Beiträge von Mark12

    Also können Maßnahmen auch ohne EGV erlassen werden?
    Bei dem einen steht Zuweisung und bei dem anderen Angebot...Angebot mit Rechtsfolgebelehrung...ist auch ein interessantes Angebot...ist dann eher ein Befehl ansonsten gibt es eine Strafe...aber gegen die Maßnahme kann man ja auch klagen..die ist ja ein Verwaltungsakt.

    Hallo,
    Ich habe heute eine Zuweisung zu einer Massnahme bekommen und gleichzeitig war eine neue EGV in doppelter Ausfertigung dabei mit dem Hinweis eine unterschrieben zurückzuschicken und da stand auch die Massnahme als Ziel drin. Und das obwohl ich nächste Woche einen Termin beim SB hab. Da hätte man ja alles besprechen können.
    Ist das so in Ordnung?Liebe Grüße