Beiträge von Philipp

    Ach so, das geht?

    Und ich versuche die ganze Zeit hier telefonisch zu fragen.
    Viele wollen sogar den Voranschlag bezahlt haben (wird dann anschliessend gegen gerechnet).

    Hab aber Glück: Gleich kommt ein Kumpel und fährt mit mir in den Nachbarort. Der hat als Kid mal ein Praktikum dort gemacht und sagt die sind ganz ok.

    Leider haben wir es vor 3 Jahren versäumt einen Umzug wegen Härtefall durchzusetzen.
    Um das zu erklären muss ich etwas ausholen:

    Nebenan lebt eine syrische Familie, mittlerweile offiziel nur noch die Eltern, aber hier ist den ganzen Tag Radau im Haus. Die Familie ist sehr gross und man besucht sich halt gern (Gelinde ausgedrückt). Wegen denen kam es nun schon des öfteren zum Streit (mit anderen Mietern!) hier im Haus. Ich hatte das bis Dato ordentlich & ruhig geklärt was mir nicht passte, zB eigene Hausschlüssel (die waren zu viel für 2 Personen) verschenkt weil ich nicht mag das die Treppenhaustür rund um die Uhr auf ist. Das ist keine Anstellerei, aber nach 00:00 Uhr kann die eig zu bleiben.

    Nun hatten die einen Streit mit anderen Mietern im Haus, worauf sich der Rest der Verwandtschaft einen Morgen vor dem Haus versammelte und der Sohn bei mir schellte um zu fragen was ich zu einem Thema zu sagen hätte. Bevor ich sagen konnte das ich nicht mal weiss worum es ging stürmten die mit 6 Leuten in meinen Flur, ich lag auf dem Boden und sah nur noch zu nicht tot getreten zu werden.
    Auf dem Rückzug der Meute nahm man sich noch meine ehemalige Partnerin vor, schmiss Sie durch den Flur und trat auch auf Ihr rum.
    Das ging bis letztes Jahr vor Gericht. Allerdings nur für den Vermieter, Räumungsklage etc. .
    Unsere private Anzeige wurde abgeschmettert weil die ganze Familie sich gegenseitig deckte und es hiess das die Familie "sehr gut integriert sei".

    Ich glaube das wäre unsere Chanche gewesen ohne Kompromisse etwas anderes zu beziehen. Jetzt, nach ca 3 Jahren wird es dafür wohl zu spät sein. Auch wenn die immer noch nebenan wohnen. Jetzt klagen die natürlich (Vater schwer krank etc. ...) und es wird wohl schwer die raus zu bekommen.

    So, habe nun die Papiere zugeschickt bekommen die ich für das JC ausfüllen soll.

    Dazu benötige ich nur noch mind. 2 Kostenvoranschläge (Roller + Zubehör) und muss auch einen Antrag auf 3 Monate Fahrtkostenzuschuss i.H. von je 100€ stellen.

    Nun meine Frage: Bei den Kosten voranschlägen ist es so, das es hier im Ort nur einen Händler gibt. Fahre ich zum nächsten Ort um mir von verschiedenen Händlern welche zu holen ist das mit Kosten verbunden. (Obwohl mir Bekannte sagten das dieser Händler mir auch mehrere Kostenvoranschläge ausstellen könne, es stünde ja nicht dabei das es verschiedene Händler sein müssten.)

    Macht es Sinn diese Kosten wieder zu verlangen?
    Ich möchte jetzt nicht unverschämt erscheinen, aber ca. 10€ Fahrtgeld sind auch Geld. Und wenn es in verschiedene Richtungen geht sind die locker zwei mal weg.

    Mit den Lohnkostenzuschüssen da verzichten die meisten Arbeitgeber gern drauf.
    Meist wird das an einen Arbeitsvertrag über mind. 1 Jahr gebunden.
    Und wenn der jenige nach 11 Monaten (als Beispiel) selbst kündigt kommt das JC und verlangt das Geld zurück was gezahlt wurde.

    Habe am Samstag die Bestätigung bekommen das der Arbeitsplatz nicht zu jeder Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Mal sehn ob mir mit einem Roller (Zuschuss oder Darlehen) geholfen wird. Das wäre ja schon was.

    Ja, die "schleifen Dich so mit durch", allerdings auf Hartz4-Geld. Sprich: 409€ plus Mietanteil.
    Nebenbei werden dann die Eingliederungsversuche des Rententrägers abgearbeitet.

    Der Vorteil daran: Alle Maßnahmen laufen über den Rententräger, d.h. Du stehst so lange finanziell besser da. Der Durchschnitt von dem was Du jetzt real verdienen würdest minus ca 20%.

    Ich war selbst ca 6 Jahre in der Lage. Toll ist das nicht, aber wie ich sehe hast Du ja noch Deinen Job sicher. In meinem Fall waren keine Bewerbungen etc nötig.

    Zu Deiner Tochter sollte jemand anderes Auskunft geben.

    Muss der Sohn denn offiziel ausziehen?
    Kann Er nicht woanders studieren und trotzdem sein Zimmer noch daheim haben?

    Ich kenne eine Menge Studenten die immer noch Ihr Zimmer daheim haben und trotzdem hier in PB wohnen.

    Hallo,

    hab beim Vorstellungsgespräch bei der Bahn einen guten Eindruck gemacht und bekomme eine Festanstellung wenn die vorhergehende bahnärztliche Fitnessuntersuchung glatt geht.

    Nun habe ich das mit meinem SB schon beraten, immerhin wohne ich knapp 20km von der Arbeitsstelle weg und muss in 7Tagewoche und 3 Schichten schaffen.
    Da ich nicht mobil bin (nie einen FS gemacht) "darf" ich nun einen Antrag auf einen Roller stellen. Er sagte mir zwar das das auch mit dem Fahrrad oder gar zu Fuss zu schaffen sei aber darauf bin ich gar nicht eingegangen. Obwohl es eine Frechheit ist so etwas zu sagen, finde ich.

    Seine Vorgängerin klärte mich mündlich darüber auf das zu so einem Roller auch für 1/2 Jahr Versicherung & Steuern plus Sicherheitskleidung gehört (Helm, Handschuhe), ich solle also nicht die kompletten angebotetenen "bis 3000€" nur für ein Gefährt ausfüllen. Da das natürlich eine Summe ist die ich wohl in keinster Weise aufbrauchen werde (auch nicht will), möchte ich gern fragen was ich denn noch für Hilfen in Anspruch nehmen darf.

    3 Monate a 100€ Fahrtkostenpauschale sagte man mir im Bekanntenkreis. Das würde ja schon mal helfen.
    Denn es ist ja immer noch so, das meine Whg zu teuer ist und mir knapp 200€ bleiben zum Leben wenn alles bezahlt ist. Würden da nun noch Spritkosten zu kommen wäre es noch schwerer, zumindest im ersten Arbeitsmonat.

    Gibt es auch Pauschalen für Arbeitskleidung etc. die man formlos als Antrag stellen kann?

    Der Dir/Euch zustehende Mietanteil wird in den Onlinerechnern nicht wirklich dargestellt.
    Schau mal in den Bescheid was Dir/Euch das JC für die Miete berechnet und überweist. Ist die zu hoch musst Du die Mehrkosten selbst bezahlen. Und ich gehe davon aus das für 2 Personen 650€/Monat zu hoch ist.

    Wie das mit KiGe & Unterhalt läuft, da muss Dir jemand anderes helfen.

    DU hast diesen Job gekündigt, bzw. Du bist Schuld das dieser Job nicht mehr besteht!
    Also komplett ok das Du sankioniert wirst. Auch bei weiterer Hartz4"Tätigkeit" werden Dir nur für diese 3 Monate 30% insgesamt abezogen.

    Für den Rest: Du kannst schnell einen anderen Job annehmen. Dieser wird Dir in Zukunkft auch evtl. Deinen Unterhalt bieten.

    Es gibt auch bei Hartz4 Gesetze die das regeln; Genauso haben diese Gesetze es ja gerregelt das DU vorher Dein Geld in voller Höhe kassiert hast! - Dieses Geld kommt ja nicht von irg-wo her!!!!

    Beim Thema Winterreifen stehe ich ja voll hinter Dir.

    Evtl. ergibt es sich ja, das Du während des Praktikums schon einen Vertrag unterschreiben könntest. Dann würde ich VOR Vertragsunterzeichnung noch mal einen Antrag stellen.

    Das hilft Dir zwar nicht während des Praktikums, aber wäre evtl. eine Chance.

    Sorry aber das sehe ich anders. Dieses System krankt an allen möglichen Stellen. Ich finde man kann nicht immer diese Fehler damit entschuldigen, dass es andere ja noch härter trifft.

    Der Job ist schon ziemich sicher. Man hat mir erst versprochen, dass mir der Umzug bezahlt wird. 3 Angebote einholen und der günstigste kriegt den Auftrag. Jetzt heißt es einen Leihsprinter und 5€ je Stunde für die Helfer. "Für Mineralwasser und Kartoffelsalat". Und natürlich nur solange wie ich Leistungen beziehe. Das heißt im wirklichen Leben, dass ich innerhalb von 2 Monaten eine passende Wohnung finden muß (was schon quasi unmöglich ist) den Umzug stemmen muß und wenn es dumm läuft eine Wohnung renovieren muss von Geld was ich dann noch garnicht habe. Dafür gebe ich dann meine Freunde und Bekannte auf und eine Umgebung in der ich mich sehr wohlfühle.

    Es wird einfach Zeit das Menschen in diesem doch schönen Land zumindest die Leistungen bekommen, damit sie in der Lage sind die Vereinbarungen mit dem JC auch zu erfüllen. Das kann ja wohl kaum sein, dass man einerseits zu allen möglichen (oft unsinnigen) Dingen schon regelrecht genötigt wird, aber dann die einfachsten Leistungen nicht erhält um genau diese Leistungen zu erfüllen.

    Und nur falls es untergegangen ist, ich will kein Geschenk nur ein Darehen um die Vereinbarung mit dem JC zu erfüllen. Das kann und darf m.E. kein oneway-Ticket sein.

    Naja, so darf man das nicht sehen.
    Wir sind zwar alle Einzelfälle, aber bei ??? mio von Einzelfällen muss eine Linie gezogen werden, so viel steht fest. Und das diese Linie oftmals im Einzelnen dann ungerecht läuft ist wohl jedem klar.

    Tatsache ist doch, das wenn Du einen Job dort hast, Du den Umzug selbst stemmen kannst wenn Gehalt gezahlt wird. Zumindest im Gegensatz zum Hartz4empfänger.
    Und das Ämter sparen wo sie können sollte auch jedem klar sein. Sollte man Dir nun alles zahlen, dann würden andere hingehen und fragen weshalb Sie das nicht auch bekommen. Hier gilt das Solidaritätsprinzip. Das ist evtl nicht immer gerecht, aber irg-wo muss man die Grenzen ja setzen.

    Immerhin hast Du in den letzten 5 Jahren die Miete und Deinen Unterhalt ohne Murren vom JC bekommen. Das das nicht viel ist, ist klar. Aber immerhin konntest Du sogar noch das Auto damit unterhalten. Das ich bei dem Thema etwas sauer auf´s JC bin, ist aber eine andere Richtung. Deshalb sag ich mal nichts weiter dazu.

    Ich sage auch nicht, das es leicht ist nach Jahren im Bezug nun wieder Fuss zu fassen, aber leichter wird´s mit Job auf jeden Fall. Und Hartz4 soll eben nur das Nötigste abdecken. Und mehr als einen Leihwagen wird man kaum bezahlen. Auch das man Freunde mit für den Umzug einspannen soll. Dafür kann man aber auch Sachen wie Herd/Waschmaschine usw vom Fachmann anbringen/anschliessen lassen. Würde auch übernommen. Das man seine eigenen Möbel schlürrt war und ist für mich schon immer selbstverständlich. Auch als ich noch im gut bezahlten Job gestanden habe. Wenn da jemand sagt das es dazu finanzielle Unterstützung gibt ist das schon prima.

    Einen Tip könnte ich Dir geben, weil der Job ja für eines recht günstig für Dich fällt:

    Es ist ja jetzt eig. die Zeit der Nebenkostenabrechnungen. Evtl. musst Du ja nachzahlen und wenn das noch in die Zeit vom Leistungsbezug fällt wird auch das noch vom Amt übernommen.
    Sollte es etwas zurück geben, musst Du dem Amt nichts davon zurück geben wenn Du nicht mehr im Bezug stehst.
    In beiden Fällen eine "win/win-Situation" für Dich. Hier trifft dann das Solidaritätssystem wieder gut für Dich ein.

    Hier war die Fahrt zum JC 6,40€ mit dem Auto, 10,20€ mit der Bahn (pro Person).

    Aber mich ärgert eben das man den "Bewerbungsumkreis" mit dem Auto hoch einstuft (100km vom Wohnort) und jetzt wo ich auf Bus & Bahn angewiesen bin sehr niedrig (15km/Umkreis).

    Bahn und Bus unrealistisch? Wieso? So weit ist das nicht.

    Ich schätze das wird sogar teurer als mit dem Auto, aber wird wohl übernommen.
    Evtl. kann man ja das Geld für die Fahrkarte in Reifen investieren, ob das erlaubt ist weiss ich allerdings nicht. Also, ob es deshalb Ärger geben kann. Ggf. muss man es zurück zahlen, was aber wieder einem Darlehen (was ja auch nur gewollt war) gleich käme.
    Aber Fahrtgeld brauchst Du ja im Voraus weil es aus dem Hartzsatz nicht wirklich zu bestreiten ist. Hinzu käme bestimmt noch ein Mehraufwand wegen verpflegung etc. .


    Mal ganz abgesehen vom Thema: Ich finde es unmöglich vom JC das, wenn ein PKW vorhanden ist, dieser jedes mal beim Gespräch mit dem SB mit in Bewerbungsvorschläge einbezogen wird (Entfernung zum Bewerbung etc), aber bei den Kosten für den PKW gibt es nur auf Antrag 20Cent/KM aus dem Gesamtsatz der einem hierfür zur Verfügung steht. Das ist als wenn die planen was ich zB mit dem Auto machen soll und es selbst bezahlen soll. Bei uns hiess es immer: "... Sie haben ja ein Auto, also kein Problem ...".

    Das ist weniger gut;
    eig. IMMER eine Krankschreibung holen damit es nicht so aussieht als ob ...
    aber die SBs müssen sich auch an Vorgaben halten, von daher kann man Dir eig nichts. Und ruhig dabei sagen das es der Träger der Maßnahme war der Dir geraten hat zur Krankschreibung!

    Aber was ich daraus lese war schon die erste Sanktion unrechtmäßig. Hoffe Du hast sofort einen Widerspruch eingelegt (ob & wann diese zurück gezahlt wird steht (erfahrungsgemäß bei mir) eh in den Sternen.

    Und, wenn keine Weisung zur Maßnahme vorhanden ist kann man auch zu keiner hingehen. Ich schätze Du wirst noch mal dazu eingeladen wenn diese um ist und eine Neue beginnt.

    Als erstes könntest Du einen Antrag stellen in dem Deine Schwester Dir die Hälfte Ihrer Wohnungskosten berechnet. Es kann ja nicht sein das Sie die Mietzahlungen allein übernimmt.

    Erkundige Dich wie hoch die Miete für Dich sein dürfte, dann weisst Du was Dir zusätzlich zusteht. Sprich 409€ zum Leben plus die Dir zustehende Miete.

    Hast Du dann eine ensprechende Whg gefunden einen Antrag auf Renovierung, Kaution (auf Darlehensbasis!), Umzugskosten und Erstausstattung stellen.

    Das werden noch einige Wege sein, deshalb wäre es evtl ratsam einen Arbeitslosenhilfeverein in der Nähe aufzusuchen und sich dort Hilfe beim Anträge stellen holen. Findest im Netz garantiert einen in Deiner Nähe. So stehst Du nicht allein da und evtl begleitet Dich jemand zu den Terminen im Mobcenter. - Dies nicht weil Du evtl "zu dumm" bist allein zu gehen, sondern damit für alles ein Zeuge mit vor Ort ist. Beim JC ist alles möglich was die Dir erzählen [Blockierte Grafik: https://www.hartziv.org/forum/wcf/images/smilies/angry.png]

    Da hast Glück gehabt.
    Ich hatte schon 2 mal den Fall das das kein Vermieter gern macht, weil Er damit ja im Fall einer Weitervermietung nach Dir nicht einfach die 20€ wieder drauf packen kann (angeblich wegen der Mietpreisbremse).

    Bei mir war der letzte Fall um 11€ zu teuer :(

    Meine Frau ist ja über mich Familienversichert und ich bin über die KSK versichert

    Die werden sich aber hüten Sie mitzuversichern wenn die Möglichkeit besteht Sie entweder anderweitig zu versichern, oder die Beiträge nicht auf eine Person zu beschränken.

    Sie soll beantragen was Ihr zusteht und die evtl. daraus folgenden Verpflichtungen (Bewerbungen, Termine, evtl. weitere Sprachkurse) in Kauf nehmen.
    Sollte Ihr Deutsch wirklich noch so mies sein, wird es Ihr helfen und so schnell stellt Sie auch keine Firma ein wenn dieses arg fehlt.

    Hinzu kommt, wenn Ihr eine BG seid, das die aktuelle Miete ja auf zwei Personen angerechnet wird. Würde Sie freiwillig auf die Leistung verzichten würde auch Ihr Mietanteil weg fallen und die Whg evtl zu groß/teuer für Dich sein.

    Es hängt oft nicht nur an "Kleinigkeiten" wenn man auf etwas verzichtet, da folgt ein ganzer Rattenschwanz.

    ???? Wer rechnet denn so ????

    Gib an das Sie einen 450€-Job hat, dann bleiben ca 170€ davon.

    Außerdem: Schon mal daran gedacht das das Amt auch die Kranken&Rentenkasse bezahlt? Sobald Sie keine Leistungen, die Ihr zustehen, bekommt fällt das auch alles weg.

    Antrag aud Hartz4 stellen, und zwar sofort! NICHT BILLIG ABSPEISEN lassen!

    Nur damit kommt Er in den "Genuß" von Hartz4, und damit in die Krankenkasse.

    Das scheint erst mal das Wichtigste zu sein.
    Sollten mehr fragen kommen hier posten. Insgesamt lässt sich schlecht ein "Standartrezept" auszudtellen. Jeder ist individuell, so viel dazu.

    Das muss doch mit dem Vormund abgesprochen werden.
    Wenn dieser eine "Empfehlung" an das Gesundheitsamt gibt in Richtung der Gewalt, ist der schneller eingewiesen als Er gucken kann.
    Übrigens: Eingewiesen werden kann man auch wenn die Medikamenteneinnahme allein nicht eingehalten wird oder werden kann. Denn dann besteht eine erhebliche Gefahr für sich und andere ;)

    Ansonsten soll die Mutter mit dem anderen Sohn auf Whg-Suche gehen und mit Ihm allein ausziehen. Dann soll der Kranke doch in der Whg verrotten. Nur so sieht der evtl. ein das es so nicht geht.

    Nicht nur für unter 15 Jährige. Dieser Freibetrag steht jeder BG zu.

    Falls ich da einen Denkfehler hab, bitte um Entschuldigung.

    Aber wenn Du selbst selbst keinen Verdienst/Freibetrag hast, solltest Du den Job evtl anmelden und ihn trotzdem von Ihr machen lassen.

    So haben wir (meine Brüder und ich) vor x Jahren das auch gemacht.

    Ich frage mich zwar wer Dir das Recht gibt meine Zwischenfrage als neuen Thread zu eröffnen, aber ok:

    Bis vor ca 1 jahr bewohnte ich die derzeitige Wohnung noch mit meiner Expartnerin. Aber auch da war sie schon zu groß und die Miete wurde nur Anteilig übernommen.
    Dadurch das wir beide einen Teilzeitjob hatten waren wir natürlich immer in Hartzleistung/Aufstockung.

    Zur Wohnung: 73qm, 3,5 Zimmer, 340 Kaltmiete, 70€ Nebenkosten, 90€ Heizung.

    Seit Mai 2016 wird mir das was zu viel ist abgezogen, sprich hartz4satz 404€ plus Wohnzuschuß = Gesamt 780€. Also gab es eine Kostensenkungsaufforderung.

    Da wir schon lange vorher (ca 3 jahre) eine andere, günstigere (angemessene!) Wohnung suchten wissen wir das das hier kaum möglich ist. Die kalten QM-Preise fangen hier locker bei 8-9€ an.

    Es ist echt ein Glücksfall wenn man mal etwas "angemessenes" findet. Ob man es dann bekommt .... naja, ich wohne immer noch hier. Denke das sagt alles.

    Nun habe ich einen Antrag auf Überprüfung und zur Zahlung der kompletten Miete gefunden, da es so finanziell kaum noch weiter geht (Alle Suchen und Bewerbungen wurden dokumentiert und vorgelegt). Hierzu riet mir mein Anwalt (gab mir aber auch zu verstehen das das kaum Sinn macht). Er riet mir einen Darlehensvertrag auf jeden Fall aufzusetzen und die monatlichen Hilfen meines Bruders zu dokumentieren. Rückzahlen soll ich das Ganze wenn ich in Arbeit komme oder dem Antrag (wider Erwarten) statt gegeben wird. Das meinte ich mit Nachzahlung! - Denn rechne ich meine einfachen festen Kosten, Miete, Telefon und Strom, bleiben mir monatlich maximal 180€ zum leben. Kommen noch Fahrten in die nächst größere Stadt (Paderborn) muss ich das mit der Bahn machen. Da tun die 10,20€ schon weh. Aber ich bin guter Hoffnung das es mal klappt mit Arbeit und/oder Wohnung.

    Wie wäre denn der umgekehrte Fall?

    Mein Bruder "stockt" mir momentan mein Geld auf, da ich zu viel Miete zahle.
    Dies alles mit Vertrag, der monatlich mit Summe xx (je nach dem) in einem Darlehensvertrag genannt und gegen gezeichnet wird.
    Dies, weil mein RA und dazu riet (die Sache mit der Miete, das es keinen Wohnraum gibt der die Kriterien des JC erfüllt) und falls es zu einer Nachzahlung kommt, das Geld gleich auf sein Konto angewiesen wird.
    Ich weiß, da besteht sehr wenig Hoffnung das sich das JC darauf einläßt, aber Ordnung muss sein. So kann später, wenn es doch zur Nachzahlung kommt, nicht gesagt werden das ja jetzt die Sache hinter uns liegt und somit erledigt ist. Würde also anerkannt das wirklich kein Wohnraum zu finden ist und das JC mir einen Fehlbetrag nachzahlen müsste, dieser Vertrag etwa nur nach SGB oder BGB behandelt?