Guten Tag!
Ich habe heute den Untermietsvertrag eingereicht und die Sachbearbeiterin meinte, daß sie mir in Kürze den Aufhebungsbescheid für das Darlehen zusenden wird.
Ich bin unheimlich erleichtert und danke Euch nochmals für Eure Hilfe!
Christian
Guten Tag!
Ich habe heute den Untermietsvertrag eingereicht und die Sachbearbeiterin meinte, daß sie mir in Kürze den Aufhebungsbescheid für das Darlehen zusenden wird.
Ich bin unheimlich erleichtert und danke Euch nochmals für Eure Hilfe!
Christian
Guten Abend!
Ich war heute mit meinen Rechtsanwalt bei dem Geschäftsführer vom Jobcenter.
@Phillip
Soweit ich mitbekommen habe, ist Deine Idee zwar gut. Aber sie hilft in meinem Fall nicht: wir wohnen in München und mein Sohn studiert in Berlin. Damit liegt der Lebensmittelpunkt quasi fast automatisch in Berlin und das Zimmer in München würde so nicht akzeptiert werden.
Du kennst schon den Unterschied zwischen einer Einliegerwohnung, also abgeschlossene eigene Wohnung mit Küche, Bad und WC und einem Untermietsverhältnis, also einem abgeschlossenen Zimmer mit ansonsten Gemeinschaftsräumen? Beide, Anwalt und Amtsleiter, haben nur müde gelächelt angesichts Deines "Argumentes". Du solltest vielleicht auf solche Dinge achten und Hilfesuchende nicht verwirren.
Haupttreffer! Ich habe eine Frist bekommen, um einen Untermieter zu finden - dann wird das Haus nicht mehr als verwertbares Vermögen angesehen. Danke danke danke - und wenn Du mal in München bist - sag mir hier Bescheid und ich lade Dich ins Hofbräu ein....
Danke nochmal an alle, die sich mit meinem Problem beschäftigt haben.
Christian
Guten Abend!
Ich war heute bei einem Fachanwalt für Sozialrecht und hatte auch einen Ausdruck dieser Diskussion hier mit.
--> philipp.1977
Der Fachanwalt hat nur gelächelt, als er Deine Meinung gelesen hat. Er meinte, daß er Deine Meinung zwar verstehen kann, sie aber nicht auf irgendwelche rechtlichen Grundlagen aufbaut.
--> Hoppel
Leider hast Du wohl laut Anwalt recht und die Verwertungsforderung ist rechtens.
--> Beide
Es gäbe hier auch kaum Einzelfallgründe, wie sie philipp nennt, die in Betracht kämen: es handele sich nicht um eine Mietwohnung, sondern um einen sowieso schon im Gegensatz zur Mietwohnung wesentlich größeren Wohnraum, weswegen Aspekte wie Behinderung und dergleichen nicht zutreffen. Insofern entfalle diese Einzelfallprüfung vom Prinzip her.
--> Hoppel
Danke für Deine Hinweise, sie haben mir geholfen. Über das mit der Untervermietung werde ich nachdenken - auch für diesen Hinweis herzlichen Dank.
Schönes Wochenende!
Guten Tag!
Ich habe ein Eigenheim und beziehe ALG II. Nun ist mein Sohn wegen seines Studiums ausgezogen und nun wohnen nur noch meine Frau, Tochter und ich im Haus. Das Haus hat eine Wohnfläche von 129 qm.
Nun habe ich Post vom Amt bekommen, daß das Haus als verwertbares Vermögen angesehen wird und ich das ALG II nur noch als Darlehen bekommen würde. Begründet wird dies mit einer "nicht angemessenen Grösse" des Hauses.
Nun geht mir natürlich der Hintern auf Grundeis und meine Frage wäre, ob das rechtens ist. Meiner Meinung nach zählt selbst bewohntes Haus zum Schonvermögen. Was also kann ich dagegen machen?
Ein verzweifelter Vater