Vielen Dank! Natürlich bewerbe ich mich im Weiteren wie sonst.
LG
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LG
Hallo,
benötige ich eine Zustimmung vom Jobcenter zur Slebständigkeit? Ich möchte kein Einstiegsgeld in Anspruch nehmen. Ich möchte nur meine Tätigkeit so schnell wie möglich anfangen. In meinem EGV steht dass ich eine Arbeit als Büroangestellte suchen soll und das kann ich ruhig bis zur Ewigkeit.
Danke. Ich habe schon nachgezahlt und den Mietspiegel geguckt. Die Grundfläche wird mit 3 m² großer sein, aber die Mietkosten bleiben unter den zumutbaren Kosten.
Mein Sohn (23 Jahre alt) wohnt mit uns in einem BG. Er wird ab Oktober studieren und bekommt BAFÖG. Ab Oktober möchtet er ausziehen. Braucht er eine zustimmung von dem Jobcenter? Im Folgenden ist er nicht gesonnen ALG II zu beantragen.