallo und vielen Dank für eure Antworten. So ganz verstehe ich es immer noch nicht.
    Wieso muss der Kredit mit dem das Haus und Grundstück belastet ist nicht mit angerechnet werden?
    Die Belastung liegt noch bei ca 100000 Euro. Wenn ich jetzt das Grundstück für ca 25000 Euro verkaufe, dann habe ich doch immer noch kein Vermögen. Fordert nicht erstmal die Bank ihr Geld? Bzw darf ich so einfach Grundstück verkaufen, wenn da eine Grundschuld eingetragen ist?

    Hallo zusammen, ich bin neu hier und haben auch gleich eine Frage:

    Heute habe ich meinen Ablehnungsbescheid vom ALG 2 bekommen. In der Begründung steht, ich hätte verwertbares Vermögen in Form eines zu großen Grundstücks. Dieses Grundstück müsse zum Teil verkauft werden und daher habe ich verwertbares Vermögen und keinen Anspruch auf Leistungen.

    Nun ist es aber so, dass dieses Grundstück, bebaut mit einem Haus, doch mit einem Darlehn belastet ist und die Bank natürlich die Grundschuld eingetragen hat.
    Müsste nicht eigentlich das Darlehn mit in die Berechnungen einfließen? Genau genommen gehört das Grundstück dann ja nicht wirklich mir, sondern bis zur Bezahlung der Bank oder?

    Gerechnet wurde einfach nur der geschätze Wert des Grundstücks und es wurde der Freibetrag von mir und meiner Tochter abgezogen. Von der Einrechnung des Darlehn keine Spur. Ist das denn richtig so?

    Vielen Dank für eure Hilfe.