Beiträge von pasolini21

    Hallo,

    wenn Du weiterhin aufstockendes ALG II erhälst, wirst Du einen Änderungsbescheid erhalten und das zu viel gezahlte ALG II von Nonember zurück gefordert werden. Das hat dann nichts mit dem Zahlungstermin des Gehaltes zu tun. Die Rückforderung wäre also auch dann erfolgt, wenn das Gehalt erst im Dezember gezahlt worden wäre.

    Gruß!

    das zu viel gezahlte ALG II

    also nochmal ich muss auf jeden fall die differenz von alg2 für november (729€) und der vorläufigen aufstockung von 395 € sowie mögliche überbezahlung nachzahlen. ?

    p.s.:
    gibt es im internet einen alg2 rechner der den mehrbedarf wegen umgangsrecht beinhaltet ?


    Grüße

    aufstockendes ALG2 ( hier vorerst 395 € ) wird dann weiter gezahlt.

    wäre der Lohn am 1. Dezember auf mein Konto eingegangen müsste ich gegebenenfalls doch nur eine mögliche Überbezahlung wegen des fiktiven Aufstockungsbetrags nachzahlen oder ?

    Guten Tag,

    Habe zum 1.11. Arbeit aufgenommen, für November wurde noch voller ALG2 Bezug (729 € )vom Jobcenter gezahlt (Eingang am 31.10.).

    Mein erster Lohn für Nov. (559 €) war am 28.11. bereits auf meinem Konto.
    Für Dezember habe ich am 30.11. einen fiktiven Aufstockungsbetrag von 395 € aufs Konto bekommen da die Berechnung durch Die Nov.Lohntüte noch nicht gegeben war.

    Nun will das Jobcenter einen Kontoauszug wann das erste Geld geflossen ist, ich denke es geht um Zuflussprinzip.
    Was wird passieren was muss ich gegebenfalls zurückzahlen ?
    Bitte um Beratung

    LG
    Pasolini