Guten Tag,
ich beziehe seit geraumer Zeit ALG II.
Vor einigen Tagen erhielt ich ein Schreiben des Jobcenters mit folgendem Inhalt:
" Bei Durchsicht Ihrer Verwaltungsakte wurde festgestellt, dass die Betriebskostenabrechnung für 2014 bisher hier nicht vorgelegt wurde.
Bitte reichen Sie diese umgehend ein. "
Nun habe ich in meinen Unterlagen gesehen, dass diese Abrechnung mir ein Guthaben in Höhe von 549,11€ ausweist.
Meine Frage (und Befürchtung):
Kann das Jobcenter diesen Betrag auf einen Schlag zurückfordern, oder ist eine Einbehaltung meiner Leistungen nur bis zu 30% zulässig?
Sowohl meine damalige Sachbearbeiterin als auch ich haben diesen Vorgang wohl übersehen.