Hi Derzeitig also noch bis August sind es 812€ Brutto. Das Kindergeld muss laut meiner SB per Antrag abgezweigt werden, da er ja bei einem Zusammenzug nicht mehr bei seinen Eltern wohnen würde und der Anspruch darauf dann ihm gilt, solange bis er eben mit der Ausbildung fertig ist. Das wird standardmäßig wohl immer verlangt, ich musste meines beim Auszug aus dem Elternhaus damals auch abzweigen lassen und meine Schwester auch. Es geht wohl auch darum, dass man das nicht unter der Hand von den Eltern erhält und am Amt vorbei schleust. Beim BAB wurde uns gesagt, dass er dafür zu viel verdient und solange er bei seinen Eltern wohnt und keine eigene Wohnung zwingend erforderlich ist, auch das hohe Einkommen seiner beiden Eltern einen Anspruch darauf verhindert. Ob das bei einem Antrag nach dem Auszug anders aussieht, weiß ich allerdings nicht. Die andere Frage wäre dann, ob das auch in der BG verrechnet werden würde und ob sie dann nicht damit anfangen, dass er Unterhalt von seinen Eltern fordern soll und ob er es überhaupt noch während der Ausbildung erhält.
Bei meinem Ex wurde BAB bereits von Anfang an beantragt (war eine Schreinerlehre mit Geringstvergütung). Erhalten hat er es erst im dritten Lehrjahr...Vorher wurde immer wieder abgelehnt, mit der Begründung, dass die Eltern unterhaltspflichtig seien, obwohl diese nachweislich selbst nur ALG 2 bekamen.
Beiträge von Nza Kpl
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Ein großer wichtiger Tipp, das Jobcenter ist nicht unbedingt dazu angehalten dich nach den Abrechnungen zu fragen und ihnen in diesem Sinne hinterher zu laufen. Als Leistungsbezieher stehst du, wie oben bereits erwähnt, in der Pflicht bzw. Verantwortung, alle Veränderungen in den Vermögensverhaltnissen unverzüglich anzugeben, um deinen Anspruch auf Leistungen und deren Höhe zu wahren. Darunter fällt nicht nur Einkommen im Sinne einer Beschäftigung, sondern eben auch einmalige Zahlungen und Zahlungen bei denen man gar nicht davon ausgeht sie melden zu müssen, selbst wenn es nur Kleinstbeträge wären. Sobald du also Nebenkostennachzahlungen erhältst, musst du diese "unverzüglich" melden und zwar als solche nachweisbar. Du kannst in diesem Sinne froh sein, dass du damals nicht sanktioniert wurdest, da du es ja von selbst und wohl auch nicht fristgerecht gemeldet hast. Im Übrigen, verlange über Barzahlungen immer einen Beleg und der Vermieter ist in der Regel verpflichtet dir die Aufschlüsselung / Abrechnung zukommen zu lassen. Warum hat der Vermieter dir die Abrechnung(en) nicht ausgehändigt und du sie zum Jobcenter gebracht? Und traue keinem Bearbeiter, der iwas unter den Tisch fallen lässt, denn dafür hast du dann ja keinen schriftlichen Nachweis. Einzig Positives: Du kannst jetzt davon ausgehen, dass sie dich immer danach fragen oder dich diesbezüglich anschreiben werden, da sie nun wissen, wann du die Nachzahlungen / Abrechnungen in der Regel erhältst. Somit wirst du zumindest automatisch daran erinnert, sie fristgerecht abzugeben und den Geldeingang nachzuweisen, denn tust du das nicht, kommt die Saktionsandrohung.
Vllt wäre es sinnvoll einen Antrag auf Stundung zu stellen, damit du die Rückforderung nicht gleich und in vollem Umfang erstatten musst, gemäß einer Rückzahlungsvereinbarung. Oder Sie können die Rückforderung auch auf die kommenden Monate verteilen und vom Regelsatz einbehalten.
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Hi Hast du denn mal gefragt, ob dir auch elternunabhängiges Bafög, also nicht das normale Schüler Bafög zustehen könnte, denn je nach Ausbildungsart, Schule und Stufe ist das unterschiedlich geregelt. Aber für schulische Ausbildungen, bei welchen man ein Fachabitur erwerben kann, gibt es das. Aber auch nur, wenn man auf eine eigene Wohnung angewiesen und eine Unterbringung bei den Eltern nicht möglich ist oder auch die Entfernung zur Ausbildungstätte es erforderlich macht. Bei mir waren es 572 Euro + Kindergeld (dieses muss allerdings direkt auf dein Konto gehen und dafür muss ein Abzweigungsantrag vorliegen - eine Absprache mit den Eltern oder einfach Bar auf die Hand zählt bei keinem Amt!). Und du musst nachweisen können, dass deine Eltern keinen Unterhalt zahlen können, was ja anscheinend der Fall ist. Laut ehemaligen Klassenkameraden wird wohl auch der Minijob nicht mit dem elternunabhängigen Bafög verrechnet. Im elternunabhängigen Bafög ist bei 572 € die Pauschale für eine angemessene Wohnung bereits enthalten. Hättest du den Minijob nicht und hast zwar eine von den Kosten und der Größe her angemessene Wohnung, dein Bafög und Kindergeld, es würden aber dennoch Zusatzkosten z. B. bei höheren Betriebskosten / Heizkostenabrechnung als erwartet anfallen, gewährt das Jobcenter u.U. je nach Härtefall auch einmalige Zusatzleistungen. PS: Das elternunabhängige Bafög für eine schulische Erstausbildung und / oder Abitur ist auch nicht rückzahlungspflichtig bzw. zur Hälfte auf Darlehensbasis wie das Studentenbafög... Also falls es in Frage kommt, lass dich da nicht über den Tisch ziehen...
Falls du keine eigene Wohnung findest, kannst du ja auch nach einer WG schauen. Vielleicht findest du auch Mädels auf deiner Schule, die gerne eine WG bilden würden.
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Hallo ihr Lieben,
Ich bin neu in eurem Forum und entschuldige mich schon mal, falls ich meine Frage im falschen Bereich poste und wegen des langen Beitrags.
Und zwar würde ich gerne wissen, wie viel ALG 2 Anspruch ich, mein Partner und unser Kind was im Juli zur Welt kommt in einer Bedarfsgemeinschaft noch haben? Komme mit den ganzen Rechnern nicht weiter, da es kein Regelfall ist.
Zur Situation: Ich bin 25, schwanger und beziehe ALG 2 und wohne auf 35qm in einer Dachgeschosswohnung. Mein Partner ist 22, macht eine Ausbildung im 2. Lehrjahr, bekommt 650 Euro Ausbildungsvergütung netto und lebt bei seinen Eltern, welche sein Kindergeld in Höhe von 192 Euro erhalten.
Unser Kind kommt im Juli auf die Welt und wir haben die Vaterschaft, das gemeinsame Sorgerecht und den Mindestunterhalt auf anraten meines Jobcenters gleich beurkunden lassen.Da meine Wohnung für 2-3 Personen zu klein ist und wir das Kind gemeinsam erziehen wollen, sollen wir nun einen Antrag auf Umzug stellen. Ziehen wir zu dritt um, sind wir logischerweise eine Bedarfsgemeinschaft. Allerdings konnte / wollte mir bisher keiner ausrechnen, was uns wirklich zum Leben bleibt. Ziehen wir nämlich im Bereich meines zuständigen Jobcenters in eine Wohnung, hat mein Freund einfache Fahrtkosten von über 200 Euro (54km zur Ausbildungsstätte x 0,20 € x5 Tage die Woche x4 Wochen) und dabei ergibt sich dann auch noch ein Berechnungsproblem weil er ja in der Ausbildung alle paar Monate unterschiedlich lange Blockunterricht hat (48km einfach). Seine Vergütung wird verrechnet, ebenso wie sein Kindergeld?, was wir dann abzweigen lassen müssten und der Grundfreibetrag sind ja nur 100 Euro... Aber bei so immensen einfachen Fahrtkosten bliebe kaum was zum Leben und dann würde ja auch noch das Kindergeld des Babys iwie verrechnet werden? Ahja und Kfz Versicherung zahlt er mtl. auch noch 50 Euro an seine Eltern. Ziehen wir nicht zusammen, könnte er das Kind bei jetzigem Stand nur 2x pro Woche besuchen und dann müsse er ja iwie den Unterhalt auch erbringen oder einen Zuschuss beantragen und wegen des gemeinsamen Sorgerechts bekomme ich auch keinen Mehrbedarf für Alleinerziehende, obwohl ich dann quasi außer der zweimal pro Woche, komplett für das Kind alleine sorgen müsste. (Müsse er den Unterhalt iwie alleine aufbringen und hat dann auch noch seine aktuellen Fahrtkosten, kann er gar nicht mehr kommen.) Der Umzug in seinen Landkreis würde uns zwar Fahrtkosten ersparen, aber die Mietobergrenzen sind niedriger und die Wohnungen selbst noch teurer als in meiner Stadt und nach über 6 Monaten Wohnungssuche, habe ich dort gestern gerade mal eine Sozialwohnung ohne richtige Heizung gefunden. Alle anderen Wohnungen sind zu teuer oder die Vermieter wollen keine Familien, Paare, Menschen mit Leistungen vom Jobcenter, Menschen U30...
Es wäre so lieb, wenn mir jemand mal sagen könnte, wie sich das berechnet.