Ich bin schon länger Krank nur hatte ich mir dann erst eine Krankschreibung geholt als die Maßnahme los ging.. Ich brauchte ja davor keine...
Meine Frage ist: Kann ich wieder wegen dem selben Sanktioniert werden? Wenn ich weiterhin nicht hin gehe?
Laut EGV soll ich Bewerbungen schreiben wenn keine zu Weisung zur Maßnahme statt findet.. Diese hat ja nicht statt gefunden da ich nicht hin bin und mit mir kein Termin ausgemacht wurde als ich die den Maßnahmeträger kontaktiert hatte. Dieser hat mir zur Krankmeldung geraten.