Ok, danke. Das hilft mir schonmal weiter.
Beiträge von FrauSocke
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Hoppel, wenn du offenbar eine bessere Quelle bist (was ich sehr gerne glaube), warum antwortest du mir dann nicht einfach konkret auf meine Fragen? Ich bin nicht hierher gekommen, um mich über meine Art der Internetrecherche belehren zu lassen.
Was genau ist der Unterschied zwischen wirtschaften und haushalten (auch hier sind andere Quellen im Internet nicht sehr aussagekräftig oder schwammig)? Wenn mir ein "anreissen" der Fakten helfen würde, könnte ich tatsächlich beliebig überall im Netz suchen.
Und wie schätzt du die Situation ein? Stimmst du denn mit den anderen Internetquellen von mir überein, dass das erste Jahr recht unproblematisch ist, was die Bedarfsgemeinschaft betrifft?
Kann man die Bedarfsgemeinschaft mit dem Partner von den Vorraussetzugen für eine Eheähnliche-Lebensgemeinschaft ableiten? Gelten die vier Voraussetzung für die eheähnliche Partnerschaft also auch in diesem Fall:
-keine gemeinsamen Konten
-keine gemeinsamen Kinder in der Wohnung
-angehörige in der Wohnung zu "betreuen"
-länger als ein Jahr zusammen zu wohnen"Verräterisch" so, dass uns eine Bedrafsgemeinschaft ausgelegt werden kann, obwohl diese (nach den oberen vier Punkten) nicht besteht.
Letzendlich hoffe ich ja sowieso, dass die Arbeitlosigkeit schnell vorbei ist, ich suche also nicht nach Möglichkeiten, wie ich möglichst effizient das Amt bescheißen kann, ich will schlichtweg nur nicht, dass mein Freund finanziell für mich verantwortlich ist.
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OK, danke. Damit ist die Option bei meinen Eltern wohnen zu bleiben fast raus.
Ich habe gerade im Internet nochmach recherchiert, wie es mit dem Zusammenleben mit dem Freund aussieht. Das ist nicht ganz einfach, da offenbar häufig neue gerichtliche Urteile dazu gefällt werden.
Aber sow ie ich das verstanden habe, sind sich die meisten Websites einig, dass das erste Jahr des Zusammenwohnens recht locker als NICHT Bedarfsgemeinschaft durch geht...
Zudem ist es wohl wichtig, kein Geminsames Konto zu haben (haben wir nicht) und am Besten auch keine gemeinsamen Kinder zusammen aufzuziehen (ebenso nicht vorhanden).
Wo wird denn die Grenze zu einem gemeinsamen Haushalten gezogen? Gemeinsames Bett und Einrichtung ist vermutlich verräterisch..? -
Hallo Liebe Gemeinschaft,
ich versuche gerade mich durch den Dschungel der Antragsstellung zu kämpfen. Ich habe gerade mein Studium beendet und muss mich für den Bewerbungsünergang Arbeitslos melden.
Ich bin älter als 25 und lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern. Wenn ich es richtig herausgefunden habe, wäre ich im Haushalt meiner Eltern jetzt KEINE Bedrafsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft, weil ich über 25 Jahre alt bin. Kann das so jemand bestätigen? Wenn ich dort nun wohnen bleibe und Hartz IV beantrage, was bedeutet das für die Einkommensberechnung meiner Eltern? Meinen Eltern gehört das Haus, es gibt also keine regelmässige Miete, die gezahlt wird.Andererseits, führe ich eine Fernbeziehung und das Ende des Studiums wäre nun der perfekte Zeitpunkt zu meinem Freund zu ziehen. Der ist erwärbstätig und bezieht sonst keine Listungen. Nun habe ich gelesen, dass von einer Bedrafsgemeinschaft ausgegangen wird, wenn man länger als 1 Jahr zusammen lebt. Was bedeutet das nun für mich? Ich lebe dann durch den frischen Umzug kürzer als 1 Jahr mit meinem Freund zusammen. Da wir aber zusammen haushalten werden, wird es vom ersten Tag an eine Bedarfsgemeinschaft sein. Wird das vom Arbeitsamt nun als Bedrafsgemeinschaft angerechnet oder nicht?
Ich würde meinem Freund gerne ersparen seine Finanzen offenlegen zu müssen, da das einen unangenehmen Beigeschmack hat, wenn es keine Bedarfsgemeinschaft wäre, wäre das also optimal.
Kennt sich da jemand aus?