Beiträge von Philipp

    Es sollte trotzdem darauf hingewiesen werden das einige Leihfirmen, wenn es keinen Job bei Ihnen gibt, die Daten der Bewerber sammmeln und weiter verkaufen (Auch für diese Daten fliessen Gelder). Und es stehen sensible Daten darin. Deshalb sollte in jeder Bewerbung auch stehen (am besten auf einem Extrablatt) das man die Daten nur für diesen Job freigibt und diese nicht gehandelt werden dürfen.

    Ich habe schon öfter erlerbt das mich Firmen angerufen haben die meine daTEN nicht hatten (nachweisbar), aber die Mitarbeiter sich so ein paar € Nebenbei verdient haben.

    Roller rollt tagtäglich hin & her :P , bin aber trotzdem auf Wohnungssuche in PB.

    Hab den Bogen mit dem Strahlen nun raus, ist ein Knochenjob für Anfänger.
    Nur noch etwas besser beim Tempo werden dann ist alles ok.

    Hallo noch mal,

    habe ja schon geschrieben das ich einen guten Job bei der DB gefunden habe.
    Nun ist es so, das die immer für den laufenden Monat schon am 25. den Grundlohn (152 Std) zahlen,
    und erst am 25. März sämtliche Zulagen und Prozente vom Monat Februar.
    Später wird es so laufen das es 2 Abrechnungen gibt: Eine mit Grundlohn, ein paar Tage später die Nächste mit den Zulagen vom Vormonat. Folglich gibt es immer (außer im ersten Arbeitsmonat) 2 Abrechnungen.
    Hoffe ich habs einigermaßen verständlich erklärt.

    Meine Frage bezieht sich eher auf diesen Monat:

    Das JC ist ja besonders schnell und hat mich sofort fiktiv mit 1500€ Brutto und 1000€ Netto eingestuft.
    Gleichzeitig hat man mir mitgeteilt das ich hab März keine Ansprüche mehr hab. So weit - so gut, hab ja morgen schon meinen Lohn für Februar.

    Aber nun will die SB die Lohnabrechnung und den Kontoauszug mit dem Geldeingang für Februar sehen.
    Für Februar habe ich ja noch Leistungen bezogen, allerdings waren die am 31.01.2017 auf dem Konto :!: , also im Januar. Der erste Lohn kommt im Februar (am 25.).

    :?::?::?: Also habe ich doch keinen Zufluss in einem Monat und muss für Februar nichts zurück zahlen, oder? :?::?::?:

    Sag mal Philipp1977:

    Ist Dir das nicht langsam selber peinlich wie Du Dich hier gibst?

    Falls nein, würde ich Dir raten einen Doktor aufzusuchen oder nicht so oft die Pillenausgabe zu verpennen.

    Ist schon traurig das andere Hilfesuchende wegen Deinem Egotrip hier verwirrt werden und wäre ich der Admin wärst Du mit sämtlichen Nicks längst weg von Fenster!

    Es geht doch nicht darum ob man nicht noch ein Wort so zerlegen kann das man es auslegen kann wie es einem passt, sondern wie man schnelle Hilfe vorm Jobcenter bekommt.
    Zugegeben, einige Anfragen könnten weiter erklärt werden. Aber wie sieht denn die Praxis in den JC aus? Kein SB beschäftigt sich wirklich so wie Du mit den Aussagen die getätigt werden, es reicht eine Zusage oder Absage zu den Anträgen.
    Und wird entschieden gibts dafür ein Gesetz. Geht man dagegen mit Deinen Argumenten an gibts garantiert grosse Lacher in den Büros. Mein RA hat sich schon öfter gern darüber ausgelacht. Hat mich sogar nach der Webadresse hier gefragt um öfter mal etwas sinnfreies von Dir zu lesen!

    Traurig daran ist nur das Du mit Deinen Falschinfos die User nicht berätst, sondern verwirrst und was besonders gefährlich ist:
    Du schickst Sie oft auf den Holzweg!!! Würden die sich mit Deinen "Tipps" beim JC sehen lassen, würde man Sie achtkantig raus schmeissen.

    Ich befürchte eh das da von Deiner Seite aus keine Hilfe gegeben werden will, sondern Du bist nur hier um alles anzuzweifeln was die MODs hier von sich geben.

    Ich geb Dir nen Tip: Such Dir nen Job und lass das Verwirrspiel mit den Usern nur um Deinen Egotrip zu befriedigen!


    @'Philipp
    Was meinst du damit, dass man das Auto niemals finanzieren würde? Meinst du, dass man es dem Kunden niemals kaufen würde?

    Nein, aber gibt man bei der Suche an das man ein Auto hat planen die SBs das gern mit ein weil KM-Geld oftmals weniger als Fahrkarten sind und man die Bewerbungen weiter weg legen kann.
    Mit PKW mussten wir uns im 70km Umfeld bewerben. Ohne musste ich nur ca 15km weit Bewerbungen schreiben.

    Ich würde eh nur 1000€ bekommen. Auch nicht mehr als HartzIV.

    Wie bereits gesagt: Das ist viel mehr als es der Hartz4satz zulässt.

    Du solltest mal in dem für Deine Stadt relevanten Mietspiegel schauen. Der müsste eig auf der Seite Deines Jobcenters stehen.
    Insgesamt über 500€ sind auf jeden Fall zu viel.

    Und Dein Argument mit der Altersvorsorge zu der der Staat rät hinkt.
    Da ist nicht vorgesehen das Du später mal von Hartz4 lebst.
    Wirst Du bedürftig müssen "Vermögen" natürlich vorher aufgebraucht werden.

    Ist hier im Forum jemand schizo und schreibt mit sich selbst?

    Mehr möchte ich grad nicht fragen ....


    Gibt es wirklich Leute, die sich in der (fast) ärmsten Coleur regelrecht "rum treiben" um sich irg-wie zu profilieren (obwohl man sie nie zu Gesicht bekommt!!! Sie also nichts davon haben) und sich nicht zu schade sind sich lächerlich zu machen?

    Ich kann nur sagen:

    Junge, Du bist lächerlich!!!

    Wie das JobCenter das alles berüclsichtigt kann ich Dir nicht sagen, aber glaubst Du das Du auf kurz oder lang einen Job findest der Dich die gesamten privaten Ausgaben finanzieren lässt? Was oben steht sind das immerhin incl Miete 2140€ monatlich, ohne das Du davon lebst, bzw. Dein Auto auch nur einen Liter Sprit bekommt. Von den Versicherungen & Steuern ganz zu schweigen. Plus der Miete und Unterhalt für den Kiosk, was ja jetzt alles erwirtschaftet wird.

    Die Whg., das kann ich Dir jetzt schon sagen ist zu teuer (in etwa wie meine) fürs Amt. Da zahlst Du von den 409€ die Dir max zum Leben geben den Rest dazu (in meinem Fall NRW knapp 200€/Mon). Da spielt die Grösse erst mal die kleinste Rolle.
    Und ich schätze das die im JC Dir sagen werden das Du zuerst Versicherungen kündigen darfst um davon zu leben bevor es auch nur einen Cent von denen gibt.
    Unterhalt wäre auch Dein privates Vergnügen,. sprich: Vom Hartz4satz kann nichts gezahlt werden. Und was das Jugendamt jetzt zahlen würde, wollen die auf kurz oder lang von Dir zurück. Und sei es durch vorhandene Vermögen, sprich: Deine Versicherungen. Denn das Argument das die Deine Altersvorsorge ist zählt beim Amt nicht. Da gibts bestimmte Grenzen und ab da bist Du nicht bedürftig.
    Die werden jetzt nicht alles finanzieren und wenn Du ins Rentenalter kommst hast Du (in deren Augen) ein "Vermögen" angehäuft.


    Ich würde einen anderen Weg suchen um das Ganze irg-wie zu regeln. Evtl., wenn die Kids alt genug sind, die mit im Kiosk schaffen lassen oder Ähnliches.
    Evtl. findet sich ja auch ein Teilhaber oder gar Käufer für den Kiosk. Der wird ja bestimmt nicht einfach geschlossen. Aus Erfahrung weiss ich das die ähnlich wie Kneipen oder Imbisse für gutes geld weiter gegeben werden. Besonders wenn sie schon so lange am Platz sind. Würden solche Summen fliessen wärst Du eh nicht Hartz4 berechtigt bis das "Vermögen" aufgebraucht wäre.

    Sollte es dazu kommen das die (wieder Erwarten meinerseits) "einfach mal Hartz4 zahlen", wird es finanziell sehr eng für Dich. Denn dann heisst es: Miete (ich schätze mal hoch, ist regional anders) max 400€/ Monat plus 409€ Lebensunterhalt. Das macht maximal 809€/Monat. Wie willst Du davon auch nur ansatzweise zB die Versicherungen unterhalten? Ein Auto wird schon schwierig genug.

    Trotzdem: Ich würde, wenn es gesundheitlich nicht mehr geht die Krankenkasse dafür einspringen lassen. Die zahlen Dir doch auch ein Ausfallgeld oder Ähnliches. Eine BU-Versicherung hast Du auch; weshalb also diese nicht in Anspruch nehmen?

    Wenn ein Paar z.B. fünf Jahre zusammen ist, die aber nun erst zusammenziehen, dann kann man schon von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen.

    Anders herum frage ich mich grad ob überhaupt die Frage im Raum steht, oder stehen darf (!!!???) wie lange man evtl "zusammen" ist. Wobei das auch ein sehr dehnbarer Begriff ist.

    Selbst wenn ich mich in die Person eines SB´s versetze würde ich niemals wagen zu fragen wie lange man evtl. schon ein Paar ist. Denn das macht doch wohl in der heutigen Zeit noch lange nichts mehr aus ( Man ist "NUR zusammen" - mehr nicht!). Evtl. war man schon 5 Jahre "zusammen", aber möchte trotzdem keine "Einstehgemeinschaft" sein.

    Für mich ist das eine Frage genau so, wie die Frage nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsbogen beim Bewerbungsgespräch. Davon auszugehen ist für mich diskrimisierend, denn das würde sich auf eine reine Vermutung stützen.

    Im Übrigen kenne ich Paare, oder Partnerschaften die auf Grund der Arbeitslosigkeit eines Partners nicht zusammen wirtschaften (Sprich "Eingestehen") wolllen! Und das ist doch wohl in der heutigen Zeit kein Problem mehr.
    Sollen solche Partnerschaften etwa unter Generalverdacht zum Betrug gestellt werden?
    Ich persönlich würde bei einer solchen Aussage eines SB´s Rat beim RA einholen.

    Habe heute den ersten Tag gearbeitet. Hart aber gut und ich schaffe das.

    Ist als Strahler in der Instandsetzung von Güterwaggons.

    Ein Theater gab es weil ich einen Roller finanziert haben wollte und den gibt es erst bei einen Vertrag ab 6 Monate Vertrag, die DB aber feste Daten hat bis wann die ersten befristeten Verträge laufen. Sprich: Sämtliche Verträge laufen entweder bis zum 30.06. 0der bis 30.12. . Mein Vertrag geht aber erst am 01.02. los, es fehlt also 1 Monat. Mit ein paar Telefonaten und der Bestätigung vom Chef das das die übliche Vorgehensweise ist, hat das alles geklappt. Hier muss ich den SB wiederum vollkommen in Schutz nehmen, sogar loben. Ich dachte Er macht nun gar nichts wegen dem einen Monat, aber Er hat sich da wirklich voll rein gehangen. - So kann man sich in den Leuten täuschen. Hab fast ein schlechtes Gewissen weil ich vorher schlecht von Ihm dachte.

    Auf jeden Fall darf ich morgen wieder dort bei denen antrampeln und meinen Job machen. Freu mich wie Bolle :) :)

    Dann bliebe noch die Möglichkeit das sich der Junge, wenn möglich, im Internat anmeldet.

    Ich schätze dadurch das Er bei der Mutter gemeldet ist, wird sein Einkommen evtl sogar mit gerechnet - dann wäre das sogar ein doppelter Vorteil.


    Wie gesagt: ich war ca 2001 für 2 Jahre im BfW mit Internatsanbindung und brauchte auch zu Hause keine GEZ bezahlen.

    Hab das hier gefunden:

    Als Ausdzubildender & mit Handycap ist der Junge von der Gebühr sowieso doppelt, wenn nicht dreifach befreit.

    Befreit sind:


    • Auszubildende (Azubis)
    • Studenten
    • Empfänger staatlicher Grundversorgung (Hartz IV)
    • Pflegebedürftige
    • Kriegsversehrte und Menschen mit Behinderung
    • Asylbewerber

    Zu lesen auf: http://www.giga.de/unternehmen/ge…oraussetzungen/


    Lasst Euch wirklich auf keine Kompromisse ein. Haben die bei mir auch versucht am Telefon. Ich war durch Hartz4 befreit und die wollten mich (am Telefon) überreden für 1 jahr nach zu zahlen, dafür dann ein Jahr in der Zukunft umsonst lassen. Praktisch für die zeit wo ich nicht zahlen musste sollte ich zahlen und wenn ich zahlen muss sollte umsonst sein. - Ich hab nur gelacht und aufgelegt. Seitdem hab ich auch nie wieder was davon gehört.

    Ich war um die Jahrtausendwende in einem BFW mit Internatsunterbringung und hatte auch privat noch eine Wohnung am Heimatort. Von daher meine ich das der Fall ähnlich liegt.

    Ich musste nichts bezahlen, es hieß aber seiner Zeit noch GEZ.

    Da ja die Mutter als hauptmieterin befreit ist und der Junge auch nur soziale Leistungen bezieht schätze ich das der gesamte haushalt nicht zahlen muss. Natürlich versuchen die das, haben die bei mir auch - eisern bleiben, keine Kompromisse eingehen!!!

    In sein Internatszimmer dürfen die nicht. Da haben die dort garantiert Hausordnungen. Falls sich jemand telefonisch oder gar persönlich bei Ihm dort sehen lässt sofort den Hausdienst anrufen !!! Die bringen das zur Anzeige.

    Hallo,

    besorge Dir ein verbindliches Jobangebot und stelle dann den Antrag neu. Melde Dich dann zeitnah erneut hier.

    Und dann könnte es wieder abgelehnt werden, weil der AV unterschrieben wurde. Alt bekanntes Problem - Philipp hier aus dem Forum kann ein Lied davon erzählen...
    Gruß!

    Moment bitte,

    gerade bin ich wieder in der Situation und habe (mit Zeugen) heute dem SB gesagt das ich Angst habe wenn ich vorher unterschreibe das dann der Antrag nichtig ist.
    Er versicherte mir (wies mich auch darauf hin das Er mir das auch schriftlich so mitteilte) das der es nicht ist. Er persönlich arbeitet NUR mit Arbeitsvertrag. Sein Wortlaut: "Man kann ja im Vertrag festhalten das es ohne nicht geht".

    Morgen fahre ich nach Dortmund, unterschreibe den Arbeitsvertrag und bringe den schnellstens (also Montag morgen vor der ersten Arbeitsstunde) mit allen anderen Papieren vorbei.

    Mal sehen wie lange es dann dauert bis mir der Roller bewilligt wird.

    Ist aber Praxis!

    Die Anlage VE wird sie garantiert ausfüllen müssen und da sollte man gute Gründe nennen warum es keine Einstehensgemeinschaft ist, ansonsten kann es als BG angesehen werden. Dann könnte man in Widerspruch gehen und vielleicht Klage einreichen, aber will man sich den Aufwand antun?

    Man könnte auch sagen man ist befreundet, nicht zusammen, macht einen Untermietvertrag und bildet eine HG. Eine Beziehung nachweisen funktioniert nämlich nicht.

    Aber es hängt hier wie auch in vielen Fällen vom Sachbearbeiter, vom JC und von den internen Weisungen ab.

    Na, für ca 80€ im Monat (bei einer BG) würde sich das zum Jahresende auf fast 1000€ läppern. Eine Klage würde als Hartz4empfänger keine Kosten verursachen.
    Die Frage wäre doch: Würde das JC für 80€ klagen wollen? Denn die Kosten blieben in jedem Fall bei denen.


    Eine Beziehung nachweisen funzt nicht? - Na dann hast Du Deine ehemaligen "Kollegen" aber noch nicht gesehen! - Weil unangemeldeter Hausbesuch kam als niemand da war wurde sogar unterstellt das man nicht an der angegebenen Adresse wohnt. -

    Das ganze System funktioniert nur auf Druck!

    Hallo,

    hab gestern vorsichtshalber mal alles schon per Mail zu Ihm gesendet und heute diese Antwort bekommen:

    Sehr geehrter Herr XY,
    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Sobald der Arbeitsvertrag und ein zweiter Kostenvoranschlag vorliegen, kann ich über Ihren Antrag entscheiden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie letztlich den (Bewilligungs-) Bescheid abwarten.
    Nehmen Sie bitte Kontakt auf, wenn Sie den Arbeitsvertrag erhalten haben.
    Für das Gespräch am Freitag wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
    Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrag

    Ich ahne Schlimmes. Dieser SB hat vom ersten Tag nicht gehalten was Er bisher sagte.

    Mag vom JC abhängen, aber wir hatten die interne Anweisung das sog. "Probejahr" zu widerlegen.

    Es werden gezielte Fragen gestellt, man lässt Anlage HG und VE ausfüllen und hat somit oftmals ein Teil der Beweise. Wenn ein Paar z.B. fünf Jahre zusammen ist, die aber nun erst zusammenziehen, dann kann man schon von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen.

    Praxis: Ein Paar lebt seit über 1 Jahr zusammen. Er arbeitet, Sie bekommt hartz4.

    Dann muss doch der Partner nicht finanziell für den anderen gerade stehen!

    Das man sich die Miete teilt und alle gemeinsam anfallenden Kosten besagt doch nicht, das der verdienende Teil der Partnerschaft bereit ist finanzielle Einbussen hinzunehmen. Dann dürften ja nur noch Paare die entweder Beide schaffen oder beide Hartz4 bekommen zusammen leben.
    Was wäre denn wenn einer der Partner immense Schulden hat? Muss dann der andere auch dafür aufkommen? Rein rechtlich finde ich die Handhabe der JC sehr bedenklich. Wenn ich an die sog. "Hausbesuche" denke die man oftmals anwendet um eine "Einstehgemeinschaft" nachzuweisen kann ich gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte! Teilt man sich zB einen grossen Schrank, weil einem der Partner sein kleiner nicht reicht wird dies schon als Begründung genommen das man ja evtl. doch gemeinsam wirtschaftet. Für mich ist nicht mal eine Partnerschaft ein Grund das Hartzgeld niedriger zu berechnen. Kenne sogar ein Paar das sich deshalb (zwar illegal, aber es passiert öfter als man denkt) offiziel getrennt hat und nun auf Kosten der Allgemeinheit zwei Wohnungen finanzieren lässt. Um Kosten zu verursachen wird in der einen Wohnung einmal die Woche übernachtet und Wasser usw laufen lassen. - Das kann doch nicht der Sinn sein um evtl 70-80€ zu "sparen"!!!

    Im Übrigen finde ich es einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte mir aufzudrängen (wenn ich zB der arbeitende Partner bin) das ich dafür zu sorgen hab was und wie der andere Partner finanziell über die Runden kommt. Ob ich das in dem Fall von mir aus mache, sollte doch mir überlassen bleiben.

    Das vom Arzt bescheinigen zu lassen ist ja auch zu Ihrem Besten.
    Immerhin ist schon eine Reha im Gange und in wie weit man nun gehen kann mit der Belastung wird man wohl nur im Alltag "testen" können.

    Zieht Sie das jetzt durch, ohne dies in der Krankenakte vermerken zu lassen, wird die Stundenzahl auf dauer ja immer weiter erhöht obwohl sich am Krankheitsbild evtl. gar nichts verändert hat.

    Im Falle einer (teilweisen) Verrentung ist es immer richtig ALLES vom Arzt dokumentieren zu lassen. Das wäre dann der nächste Punkt.

    Das aktzeptiert der nicht (telefonische Aussage, Er rief mich an).
    Habe aber schon den ersten Kostenvoranschlag. Den zweiten wohl morgen.

    Nun hat aber auch die Bahn angerufen. Die waren etwas in Hektik weil sich der ärztliche Dienst so viel Zeit mit dem Termin lässt (31.1.2017) und jetzt will mich der zuständige Vorgesetzte zu Freitag (27.1.2017) eingeladen damit ich vorab schon mal den Arbeitsvertrag unterschreibe. Laut Aussage der Firma kommt "eh jeder durch den Test".

    Habe dies am Telefon mit dem SB vom JC auch abgesprochen. Der will mir, sobald ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe einen Termin geben damit die Anträge auf Förderung gestellt werden können.
    Und das ist der Haken!!!
    Ich hab etwas Angst das wenn ich den Vertrag unterschrieben hab keine Förderung mehr passiert. Man liest so viel das man VOR dem Arbeitsvertrag den Antrag auf Förderung unterschreibt. Hinterher kann es abgelehnt werden. Andererseits sagt Er mir am Telefon und persönlich das Er ohne Arbeitsvertrag gar nichts annimmt (Hier war mein Bruder dabei, das Telefon auf Lautsprecher). Damit wiederspricht Er ja dem üblichen Weg.
    Und ehrlich gesagt: So richtig traue ich dem SB nicht. Ist allerdings meine persönliche Meinung.

    Mache ich einen Fehler wenn ich am Freitag nach Dortmund fahre und den Vertrag unterschreibe und dann evtl erst den Montag drauf zum JC tipple?
    Sollte ich mich da nicht besser irg-wie absichern? Die Anträge auf Förderung habe ich ja schon zugeschickt bekommen.

    Da hilft doch nur ein sog. "P-Konto", von dem nur ein gewisser "Überschuss" gepfändet werden könnte.

    Dieser würde, wärest Du der Einzige Kontonutzer bei ca 1150€ liegen. Bei Paaren oder MehrfachBGs jeweils ca 300€ höher. Alles was bis zu der Summe an Geld auf das Konto geht bleibt unantasbar, sprich: Es kann nicht gepfändet werden; auch nicht von der Bank! Evtl hilft Dir eine Rechtsberatung (Beratungsschein evtl vom JC?) weiter.

    Wegen 2000€ in eine Insolvenz zu gehen halte ich auch für übertrieben, bei mehr Schulden macht es evtl. Sinn. Habe gehört das das mittlerweile innerhalb 2 Jahren um sein soll. Genaues weiss ich aber nicht.