Beiträge von colourbandit

    Ja, das stimmt. Ich zahle allerdings nicht mehr den studentischen Beitrag, sondern bin "freiwillig versichert", daher die 140 bw. 175 Euro.
    Ich jammere mich nicht, ich informiere mich über meine Optionen. Mir ist bewusst, dass mir mit dem Unterhalt einiges Geld zur Verfügung steht, dennoch ist es nicht ausreichend. Faktisch bleiben mir nach Abzug meiner Fixkosten (Heizung, Strom, weitere Versicherungen etc.) um die 50 Euro im Monat, mit denen ich meine Lebensmittelkosten schlecht decken kann.
    Genau um herauszufinden, wie "mittellos" definiert ist, habe ich ja hier geschrieben. Ich hatte auf neutrale und hilfreiche Antworten gehofft. Ich fürchte, ich wurde hier in eine Schublade gesteckt, in die ich nicht passe. Vielleicht sollte ich mich anderweitig informieren.

    Meine Einnahmen sind mein Nebenjob und der Unterhalt. Im Moment verdiene ich so um die 150 Euro im Monat, doch das schwankt, weil mein Job an Ferienzeiten gebunden ist. Der Unterhalt beläuft sich auf 670 (das wird meines Wissens ab Oktober mit dem neuen Bafög-Beitrag auf 735 gehoben), die Krankenkasse auf 140 (ab November 175).
    Bafögberechtigt bin ich nicht, war ich auch nie, und bin inzwischen ohnehin über die Regelstudienzeit hinaus.
    Ich lebe mit meinem Partner zusammen, meine Hälfte der Warmmiete ist 320. Außerdem bekommen wir Wohngeld in Höhe von 18 Euro monatlich.
    Liebe Grüße!

    Hallo,
    ich bin Studentin, 27 und befinde mich gerade in meiner Examensphase. Ich werde im Januar meine letzte Prüfung haben. Das Examen fordert so viel Zeit, dass ich in Betracht ziehen muss, weniger bzw. gar nicht mehr nebenher zu jobben. Dann reicht mein Geld - ohnehin schon arg knapp - allerdings hinten und vorne nicht mehr. Zwar erhalte ich einen gesetzlichen Unterhalt von meinem Vater, aber meine fixen Ausgaben sind damit nicht gedeckt.
    Ich habe hier von einer Hartz IV-Härtefallregelung gelesen, die besagt: Ein Härtefall ist beispielsweise ein mittelloser Student, der sich in der akuten Phase des Abschlussexamens befindet und ihm deshalb ein Abbruch der Ausbildung nicht zugemutet werden kann.
    Träfe das auf mich zu? Wann gelte ich als "mittellos"? Und spielt die Tatsache, dass ich noch Unterhalt beziehe eine Rolle?
    Ich bin für jede Hilfe dankbar!
    Liebe Grüße,
    colourbandit