Jein.
Aus meiner Praxiserfahrung kann ich bei Ablehnung nur dazu raten das Problem bei den 1. Sachbearbeitern oder dem Teamleiter anzusprechen. Denn wie oben schon geschrieben, hat ein normaler SB kaum die Befugnis eine größere Wohnung etc. zu genehmigen, ein Teamleiter kann sich auch mal über die örtlichen KdU Bestimmungen hinwegsetzen (Einzelfallentscheidung). Solch ein Gespräch dauert vielleicht 5-10 Minuten, führt oftmals zum Erfolg und bedeutet keinen lästigen Schriftwechsel.
Natürlich sollte man Widerspruch erheben, allerdings führt solch ein Gespräch schon oftmals zum gewünschten Ziel! Deswegen im Falle einer Ablehnung Widerspruch schreiben und das Gespräch suchen!
Hallo Bass386,
aus meiner Praxiserfahrung im Falle des
Konstruktes der temp. BG kann ich sagen,
dass ein Teamleiter mit seinem Ermessens-spielraum wahrlich NICHT und gerade bei den örtlichen KdU sich über die kommunalen Bestimmungen hinwegsetzen kann. Darüber wird der GF des zuständigen JC nicht amused sein.
In der Komplexität zu den KdU (bundesweit mangelnder bezahlbarer Wohnraum) und in
der Vorgehensweise zu den sonstigen LB
bezüglich Ansetzung des vollen zusätzlichen
Wohnflächenbedarfes wird nicht in jedem
Fall Rechnung getragen.
Grundsätzlich verweigern die zuständigen JC
eher den Mehrbedarf bei KdU, obwohl Familiengerichte das fordern.