Hallo,
das ist eine reine Maßnahme der Arbeitsagentur und hat nichts (wie das Forum hier) mit ALG II zu tun? Dann wäre meine Antwort tatsächlich nicht richtig, da diese nur bei einer vergleichbaren Ausbildung bei Bezug von ALG II zutrifft.
Gruß!
Hallo,
das ist eine reine Maßnahme der Arbeitsagentur und hat nichts (wie das Forum hier) mit ALG II zu tun? Dann wäre meine Antwort tatsächlich nicht richtig, da diese nur bei einer vergleichbaren Ausbildung bei Bezug von ALG II zutrifft.
Gruß!
Hallo,
ich nehme mal an, daß es die regelmäßigen Termine sind, die mindestens einmal im Vierteljahr zu absolvieren sind.
Gruß!
Hallo,
Habe ich demnach Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35% bereits während der Maßnahme, oder erst mit Beginn der Ausbildung?
gar keinen, da es sich 1. um eine Ausbildung handelt und 2. Du keinen GdB hast.
Gruß!
Hallo,
müssen wir eigentlich nicht einen Änderungsbescheid für September erhalten ?
sollte tatsächlich so sein.
Ich frage mich, ob dieser Freibetrag von nur 100 € richtig ist ?
ja, da es sich nicht um Einkommen aus einer Lohntätigkeit handelt (sondern um eine Lohnersatzeinnahme).
hat mein Sohn einen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Behinderte ?
Nein, da es sich um eine Ausbildung und keine Erwerbstätigkeit handelt.
Gruß!
Hallo,
verstehe ich das richtig
vom Prinzip richtig - es sei denn, der Pkw ist unabwendbar notwendig. Das trifft aber selten auf Neuwagen zu.
Gruß!
Hallo,
mit dem Darlehen sind solche zur Anschaffung von Betriebsvermögen gemeint, nicht aber für einen Pkw.
Gruß!
Hallo,
ehrlich gesagt kann kaum durch eine falsche Angabe im EKS ein Einkommen von 3.600 € je Monat entstehen. Da hast Du offensichtlich noch ein bißchen mehr Fehler gemacht. Abgesehen davon bildet sich das anzurechnende Einkommen nicht nur aus der EKS, sondern auch anderen Belegen wie der letzten Steuererklärung. Also scheinen diese 3.600 € nicht einfach so aufzutauchen.
Abgesehen davon ist auch die Auskunft mit den Schulden durchaus richtig. Diese werden i.A. nicht durch das Jobcenter übernommen und berücksichtigt.
In Sachen Rechtsschutz kannst Du per Google nach "Fachanwalt für Sozialrecht" an Deinem Wohnort suchen. Dieser kann dann ggf. den Widerspruch aufsetzen. Angesichts des errechneten Einkommens zweifele ich allerdings daran, daß Du einen Beratungsschein erhalten wirst. Auch bestehen gewisse Zweifel, daß hier ein Eilverfahren etwas bringt. Aber das kann Dir ein Anwalt anhand der konkreten Unterlagen besser sagen.
Gruß!
Hallo,
ausschließlich per Post.
Gruß!
Hallo,
Deine Mutter sollte dem Jobcenter ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie erklärt, daß Du Deinen eigenen Lebensunterhalt finanzierst und also nicht mehr zur BG der Mutter gehörst. Dann mußt Du jedoch Deinen Anteil an der Miete selbst bezahlen.
Ihr bildet dann eine Haushaltsgemeinschaft.
Gruß
Hallo,
wie lange lebt Ihr denn schon zusammen?
Gruß!
Hallo,
Dazu kommt, dass ich mehrere Mitschüler habe, die teilweise sogar unter 30 sind... die Geld vom Jobcenter bekommen.
hier dürfte die Ausgangssituation auch anders aussehen als bei Dir.
Wieso werde ich bei dem versuch meine Situation zu verbessern nicht unterstützt?
Weil das erst einmal Deine einsame Entscheidung war, die Du offensichtlich nicht vorher finanziell abgeklärt hast?
Wieso bekommen leute in anderen Städten das Abitur als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Finanziert und ich werde abgelehnt?
Weil auch andere Leute in anderen Städten ein Abi nicht als ABM finanziert bekommen?
Fakt ist: Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und das Jobcenter kann Dich also nicht vermitteln. Deine Entscheidung, das Abi nachzuholen, ist für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ohne Interesse. Kurzum: Du verlangst finanzielle Zuschüsse für eine einsame Entscheidung Deinerseits, die noch keinerlei Aussichten auf einen Job verspricht.
Gruß!
Könntest Du Deine laienhafte und vollkommen unbegründete Meinung (die mal wieder aus einem falschen Rechtskreis stammt) außerhalb dieses Forums äußern? Hier verunsicherst Du nur die Leute, die begründete Antworten suchen und diese bei Dir nicht finden.
Gruß!
Und nochmal der Versuch, Deine Meinung durchzudrücken, casio? Sie wird auch dadurch nicht´richtiger...
Gruß!
Hallo,
mit Aufnahme der Ausbildung stellst Du bei dem Jobcenter jeweils einen Antrag auf Sozialgeld und Mehrbedarf sowie bei der Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld. Gleichzeitig mußt Du tatsächlich bei dem Jobcenter einen Änderungsantrag stellen, denn Dein Einkommen ändert sich ja und Du selbst hast ja keinen Anspruch auf ALG II mehr (bis auf den Alleinerziehenden-Mehrbedarf). Also mußt Du insgesamt 4 Anträge stellen.
Wenn die Bearbeitung (sofern ich auf andere Ämter muss, Wohngeld wird scheinbar direkt bei der Stadt beantragt, wie ich nun recherchiert habe), kann dann vom JC überbrückt werden und die holen sich das zurück o. ä.?
Das geht zwar, kompliziert aber das ganze Antragsverfahren.
Gruß!
Hallo,
Wenn dieser auf " Privatdarlehen " lautet
und woher nimmst Du das Wissen, wie der Überweisungszweck lautet?
Gruß!
Hallo,
das kann Dir nur Dein Sachbearbeiter sagen.
Gruß!
Hallo,
bei all Deinen "klugen" Bemerkungen vergißt Du nur eins: die Vorlage der Kontoauszüge der mindestens letzten 3 Monate. Und spätestens dann würde auffallen, daß hier vom Vermögen Schulden bezahlt wurden, obwohl man wußte, daß man auf ALG II angewiesen ist.
Also bitte von solchen "Ratschlägen" absehen...
Gruß!
Hallo,
lassen wir mal den Unterhalt beiseite.
Deine Tochter hat einen Bedarf von 245 € Regelsatz + 250 € anteilige Miete = 495 € - 204 € Kindergeld = 291 € Sozialgeld. Du selbst hast keinen Anspruch auf ALG II, allerdings könnte der Mehrbedarf für Alleinerziehung in Betracht kommen. Bei Dir selbst könnte noch Wohngeld für Deiner anteilige Miete zum Tragen kommen (so um die 90 €).
Damit hätten wir dann 291 € Sozialgeld, 204 € Kindergeld, 147 € Mehrbedarf, 90 € Wohngeld und 610 € Ausbildungsvergütung. Zusammen hättest Du also 1.342 € abzüglich 500 € Miete = 842 € zum Leben. Also kein Grund, nun aufzugeben...
Gruß!
Hallo,
ich mache Dir wenig Hoffnung darauf, daß der Sachbearbeiter mit einem Abbruch der Maßnahme einverstanden sein wird.
1. sind es noch 5 Monate Zeit bis zu Deinem Arbeitsbeginn - es besteht also kein akuter Anlaß
2. ist der Arbeitsbeginn von dem FS abhängig, den Du erst noch machen mußt. Keiner weiß, ob Du diesen von den Prüfungen, aber auch ärztlicherseits bestehen wirst.
Gruß!
Hallo,
in einer WG
Du wohnst also nicht allein mit Deinem Kind? Ist der Mitbewohner mit Dir verwandt oder bist Du mit ihm liiert? Wie hoch ist die anteilige Warm- und Kaltmiete für Dich und das Kind?
Gruß!
Hallo,
Du hättest vor Antragstellung das Vermögen auf das Girokonto übertragen müssen um die jetzige Situation zu vermeiden.
das ist nun mal schlicht Blödsinn.
und dieses darf ich nicht gegen den ausgereizten Dispositionskredit auf meinem Girokonto aufrechnen
Schulden haben nichts mit ALG II zu tun, wie Grace schon schrieb. Dementsprechend kannst Du auch übersteigendes Vermögen nicht mit Schulden verrechnen, um so innerhalb der Freigrenzen zu kommen.
Kann mir jemand vielleicht Quellen nennen, in denen ich das nachlesen kann?
Was für Quellen soll es denn dazu geben? Es gilt der von grace genannte Grundsatz - da müssen dann nicht noch irgendwelche Extra-Bestimmungen für Schulden aufgeführt werden.
Gruß!
Hallo,
wenn der Vater unbekannt ist - wie kann dann eine Klage laufen?
Abgesehen davon: Du schreibst zwar Romane, nennst aber nicht das eigentlich Wichtige: wie hoch ist die Warmmiete? Wie hoch die Brutto- und die Nettoausbildungsvergütung? Wie alt ist das Kind?
Gruß!
Hallo,
kein Anspruch auf ALG II. Es wäre zwar theoretisch eine Härtfallregelung möglich, die aber erfahrungsgemäß bei Langzeitstudenten nicht gewährt wird.
Gruß!
Hallo,
sofern kein Verwertungsausschluß bei der Versicherung vorhanden ist, ist Vermögen tatsächlich für solche Zwecke wie eine Kaution zu verwenden.
Gruß!
Hallo,
Ich bekomme nicht einmal einen Vermittlungsgutschein für andere Arbeitsvermittlungen, weil es "das Budget nicht hergibt".
das sind vollkommen unterschiedliche Töpfe.
Ich möchte zudem jeglichen Kontakt zum Jobcenter vermeiden
Man kann solche einen Antrag auch rein schriftlich stellen und somit den Kontakt auf ein Mindestmaß reduzieren.
Gruß!