Danke für die schnellen antworten.
Ich suche schon seit einem Jahr in meiner Stadt eine Wohnung aber ich komme nicht mal zu den Besichtigungen da ich meist nicht mal eine Antwort erhalte.
aber ich werd nicht aufgeben ...
Danke für die schnellen antworten.
Ich suche schon seit einem Jahr in meiner Stadt eine Wohnung aber ich komme nicht mal zu den Besichtigungen da ich meist nicht mal eine Antwort erhalte.
aber ich werd nicht aufgeben ...
Die Obdachlosenunterkunft ist ein von der Stadt gekauftes Haus in dem ich mir ein Zimmer mit einer weiteren Person teile.
Hallo,
Ich bin 26 Jahre alt beziehe seit über einem Jahr SGBII Leistungen und lebe seit dem in einer Obdachlosenunterkunft der Stadt da ich keine Wohnung finde.
In der Unterkunft wird mir ein Bett, Matratze, Tisch, Stuhl und eine Kochplatte zur Verfügung gestellt.
Ich besitze abgesehen von meiner Kleidung und meinem Laptop und einem Kissen nichts.
Um mir ein normalen Alltag zu ermöglichen fehlt mir demnach so einiges darum habe ich versucht einen Antrag auf Erstausstattung gestellt um mir unter anderem folgende Dinge anschaffen zu können:
-Waschmaschiene
-Wäscheständer
-Kühlschrank
-Topf&Pfanne
-Geschirr & Besteck
-Bettdecke
-Staubsauger
Die Sachbearbeiterin hat meinen Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass die Zahlung der Erstausstatttung nur bei Bezug einer eigenen Wohnung möglich sei.
Muss ich mich damit abfinden ?