Beiträge von Philipp

    Hallo


    In wie fern kann ich dagegen angehen?


    Habe seit August 2016 die erste Brille (Gleitsicht).


    Allerdings noch recht günstig (169€ incl Gestell, der Optiker machte mir
    einen "Privatpreis), da ich sie nur für ein sehendes Auge benötige, das
    rechte ist nur Gewichtsglas.


    Nun habe ich alle Anträge im Vorfeld bei der KK und dem hartzamt gestellt.
    Zuerst lehnten beide ab. Dann kam bei der Überprüfung heraus das ich auf
    einem Auge (für das die Brille keinen Sinn ergibt) weniger als WHO 1,
    also WHOstufe 3 habe. Deshalb gewährte mir die KK einen Zuschuß von 90€.
    Bleiben also noch 79€ die mir mein Bruder geliehen hat, damit ich sie
    überhaupt erst mal habe.


    Beim hartzamt bin ich in Wiederspruch auf die Ablehnung gegangen, mit
    der Begründung das die Brille erst notwendig wurde (vorher auch schon,
    aber es stellte sich erst dadurch die Notwendigkeit heraus) nachdem mir
    eine Fallmanagerin die Aussicht auf die Finanzierung eines Führerscheins
    gab, wenn ich vorher "die Sache mit den Augen" klären lasse (sprich:
    Kein "normaler Sehtest, sondern Vorsprache beim Augenarzt) (Habe
    übrigens von meinem alten AG schriftlich das ich mit FS wieder Vollzeit
    & unbefristet eingestellt werde. Hierzu mehr in einem anderen
    Thread, wenn gewünscht).
    Das habe ich auch getan, FS kann gemacht werden, aber MIT BRILLE!
    Praktisch ist es doch so, das mir durch das was die FM mir auftrug erst
    zu den Kosten gekommen bin. Also sollte es doch eig auch so laufen das
    sämtliche Kosten hieraus selbstverständlich übernommen werden.
    Habe deshalb einen Widerspruch auf die Ablehnung geschrieben, mit dieser
    und mit der Begründung das ich mit der Sehfähigkeit ohne Brille kaum
    verantwortungsvoll irg-wo zum Arbeiten geschickt werden kann.
    Das liest sich evtl etwas blöd, aber ich habe erst durch die Brille
    bemerkt "wie blind" ich in Wirklichkeit vorher war (ein Unterschied als
    ob man von einem TV von 1960 plötzlich auf HD-TV umschaltet).
    Strassenschilder oder Schriften die über 10 meter weg sind kann ich nun
    plötzlich klar lesen, vorher nur erkennen.


    Gibt es also einen § auf den ich mich speziel berufen kann falls es zur
    Anhörung kommt? Wenn nötig könnte ich alle Anträge, Absagen und
    Wiederufe einstellen.
    Bis jetzt habe ich nur vor ca 6 Wochen vom Widerspruchsabteilung den Eingang bestätigt bekommen.


    Übrigens: Mir fehlen die 79€ wirklich, weil die WHG seit 2 Jahren zu
    teuer ist und mir seit Auszug der Partnerin keine 200€ zum Leben bleiben
    wenn ich alle Kosten abziehe.