Danke, werd ich dann auch so machen. In Widerspruch muss ich ja gehen, da wir schon neu berechnet wurden. Was ich jetzt grad komisch finde, dieselbe Maßnahme, dieselben Fahrkosten (Wohnort ist gleich). Die Mutter der Jugendlichen war so nett mir ihren Bescheid zu zeigen, da wird nur das Ausbildungsgeld angerechnet -100 €, die Fahrkosten blieben bei ihr komplett anrechnungsfrei
Beiträge von Mone1972
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Ein herzliches Hallo und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein 15 jähriger Sohn macht eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Vom Arbeitsamt hat er für diese Zeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 112 ff SGB III i.V.m. § 33 und §§ 44 ff SGB IX bewilligt bekommen. Diese beinhaltet Ausbildungsgeld 231 €, Fahrkosten für die Monatskarte DB 49,60 € und Fahrkosten für die Monatskarte Bus 75 €. Nun kommt das Jobcenter und rechnet diese Leistung an. Das heißt als Einkommen stehen bei meinem Sohn nun 190 € KG und 352,90 € Berufsausbildungsbeihilfe. Davon ziehen sie noch einen individuellen Freibetrag ab von 100 € ab. Von diesen 100 € sollen wir jetzt alles was mit der Maßnahme zu tun hat bestreiten.
Soweit okay, ich habe ja auch kein Problem mit Anrechnung von Einkommen, aber allein durch die Fahrkosten haben wir schon ein Minus von von 24,60 jeden Monat. Dann hat er aber noch kein Schul-und Arbeitsmaterial und das jährliche Schulgeld wurde dann auch noch nicht gezahlt.Ist das alles so richtig? Ich hoffe echt auf hilfreiche Tipps. Danke euch schonmal.