Danke schön Hoppel,
das ist ein guter Tipp mit dem Datenschutzbeauftragten. Bei dem hatte ich schon ein Vorstellungsgespräch. Das ziehe ich auf jeden Fall in Erwägung. Danke auch für den Link, habe schon gestöbert.
Gruß
Malu
Danke schön Hoppel,
das ist ein guter Tipp mit dem Datenschutzbeauftragten. Bei dem hatte ich schon ein Vorstellungsgespräch. Das ziehe ich auf jeden Fall in Erwägung. Danke auch für den Link, habe schon gestöbert.
Gruß
Malu
Hallo,
zwar nutzt es überhaupt nichts, wenn die Arztadressen weiter gegeben werden (sofern nicht Entbindungserklärungen von der Schweigepflicht verlangt wird), aber dennoch würde ich das verweigern - wie auch die Herausgabe einer Medikamentenliste.
Wenn der Maßnahmeträger der Meinung ist, daß Du gesundheitlich zu irgendwas nicht in der Lage ist, kann er über das Jobcenter den Amtsarzt des Jobcenter einschalten und nur der kann entsprechende Angaben abfr agen (und darf sie nicht in der geforderten Form weiterleiten). Verweigere also die Herausgabe und suche zeitnah das Gespräch mit dem Jobcenter, um da irgendwelchen Ärger vorzubeugen.Gruß!
Hallo Hoppel,
danke für Deine Antwort!
Der SB von IB liegt der Bericht vom med. Dienst vor, in dem steht, was ich körperlich kann und was nicht. Das muss genügen.
Was mich außerdem ärgert ist, dass die SB von IB meine Daten einfach an das JC weitergeben will, wie sie sagte (siehe oben).
Zu meinem SB beim JC habe ich ein relativ gutes Verhältnis, nur der ist gerade für zwei Wochen in Urlaub. Ich kann also erst dann tätig werden.
Hallo zusammen,
in diesem Monat soll ich bei IB (Internationaler Bund) eine Maßnahme über 6 Monate hinweg besuchen. Der Inhalt dieser Maßnahme ist, zuerst eine Woche mit Metall zu arbeiten, dann eine Woche mit Holz und in der dritten Woche Bürotätigkeiten zu verrichten, um festzustellen, was mir am meisten liegt. Ich bin jetzt 57 Jahre alt und arbeitete vor Hartz 4 seit meinem 21. Lebensjahr im Büro.
Von einer Mitarbeiterin des IB, Frau S., (Sozialberaterin) wurde mir gesagt, dass ich im Büro keine Arbeit mehr bekomme und ich deshalb in Metall oder Holz arbeiten soll. Der Maßnahme ist ein Praktikum von 4 - 6 Wochen angeschlossen, entweder in einer oder in verschiedenen Firmen. Ziel der Maßnahme ist Jobvermittlung durch IB.
Ich habe eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50. Mit meinem Einverständnis hat sich Frau S. von meinem SB beim JC das "Gutachten mit umfänglicher Untersuchung", Teil B, vom Sozialmedizinischen Dienst per Fax zukommen lassen.
Darüber hinaus hat sie von mir verlangt, dass ich ihr alle Ärzte notiere, bei denen ich in Behandlung bin und außerdem noch eine Medikamentenliste gebe, mit allen Arzneien, die ich zur Zeit nehme.
Ich fragte sie, warum sie das braucht. Sie sagte, das sei halt so und sie hätte diese Daten von allen anderen Teilnehmern auch. Ich sagte, dass es noch so was wie einen Datenschutz gibt, und dass dies empfindliche Daten sind, die ich nicht herausgebe. Doch, sie brauche diese Angaben. Und immer wieder die Begründung, "es ist halt so". Wenn ich z. B. epileptische Anfälle bekäme, müsse ja ein Arzt gerufen werde (da rufe ich den Notarzt). Ich antwortete, dass ich kein Epileptiker bin und das auch nicht in dem Gutachten erwähnt wird. Sie sagte, dass das ja nur ein Beispiel war. Unterschrieben habe ich nichts.
Dann fragte ich, ob sie meine Daten mit dem JC austauscht. Sie sagte: "Ja, wenn es nötig ist". Für nötig hält sie es, wenn irgendwas nicht stimmt (was konnte sie mir nicht sagen). Das heißt also, ich soll Frau S. alle meine persönlichen Daten über meine Krankheiten zukommen lassen und die gibt sie dann weiter an das JC.
Sie telefonierte dann mit meinem SB/JC, der sagte, dass wenn eine Krankmeldung von mir kommt, er dann ja auch sehen kann, bei welchem Arzt ich in Behandlung bin. Das stimmt, aber er kennt dann immer noch keine Diagnosen, hat keine Kenntnis über Medikamente, die ich einnehme und er weiß dann auch nicht, von welchen anderen Ärzten ich noch behandelt werde.
Nach dieser langen Vorgeschichte hätte ich jetzt gerne gewusst, wie Ihr darauf reagieren würdet und wie ich der Frau S. entgegentreten kann? Ich denke, dass es nicht rechtens ist, solche empfindliche Daten zu verlangen.
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
LG
Malu