Beiträge von MarcoKn
-
-
Kann du mir sagen in welchem Paragraphen das festgehalten ist? Meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter will mir nämlich erzählen das man vom zweiten Minijob meiner Frau nichts behalten darf und alles angerechnet wird, sondern nur die 170 € von meinem ersten!
-
Vielen lieben Dank für Deine Hilfe!
Gruß!
-
Also:
Minijob Ehemann
450 € Einkommen
100 € Freibetrag
70 € (20 % von den restlichen 350 €)
Bleiben 170 €Minijob Ehefrau
450 € Einkommen
100 € Freibetrag
70 € (20 % von den restlichen 350 €)
Bleiben 170 €Dann bleiben uns für diese beiden Minijobs also insgesamt 340 €!?
-
Da ich mich in einer kaufmännischen Umschulung befinde bekomme ich für mich und meine Familie mit zwei Kindern (3 und 7) ALG II. Abends und am Wochenende mache ich noch einen Minijob (450 €) damit etwas mehr Geld rein kommt. Hiervon bleiben einem ja aufgrund der Abzüge ca. 170 €.
Meine Frau ist derzeit Hausfrau und nachdem unser Jüngster jetzt in den Kindergarten geht möchte sie auch erstmal einen Minijob annehmen.
Wie wird der zweite Minijob meiner Frau auf das ALG II angerechnet? Welche Abzüge wird sie haben oder bleibt einem überhaupt etwas übrig? Oder wird ihr Minijob ebenso wie meiner angerechnet?
Gibt es beim zweiten Minijob auch diesen Freibetrag von 100 € und bekommt dort auch vom restlichen Geld 20% oder wird einem ein Geamteinkommen von 900 € angerechnet oder wird einem vom Minijob meiner Frau alles abgezogen?
Wer kann mir Auskunft geben?