Also können Maßnahmen auch ohne EGV erlassen werden?
Bei dem einen steht Zuweisung und bei dem anderen Angebot...Angebot mit Rechtsfolgebelehrung...ist auch ein interessantes Angebot...ist dann eher ein Befehl ansonsten gibt es eine Strafe...aber gegen die Maßnahme kann man ja auch klagen..die ist ja ein Verwaltungsakt.