Also: BAföG ist noch nicht beantragt. Offiziell leben mein Mann und ich ja noch zusammen. Im Moment ist es "nur" die "Planungsphase". Mietbeihilfe ist Wohngeld. Warmmiete liegt bei 557,- €. Derzeit zahlt mein Mann 1.100 € Unterhalt für uns beide, ich bin ja noch krankenversichert über die Familienversicherung.
Wie sich der Unterhalt definitiv ändert, wenn die Scheidung durch ist, der Gatte in StKl 1 und somit das Nettoeinkommen gänzlich anders, kann ich jetzt nicht zu 100% sagen - die angenommenen Zahlen siehe oben; ich vermute ein eigenes Einkommen von mir und meinem Sohn gemeinsam (Unterhalt + Minijob) von ca.1350,-€ (ohne BAföG - ob er das bekommt, weiß ich nicht, da kenne ich die Grenzen nicht).
Fakt ist, nach der Scheidung bin ich nicht mehr familienversichert. Eine freiwillige Versicherung kostet ca. 130.-€/Monat. Außerdem muss irgendwie die Studiengebühr her. Wenn ich richtig informiert bin, fällt mein Sohn (weil er bei mir lebt) in die Bedarfsgemeinschaft, so dass BAföG (sofern er welches bekäme) und sein Unterhalt angerechnet werden, ebenso wie seine Aufwandsentschädigung als Übungsleiter (unregelmäßig). Das würde dann - korrigiere mich, wenn ich falsch liege - dazu führen, dass mir keine Leistungen der Arge zustehen und somit eben auch keine Krankenversicherung.
Entweder leg ich meinen Minijob ab oder mein Sohn zieht aus. Dann muss ich allerdings auch ausziehen, denn 64qm stehen mir dann nicht mehr zu.
Es ist zum Haareraufen. Es kann doch nicht sein, dass man zur Untätigkeit verdammt wird, nur um krankenversichert zu bleiben?!?