Hi,
danke für die weiterhin sehr hilfreichen Antworten.
Wir haben den Mietvertrag für diese Wohnung im Februar 2016 unterschrieben. Bezugsbereit war die Wohnung allerdings erst im April, was auch das Einzugsdatum meiner Partnerin darstellt. Da ich für eine längere Zeit noch bei meiner Mutter gewohnt habe, war ich dort auch bis zum 22.09.2016 gemeldet. Tatsächlich bin ich auch erst zu diesem Zeitpunkt mit meiner Freundin endgültig zusammen gezogen. Dennoch war von anfang an klar, dass wir zusammen im Mietvertrag stehen. Folglich stehe ich seit Febuar 2016 mit im Mietvertrag. Der Sachbearbeiter hatte schon bei der Einreichung meiner Unterlagen diese Sachverhalte hinterfragt und darauf hingewiesen, dass er das wohl so nicht akzeptieren kann. In dem Brief "Aufforderung zur Mitwirkung" steht allerdings über diese Sachlage nichts drinne.
Ich habe meinen Vermieter kontaktiert. Dieser schickt mir einen Brief, in dem bestätigt wird, dass die Wohnung erst im April 2016 bezugsbereit war. Des Weiteren sagt meine Meldebescheinigung ja aus, dass ich erst seit dem 22.09.2016 in dieser Wohnung wohne.
Hier jetzt meine Frage: Da meine Partnerin und ich noch nicht lange zusammen sind und auch erst seit kurzem zusammen wohnen, wird dies ja als "Wohnung auf Probe" genannt und ihre Einkünfte nicht zur Berechnung meiner Leistungsansprüche herangezogen. Soll ich jetzt die Stellungnahme vom Vermieter und eine Stellungnahme von mir, in der ich nochmals erkläre, wie die Wohnsituation und so weiter enstanden ist, unaufgefordert einreichen oder soll ich warten, bis ich erfahre, wie das Jobcenter damit umgeht?
Vielen Dank im Voraus... und sorry für die vielen Fragen, aber ich bin wirklich sehr unsicher.
Beste Grüße