1. Bin noch noch kein ALG2 Bezieher
2. Aussicht einen Job zu finden kann ich kaum beurteilen..
Danke ...
1. Bin noch noch kein ALG2 Bezieher
2. Aussicht einen Job zu finden kann ich kaum beurteilen..
Danke ...
Erstmal Danke an Euch.
Bin 40 Jahre alt, das Haus ist noch nicht abbezahlt.
Hallo zusammen,
Wie sieht es bei Eigentum von einer Doppelhaushälfte aus wenn man ins Hartz4 rutscht...Eltern mit 2Kindern. Wohnfläche 131 qm und 150qm Gartenfläche.
1.) Laut BSG darf man 130qm haben. Ein Problem ?
2.) Sollte 1 Kind ausziehen wird wohl verwertet werden müssen. Kann man das Haus trotzdem behalten und ALG2 beziehen wenn man die überschrittenen qm vermietet und die Einnahme anrechnen lässt ?
3.) Sollte das 2. Kind auch ausziehen: Welche Möglichkeiten gibt es außer dass man das Haus verkaufen muss um davon leben zu müssen ?
Ich habe folgendes gelesen, Zitat:
Erwirbt der Arbeitssuchende allerdings mit den Kaufpreismitteln aus dem Verkauf seiner „zu großen“ Immobilie nun ein „angemessen großes“ Hausgrundstück, ist dies nach der bisherigen Sozialhilfepraxis zulässig.
Der Anspruch auf ALG II bleibt dann erhalten.
Ist damit nur Grundstück gemeint oder auch Hauserwerb/Wohnungserwerb ? Dann könnte man mit dem Erlös ein angemessenes Haus kaufen und darin wohnen und weiterhin ALG2 bekommen ? Anstatt erst mit dem erzielten Erlös zu leben ohne ALG2 bekommen zu dürfen.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich suche keinen Tipp mit dem ich den Job Center betrüge sondern ich möchte nur wissen welche rechtlichen Möglichkeiten mir nach vielen Jahren harter Arbeit und eingezahlten Steuern zustehen anstatt dass ich wieder von 0 anfangen muss wie jemand der keinen Cent Steueren eingezahlt hat... Klingt vielleicht unfreundlich obwohl ich dies nicht beabsichtige aber ist harte Realität wie viele mich bestimmt verstehen werden..
Danke im voraus für Eure Antworten
Erstmal Danke für die Antworten. Es geht um folgendes:
Das JC meint ich hätte die Unterlagen nicht eingereicht ! Es geht um die abschließende Einkommenserklärung für Selbsständige. Ich habe sie einegreicht, aber laut JC nicht fristgemäß und daher gilt es wohl "Nicht eingereicht"
Mein Anliegen ist: Ich bin bereit zu viel bekommene Leistung zurück zu zahlen. Aber nur das "zu viel bekommene". Mein Einkommen soll angerechnet werden. Das JC sagt aber wir rechnen nichts an, sondern wir fordern alles zurück, da angeforderte Nachweise zu spät eingereicht sind.
In diesem Zusammenhang eine Frage: Gibt es Anwälte, die einen pauschalen Preis machen ?
Bin ich in der Annahme richtig, dass meine Versicherung einen solchen Fall nicht übernehmen würde, da es um Lesitunggsbescheide vom 2012 und 2013 geht und ich seit 2015 versichert bin ?
Hallo zusammen,
Das JC verlangte nach zwei Jahren Leistungsauszahlung Unterlagen zum erzielten Gewinn aus Selbstständigkeit. Ich reichte die Unterlagen ein indem ich und meine Frau diese in den Briefkasten vom JC einwarfen. Nach einigen Tagen verlangte es nocheinmal die gleichen Unterlagen als hätten wir dies nicht getan und dann nocheinmal. Dem bin ich absichtlich nicht nachgekommen weil ich nicht bereit war den gleichen Aufwand erneut zu erbringen. Dann bekam ich einen Brief mit Beschluss, ich und meine Frau sollen alles zurück zahlen was wir bekommen haben anstatt mein Einkommen anzurechnen und die Differenz zu verlangen. Meinem Widerruf wurde nicht stattgegeben da ich die geforderten Unterlagen nicht eingereicht hätte obwohl ich das in Anwesenheit meiner Frau in den Briefkasten eingeworfen hatte.
Jetzt hätte ich die Gelegenheit zu klagen.
Erstens: Ich beziehe seit einigen Jahren kein ALG2 mehr. Muss ich die Anwaltskosten tragen ?
Zweitens: Wenn ich eine Klage einreiche muss ich diese schon dann begründen, oder kann ich das etwas später machen wenn ja innerhalb welcher Frist muss ich meine Klage begründen ?
Drittens: Kann die Anwesenheit meiner Frau ein Beweis sein dass ich die Unterlagen eingereicht habe ? (gilt sie als Zeugin obwohl sie meine Frau ist ?)
Danke im voraus