sorry, aber diese Pauchalaussage ist falsch. Im Falle von Laura kann sie den Kontostand von 350 € plausibel mit der Lohnzahlung begründen und der Kontostand bewegt sich auch nicht in dem Rahmen wie in Deinen Ausführungen.
zugegeben, die 50.000 € im Beispiel sind stark überzogen. Dennoch halte ich meine Pauschalaussage für nicht falsch. Man sollte immer bedenken, wir haben es hier mit den deutschen Sozialgesetzen zu tun. Im Gesetz steht auch nichts darüber, das der Sachbearbeiter im Jobcenter einen Ermessensspielraum hat. Somit sind für mich die 150 € je vollendetem Lebensjahr zuzüglich 750 € maßgebend. Wie ein Sachbearbeiter entscheidet, wenn ein Antragsteller geringfügig darüber liegt, naja das ist wohl in jedem Jobcenter anders.