Meine Rente wurde ab Dezember 2013 bewilligt. Die Nachzahlung wurde vom Jobcenter mit der Rentenversicherung abgerechnet.
Gehören Kinder über 18 die in der Bedarfsgemeinschaft leben in diese Abrechnung, oder haben diese einen eigenen Bedarf, der nicht mit meiner Nachzahlung verrechnet werden darf.
Das Jobcenter hat die gesamten Zahlungen der Bedarfsgemeinschaft voll abgerechnet..............ist das rechtlich in Ordnung?